Darf ich trotz "Krankgeschrieben" an einer Vereinssitzung teilnehmen?

9 Antworten

Hallo,

man darf während der Arbeitsunfähigkeit nichts tun, was den Genesungsprozess gefährdet/gefährden könnte.

Bei der Vereinssitzung können folgende Punkte wichtig sein:

  • Raum rauchfrei?

  • Alkohol?

  • Stühle (z.B. bei Rückenkrankheit)

  • Uhrzeit?

  • Anreise? Wetter? 30 Minuten Fußmarsch bei Schneetreiben würde ich kritisch sehen. Wetterbericht vor Anreise zur Sitzung?

Auf der sicheren Seite ist man, wenn der behandelnde Arzt auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Krankenkasse (großes Exemplar!) einen entsprechenden Vermerk macht (z.B. "keine Bedenken gegen Teilnahme an Vereinssitzung am ..."). Dann für die eigenen Unterlagen eine Kopie davon machen.

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/krankheit/diese-pflichten-haben-sie-wenn-sie-krank-geschrieben-sind/

Gruß

RHW

rechtlich darfst du raus, denn du bist ja nicht bettlägrig. Moralisch sollest du zu Hause bleiben, denn du bist unter anderem deshalb krank geschrieben, weil du andere ansecken könntest.

Die entscheidende Frage die sich stellt ist wo diese Vereinssitzung statt finden soll. Die Vereinskneipe wäre hier sicher nicht der richtige Ort. Wo gegen ein Zimmer in der Geschäftsstelle weniger Probleme macht.

Aber wenn deine Anwesendheit nicht dringend notwendig ist würde ich an der Sitzung nicht teilnehmen.

Davidtheanswer 
Beitragsersteller
 17.01.2014, 10:16

Nein, zum Glück keine Kneipe...

Ja das ist der Punkt, ich werde was verpassen, aber das findet auch ohne mich statt ;-)

darfst Du von der Arbeitsrechtlichen Seite her ruhig machen. Wenn Du nicht bettlägerig bist und auf dem Wege der Besserung ist das OK. Du darfst ja auch einkaufen gehen wenn Du krank bist, ist auch nicht verboten.

Lasse es besser sein - insbesondere dann, wenn es am ersten Tage der Krankschreibung ist!

Davidtheanswer 
Beitragsersteller
 17.01.2014, 10:18

am letzten, ich würde ja am nächsten tag wieder abreiten gehen...