Darf man Medikamente verkaufen?
Darf man Medikamente verkaufen? Ich habe 2 Packungen eines Medikaments, dass ich nicht vertragen habe so dass die Therapie umgestellt wurde. Das Medikament war nicht billig (Privatpatient), und ich würde es gerne verkaufen. Es ist kein Schmerzmittel, dennoch verschreibungspflichtig. Ist das erlaubt?
16 Antworten
Hallo,Die Antwort zur dieser Frage dürfte wohl klar sein,... natürlich nein ! Aber eine Frage dazu, zur meiner Interesse: wie schaut es mit Rezeptfreien Medikamenten aus wie z.B Aspirin, Gripostad C etc. Die Medikamente wo man in jedem Apotheke Rezeptfrei kaufen kann. Darf man die den Verkaufen?? oder fällt es auch unter Arzneimittelgesetz??
Nein, darfst Du nicht und die Strafen sind recht hoch. Ansonsten DH für Marieke.
Nein, das darfst Du nicht und das sollte Dir Dein Gewissen bereits verbieten. Überleg doch mal was passieren kann, wenn jemand das Zeugs nimmt und nicht verträgt. Du kennst doch den Käufer nicht und seinen Körper erst recht nicht. BITTE tu es nicht!!!!!!!!!!
Also ich schließe mich auch an.
Aber bevor Du das Medikament in die Apotheke zurück bringst, wo es vernichtet wird, kannst Du dich auch nochmal erkundigen ob es bei euch Ärzte gibt die z.B. Obdachlose versorgen.
Diese Ärzte sind über Medikamenten spenden immer sehr dankbar.
Falls nicht spreche deinen Hausarzt an, ob er noch Verwendung für dieses Medikament hat.
LG Wolpertinger
Nein das ist nicht erlaubt! Medikamente die verschreibungspflichtig sind dürfen nicht frei verkauft werden!Das hat auch einen guten Grund denn: alle Medikamente haben auch Nebenwirkungen wie du ja selbst gemerkt hast und deswegen darf eben nur ein Arzt entscheiden ob ein Patient ein Medikament einnehmen darf! Sogar der Apotheker darf ein verschreibungspflichtges Medikament nicht ohne Rezept verkaufen! Aber vielleicht nimmt die Apotheke das Medikament zurück!
Wie sieht das denn mit Medikamenten aus die nicht verschreibungspflichtig sind?
Erst mal mußt du jemanden finden, der es haben will und es dir bezahlt, und dann mußt du noch mit deinem Gewissen vereinbaren können, daß du ein Verschreibungspflichtiges Medikament verkaufst. Ich würde es nicht tun, sondern es in die Apotheke zurück bringen, bevor es in die falschen Hände gerät.
Hi! Ich schließ mich dir an. ;-)