Darf ich trotz "Krankgeschrieben" an einer Vereinssitzung teilnehmen?
Ich habe Symthome eines grippalen Infektes. Ich soll mich ausruhen, brauche aber nicht den ganzen Tag im Bett bleiben. Darf ich wenn es mir wieder besser geht, am letzten Tag der Krankschreibung, abends an einer Vereinssitzung (ca. 2 Stunden) teilnehmen. Die wäre sowieso nach der arbeit und es fällt keine schwere körperliche Arbeit dort an. Ich weiß ja das man nichts machen soll, was den Genesungsprozess beeinträchtigt, aber hier sehe ich keine Gefahr. Ja ich weiß das man Probleme mit dem Arbeitgeber bekommen kann, deswegen frage ich.... Gibts dazu rechtliche Schriften?
9 Antworten
Hallo,
man darf während der Arbeitsunfähigkeit nichts tun, was den Genesungsprozess gefährdet/gefährden könnte.
Bei der Vereinssitzung können folgende Punkte wichtig sein:
Raum rauchfrei?
Alkohol?
Stühle (z.B. bei Rückenkrankheit)
Uhrzeit?
Anreise? Wetter? 30 Minuten Fußmarsch bei Schneetreiben würde ich kritisch sehen. Wetterbericht vor Anreise zur Sitzung?
Auf der sicheren Seite ist man, wenn der behandelnde Arzt auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Krankenkasse (großes Exemplar!) einen entsprechenden Vermerk macht (z.B. "keine Bedenken gegen Teilnahme an Vereinssitzung am ..."). Dann für die eigenen Unterlagen eine Kopie davon machen.
Gruß
RHW
rechtlich darfst du raus, denn du bist ja nicht bettlägrig. Moralisch sollest du zu Hause bleiben, denn du bist unter anderem deshalb krank geschrieben, weil du andere ansecken könntest.
Die entscheidende Frage die sich stellt ist wo diese Vereinssitzung statt finden soll. Die Vereinskneipe wäre hier sicher nicht der richtige Ort. Wo gegen ein Zimmer in der Geschäftsstelle weniger Probleme macht.
Aber wenn deine Anwesendheit nicht dringend notwendig ist würde ich an der Sitzung nicht teilnehmen.
Nein, zum Glück keine Kneipe...
Ja das ist der Punkt, ich werde was verpassen, aber das findet auch ohne mich statt ;-)
darfst Du von der Arbeitsrechtlichen Seite her ruhig machen. Wenn Du nicht bettlägerig bist und auf dem Wege der Besserung ist das OK. Du darfst ja auch einkaufen gehen wenn Du krank bist, ist auch nicht verboten.
Lasse es besser sein - insbesondere dann, wenn es am ersten Tage der Krankschreibung ist!
am letzten, ich würde ja am nächsten tag wieder abreiten gehen...