Darf ein zufällig anwesender Notarzt (in privat), einem Unfallopfer Medikamente spritzen?
Wenn er als Notfallmediziner und Internist zufällig seinen Arztkoffer im Privatwagen hat? Oder muss er, weil er nicht aus der Region oder dem Bundesland kommt, auf den alarmierten Kollegen warten?
Im Szenario: Medikamente, die eine rasche Verabreichung benötigen, um das schlimmste abzuwenden. (Als Beispiel Adrenalin, Insulin, Intubieren etc.)
Damit nicht 5 Leute das selbe schreiben: Als Internist, die oft ihre arztkoffer dabei haben für Hausbesuche, auch mit Notfallmitteln gerade als Notarzt und schwer kranken Patienten, die zu Hause gepflegt werden, ist das durchaus möglich, dass er/sie einen Teil ihrer Notfallmedizin mit sich führt.
10 Antworten
Jeder approbierte Arzt darf ärztliche Maßnahmen ergreifen und dazu gehört selbstverständlich auch die Applikation von Arzneinitteln. Sofern er die Ausstattung dabei hat und die Maßnahmen beherrscht, ist er sogar zu ihrer Anwendung rechtlich verpflichtet, ansonsten macht er sich wegen unterlassener Hilfeleistung gemäß §323c Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. "Unterlassene Hilfeleistung" ist nach der Rechtsprechung der Gerichte nämlich nicht nur dann erfüllt, wenn überhaupt gar keine medizinische Hilfe geleistet wird sondern auch dann, wenn der Hilfeleistende medizinische Maßnahmen unterlässt, obwohl diese medizinisch indiziert (erforderlich) wären und er diese beherrscht.
Dürfen tut es prinzipiell Jedermann der es beherrscht, unabhängig ob (Not-)Arzt oder entsprechend qualifizierte nichtärztliche Fachperson, dasselbe ist auch auf das Müssen zutreffend. Das Gesetz, welches die Heilkundeausübung approbierten Arztinnen und Ärzten vorbehält, gilt nämlich im privaten Bereich gar nicht, es ist ein "Gesetz über die Berufs- und gewerbsmäßige Ausübung der Heilkunde". Aber selbst wenn es gilt, so gibt es eine grundsätzliche begrenzte Heilkundeerlaubnis für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (§2a Notfallsanitätergesetz) und Jedermann hat die Möglichkeit, im Rahmen des "rechtfertigenden Notstandes" nach §34 StGB heilkundliche Maßnahmen zu ergreifen. Das Bundesland spielt hierbei keine Rolle, alle Paragraphen sind Bundesrecht.
Jeder, egal ob Arzt oder nichtärztliche Fachkraft, muss jedoch beherrschen was er anwendet, andernfalls ist es Körperverletzung nach §223 StGB. Haftungsrechtlich haftet unabhängig von seiner fachlichen Qualifikation jeder für sein Handeln, privat generell, da man hier nicht im Auftrag seines Arbeitgebers tätig wird. Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, haftet man immer als Privatperson, auch wenn man im Auftrag seines Arbeitgebers tätig ist, man muss also selbstverständlich IMMER die notwendige Sorgfalt walten lassen, leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist beruflich jedoch durch die Versicherung des Arbeitgebers abgedeckt, im privaten Umfeld nicht. Es gibt jedoch zum Teil Versicherungen, die man abschließen kann und die auch private Hilfeleistungen umfassen, sofern man die entsprechende Qualifikation besitzt (Arzt, Notfallsanitäter).
Mfg
PS: Insulin wird in der Präklinik nicht appliziert, dass wäre gegen die Leitlinie.
Ja, darf er. Dazu muss er nichtmal Notarzt sein, sondern es darf jeder Arzt im Rahmen der Ersten Hilfe auch ärztliche Maßnahmen anwenden.
Wenn's kein Notarzt ist, ist das aber vonseiten des Rettungsdienstes gar nicht mal gerne gesehen. Die wenigsten Ärzte, die nur in der Praxis oder Klinik tätig sind, befassen sich routinemäßig mit Notfallmedizin und den aktuell gültigen Vorgehensweisen bei der Notfallversorgung. Die haben mit Notfallversorgung nicht viel mehr Routine als jeder andere, fühlen sich aber einem hohen Erwartungsdruck ausgesetzt.
Man hat manchmal den Eindruck, dass der anwesende Arzt einfach mal irgendwas gemacht hat, in der Hoffnung dass es vielleicht hilft. Zum Beispiel die einzige schön sichtbare Vene mit einer winzigen Nadel punktiert, durch man nur tröpfchenweise Flüssigkeit infundieren kann. Oder in Wunden nach Fremdkörpern gesucht, ohne sich drum zu kümmern, dass der bewusstlose Patient in Rückenlage so komisch schnarcht. Mal eben eine große Dosis Morphin gespritzt, ohne einen gesicherten Zugang oder Sauerstoff parat zu haben. Da kann dir jeder Rettungsdienstler mehrere Dinge erzählen, die dich eher denken lassen: Hoffentlich leistet kein Arzt erste Hilfe.
Ich bezweifle sehr stark, dass er einfach mal so einen Tubus o.ä sowie Medikamente dabei hat.
Grundsätzlich kann ein Mensch so weit helfen, wie es ihm möglich ist und wie viel derjenige sich zutraut.
Dann muss der Patient schon extremes Glück haben. Bei den meisten ist es nicht so
Ein Internist macht Hausbesuche???? Hausbesuche machen doch die Hausärzte.
Es geht nicht um Hausärzte, sondern Notärzte. Das ist ein Unterschied.
Im Notfall kann jeder Arzt unabhängig von der Fachrichtung alles machen, was er kann und gerade zur Verfügung hat, natürlich auch Spritzen. Alles andere wäre unterlassen Hilfeleistung.
Kein Arzt ist natürlich verpflichtet, ständig einen Notfallkoffer bei sich zu haben.
Arzt ist Arzt, und zwar 24/7. Der hipokratische Eid verpflichtet ihn zur medizinischen Hilfe, sobald sich ein Notfall präsentiert. Sobald er eingreift, tut er es als Arzt und nicht als Privatperson. Die Frage nach der Haftpflicht erübrigt sich also.
Der hypokratische eid wird explizit nicht von Ärzten geleistet...
Als Internist, die oft ihre arztkoffer dabei für Hausbesuche, auch mit Notfallmitteln, ist das durchaus möglich