Darf ein Zahnarzt einen Totenschein ausstellen?
Da in Deutschland der Tod nur von einem Arzt festgestellt werden kann, können dieses rein hypothetisch auch Zahnärzte machen? Sind ja im Grunde genommen auch Ärzte.
1 Antwort
Ein Zahnarzt hat gar nicht die notwendige fachliche Kompetenz, um den Tod (rechts) sicher festzustellen. Ein Allgemeinarzt, darf ja auch keine Zähne ziehen. Sowie zum Beispiel auch ein Gynäkologe, keinen Kaiserschnitt bei einer Kuh vornehmen dürfte. Auch wenn beide Studiengänge dem Bereich Medizin zugeordnet werden, ist das eine Zahnmedizin und das andere Humanmedizin, mit den entsprechend dazu gehörenden Gesetzen, welche dann ganz genau regeln, was welcher Berufsstand darf. Zum Bespiel darf auch ein Gynäkologe (in Deutschland) keine Geburten leiten. Dies darf nur eine Hebamme bzw. der Gyn nur im Notfall.