Darf eine Ärztin die Behandlung verweigern mit der Äußerung "ich behandel keine Patienten, die ihre Rechnung nicht bezahlen" (70 Euro sollen offen sein?

10 Antworten

Solange keine lebensbedrohliche Situation besteht, kann und darf ein Arzt die Behandlung ablehnen.

Insbesondere wenn noch Rechnungen offen sind.

Gegenfrage:  würdest du bei jemandem eine Leistung erbringen, wenn schon absehbar ist, dass deine Leistung nicht bezahlt wird?? 

Beantworte dir die Frage selbst und du hast deine Antwort.!!

Zechpreller mag / braucht selbstverständlich keiner!! 

Die geht wohl jedes Unrechtsbewußtsein ab.

Du hast die Rechnungen nicht bezahlt oder nicht an deine KK weiter geleitet. Deine Ärztin hat folglich ihre Arbeit nicht bezahlt bekommen und zusätzlich noch Ärger mit dem Mahnverfahren (hat es sich gespart)

Und nun soll sie dich wieder behandeln?

Solange du nicht im Sterben liegst, wird sich die Aerztin ihre Kundschaft schon aussuchen duerfen. Wer wuerde schon freiwillig Gefahr laufen wollen, dass die Einnahmen moeglicherweise ausbleiben?

ich würde mal die Rechnung klären.. natürlich hat die keine Lust, jemanden zu behandeln, der womöglich schon beim letzten Mal eine fragwürdige Zahlungsmoral zeigte.

Hast Du gezahlt,d ann ist ja alles klar- klären, behandeln lassen.


Nicht gezahlt? Neuen Arzt suchen,d er noch nicht w eiß,d ass Du nicht zahlst.