Darf ich eine Begleitperson mit zum Arzt mitnehmen?
Darf ich eine Begleitperson beim Arzt, Amstarzt mit ins Behandlungszimmer mit reinnehmen. Bitte §§ und Links mit angeben. Danke
13 Antworten
Schau mal hier:
http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Medizin-und-Soziales/Patienten/Mitwirkung.html
Eindeutig ist es leider auch nicht :-( Aber es liefert u.U. Argumente für Dich.
Alles Gute.
Danke für den Stern :)
Das Hausrecht des Arztes gilt, entsprechend auch dem Vertrag zwischen Patient und Arzt.
Ist er einverstanden, dann darf die Begleitperson bei der Untersuchung anwesend sein.
Der Patient muss das im wahrsten Sinn des Wortes "ertragen".
Vor einigen Jahren durfte bei der Geburt seines Kindes der Vater nicht dabei sein. Heute wäre das undenkbar.
Zum Arztvertrag : Mit dem Zustandekommen eines Arztvertrages verpflichtet sich der Patient, folgende Pflichten einzuhalten:
Mitwirkung und Befolgung der ärztlichen Anweisungen
Duldung (unter Beachtung des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit)
Offenbarung
Bezahlung der ärztlichen Leistung r vertrag zwischen Arzt und Patient
Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, eine Begleitperson mit ins Sprechzimmer nehmen zu dürfen. Es gilt grundsätzlich das Hausrecht des Arztes. Oft ist eine Begleitperson jedoch sehr sinnvoll, wie z.B. bei Jugendlichen oder Personen mit psychischen oder dementiellen Erkrankungen. In aller Regel wird der Arzt in solchen Fällen die Begleitperson auch genehmigen, sofern sie sachdienlich ist. Nicht besonders gerne gesehen ist dagegen z.B. die "ABF", die unbedingt mitkommen muss, weil ... ja, weil ... äh, ja, warum eigentlich?
in Besprechungszimmer auf jedem Fall... aber der Arzt kann sagen das er nur mit einer Person reden wird, da müßt ihr Euch dann einig sein... läuft dann evtl. auch so ab:::..... Du benötigst einen Dolmetscher ..
.. ins Behandlungszimmer wäre es ggf. freiwillig vom Arzt.. denn bei machen Behandlungen stören Dritte ....
Natürlich darfst du eine Person deines Vertrauens beim Arzt mit ins Behandlungszimmer nehmen. - Voraussetzung ist nur, dass diese Person nicht stört.
Ein Arzt, welcher deinen Wunsch ohne besondere Begründung für den Einzelfall ablehnen sollte, wäre kein vertrauenswürdiger Arzt.
Wenn du schon meinst, einen anderen User sprachlich derart abwatschen zu müssen, dann solltest du zumindest welche nennen.
Aha, wenn man Quatsch beim Namen nennt, nennst du das "abwatschen"... OMG! Und sonst denk selbst mal nach, ich gebe dir mal ein paar Hinweise: Drogenmissbrauch o.a. Suchtproblematik ... Beratung zur Empfängnisverhütung ... Kindessmishandlung ... Verdacht auf tabuisierte Erkrankung u.s.w.
Erziehung ist Glückssache - die Zuteilung von Lesekompetenz anscheinend ebenso.
@sneferu
Mit deinem unqualifizierten Einwand zeigst du nicht allein schlechtes Benehmen, sondern auch, dass du nicht fähig bist, den Sinn der vorausgehenden Antwort zu erfassen. - Der "Quatsch" ist also ganz deinerseits.
Quatsch, es gibt eine Menge guter Gründe, eine Begleitperson abzulehnen.