darf man bei j1 blutabnehmen verweigern?
ich will immernoch nicht zum arzt
- ich hasse sie !!!!
- sie stellt selten dämliche fragen
- ich soll untersucht werden und bitte ich weiß wenns mir nicht gut geht!
- blutabnehmen meine frage:
darf ich blutabnehmen bei der j1 verweigern?
(ich habe danach extrem starke schmerzen (währenddessen auch) und mein arm schwillt extrem an) - der arzt sagt es sei normal 🤦🏽♀️
5 Antworten
Bei der J1 wird nicht zwingend Blut abgenommen. Häufig wird auch eine Urinprobe genommen.
Die Untersuchung ist sehr wichtig und viele Krankheiten und vor allem Fehlentwicklungen durch das Wachstum (falsche Haltung der Wirbelsäule) kannst du gar nicht selber feststellen, weil es für dich normal ist so. Die starken Schmerzen kommen dann erst in 10 oder 20 Jahren...
Beim Blutabnehmen schwillt nichts an.
Die Nadel geht in die Ader, die direkt unter der Haut liegt.
Eine Impf-Spritze geht viel tiefer rein.
Macht trotzdem mehr Aua.
Immerhin wird da was in den Körper reingedrückt, wo es nicht hingehört.
Hm, kommt drauf an. Hatte solche und solche Impfungen
Ich höre gerade zum ersten Mal, dass man bei der J1 Blut abnehmen muss. Außerdem ist es nicht normal, dass der so anschwillt...
Man darf jede Untersuchung verweigern, das ist alles freiwillig.
Nein, die ist nicht freiwillig, sondern wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Lies mal oben meinen Link.
Trotzdem ist sie freiwillig. Er kann ja auch erst eine Ausbildung machen wenn er 18 ist.
Nein, kannst du nicht verweigern, weil das wichtig ist, wenn du eine Ausbildung machen willst.
Ob du Ärzte oder Blutabnahmen haßt ist nicht relevant!!
sie stellt selten dämliche fragen
Die Fragen sind notwendig bei solchen Untersuchungen. Du scheinst noch recht kindisch zu sein, wenn du das alles nicht willst. Willst dun irgendwann mal ins Berufsleben einsteigen? Tja, dann mußt du das wohl alles mitmachen, denn das ist so vorgegeben .
ich soll untersucht werden und bitte ich weiß wenns mir nicht gut geht!
Darum geht es gar nicht......
Möchten Jugendliche unter 18 Jahren eine gewerbliche Tätigkeit als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin aufnehmen schreibt das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend zuvor eine ärztliche Untersuchung vor, die auch in regelmäßigen Abständen wiederholt werden muss. Zweck dieser ärztlichen Untersuchung ist es, eine Gefährdung der Gesundheit des bzw. der Jugendlichen durch die Aufnahme der beabsichtigten Tätigkeit zu vermeiden.
https://www.aerzte-eutingen.de/leistungen/vorsorgeuntersuchung/jugendschutzuntersuchungen
Und bleib mal locker.....extrem schwillt dein Arm mit Sicherheit bei einer Blutabnahme nicht an!!
Du hast zwar recht, aber es geht hier um die J1 nicht um Jugendschutzuntersuchung
Gut, aber wichtig ist sie trotzdem.....um die Entwicklung entsprechend einzuschätzen. Auch dabei wird Blut und Urin untrsucht. Was soll das bringen mit 12 oder 14 die Blutabnahme zu verweigern? Schwachsinn!!
Da bin ich ganz deiner Meinung. Finde es albern sich deswegen so anzustellen.
Wollte nur deinen Beitrag ergänzen.
Eine Impf-Spritze ist aber auch viel dünner