Darf man gesetzlich mit einem Beinbruch (links) ein Automatikauto fahren?
Hallo ihr Lieben, ich habe mir vor kurzem das linke Schienbein gebrochen. Im Bein habe ich nun eine Platte und trage die nächsten 6 Wochen einen speziellen Stiefel, Teilbelasten bis 20kg darf ich. Ich kann das Bein bequem Strecken und Beugen und gut Abstellen. Wir haben ein Automatikauto, darf ich vom Gesetz her das Auto fahren oder verliere ich den Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls?
Ich bin schon "Probegefahren" und es ging recht gut, keine Schmerzen, der "dicke" Stiefel stört nicht. Bei Schmerzen, unwohlsein setze ich mich aus Prinzip nicht ans Steuer.
Danke für Antworten LG
8 Antworten
Du musst den verkehrssicheren Betrieb deines Fahrzeugs gewährleisten können. Da die Verletzung deines linken Beines diesen betrieb scheinbar nicht weiter beeinträchtigt, spricht nichts dagegen, dass du das Auto auch mit vollem Versicherungsschutz weiter fahren darfst.
§ 315c ,Gefährdung des Straßenverkehrs
(1) Wer im Straßenverkehr
- ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
- grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
-
die Gefahr fahrlässig verursacht oder
-
fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Im Zweifelsfall mal mit der Versicherung sprechen.
Es liegt in deine Verantwortung, du musst entscheiden ob du auch in kritischen Situationen den Fahrzeug beherrschst. Kommt es zu einem Unfall, wird aber mit Sicherheit die Frage auf kommen ob du ohne deine Verletzung den Unfall verhindern hättest können. Wenn du dein Fahrzeug aufgrund der Verletzung nicht sicher führen kannst kann es durchaus dazu kommen das deine KFZ-Haftplicht dich in Regress nimmt und die Kasko nicht zahlt. Was sagt den dein Arzt?
Dafür/dagegen wird es wohl kein Gesetz geben..wichtig ist, daß du das Fahrzeug so führen kannst, daß du keiner Gefahr ausgesetzt bist noch jemand anderen gefährden kannst. Das ist in dem Fall absolut nicht gegeben, bei ein Automatikauto brauchst du das linke Bein doch nicht!
Staatsanwalt = Strafrecht
Das Versicherungsbüro anrufen und dort danach fragen! Sicher ist sicher!!!
Währe ich Versicherungsinhaber und müsste ein Schweinemoos wegen soetwas zahlen, würde ich alles daran setzen nicht zahlen zu müssen und da ist so ein nicht funktionstüchtiges Bein schonmal ein ziemlich gutes Argument für den Staatsanwalt nicht zahlen zu müssen ;)