Darf ein/e Arzt*in einen Patienten ablehnen wegen Befangenheit?
Hallo Leute!
Das ist eine rhetorische Frage:
Stellen wir uns vor ein Patient kommt ins Krankenhaus, und dieser hat dem Arzt bzw Ärztin etwas schlimmes angetan!
Für den Arzt*in ist es also eine absolute Zumutung diesen Patienten zu behandeln, und sollte dieser versterben, wäre der Arzt*in wäre verdächtig diesen Patienten um die Ecke gebracht zu haben
Darf ein Mediziner*in eine Behandlung ablehnen ?
Wie gesagt wir haben eine Reportage gesehen , wo sich ein Richter als Befangen erklärt hat!
Und wir haben uns gefragt wie das bei Ärzt*innen ist
9 Antworten
Im akuten Notfall ist jeder, natürlich auch jeder Arzt zur Hilfe verpflichtet.
Ansonsten kann der Arzt einen Patienten ablehnen und an einen Kollegen verweisen. Im Krankenhaus muss er das aber auch mit seinem Arbeitgeber klären, der sicher für den Einzelfall Verständnis hat, wenn ein Ersatzkollege zur Verfügung steht.
Jeder Arzt darf jeden Patienten ablehnen sofern dieser nicht unmittelbar und dringend medizinischer Hilfe bedarf. Ist der Patient also kein "Notfall" darf er ihn ohne Angabe von Gründen an einen Kollegen weiterschicken.
Ich als Pflegekraft habe auch schon Pat. Abgelehnt. Durchaus ist dies erforderlich. Natürlich sollte man das unterlassen was der hilfsbedürftige sich gerade in einem medizinischen Notfall befindet.
Ich meine zb wenn der/die Patient*in Jemanden aus der Familie ermordet hat, oder so
Im absoluten Notfall und wenn kein anderer Arzt da ist, muss der Arzt den Patienten behandeln. Da das aber im Kh eher unwahrscheinlich ist, kann er die Behandlung verweigern, solange er einen Kollegen schickt. Der Patient hat ein Recht auf medizinische Versorgung, aber eben nicht auf einen bestimmten Arzt.
Dann behandelt ihn eben ein anderer Arzt