Darf man verschriebene Medikamente verkaufen?
Ich habe noch ziemlich viel von einem wertvollen Medikament über. Der Arzt verschreibt mir jetzt ein für mich besser geeignetes Medikament. Darf ich das alte Medikament verkaufen? Oder ist das streng verboten?
Es ist 2 Jahre haltbar, davon sind nur 4 Monate vergangen, natürlich einwandfrei gelagert.
12 Antworten
Nein verschreibungspflichtige Medikamente dürfen nur über Apotheken vertrieben werden, da machst du dich strafbar, wenn du die verkaufst. Vor allem falls es sich um starke Schmerzmittel oder Schlafmittel handelt.
Ja aber wenn man Betäubungsmittel verkauft, verstößt man zusätzlich zum Arzneimittelgesetz auch gegen das Betäubungsmittelgesetz und dann ist dir ein Platz im Knast schonmal reserviert.
Wenn du Ibuprofen verkaufst ist die Strafe niedriger als wenn du Morphin verkaufst.
Mir musst Du das nicht schreiben, das weiß ich.
Na doch, schließlich hast du unter meinem Beitrag kommentiert, dann musst auch mit ner Antwort rechnen.
Nein. Ziemlich viel bedeutet wohl, dass die Packung nicht mehr original verschlossen ist. Also nicht verkaufen, Arzt und Apotheke nehmen das Medikament auch nicht zurück. Folglich gehören die Tabletten in den Restmüll (wird verbrannt), und die Blister in den gelben Sack.
Nein, das sollte man niemals machen!
Nicht verbrauchte Medikamente kannst du in der Apotheke kostenlos abgeben.
verschreibungspflichtige medikamente dürfen nur von zugelassenen stellen (z.b. apotheken) verkauft werden.
wenn du sie verkaufst, machst du dich strafbar.
Das trifft auf alle Medikamente zu, nicht nur auf verschreibungspflichtige.
Wenn du verschreibungspflichtige Medikamente weiter verkaufst, ist das ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.
Das Medikament ist ja nicht umsonst "verschreibungspflichtig".
Das kann für den Empfänger u.U. tödlich enden.
Das trifft auf alle Medikamente zu, nicht nur auf verschreibungspflichtige.