Darf man Medikamente weitergeben?
Wenn ich jetzt Besuch bekomme und mein Gast Kopfschmerzen hat, darf ich ihn zum Beispiel ne Paracetamol anbieten?
Oder in der Schule?
Oder auf der Arbeit, wenn es nem Kollegen nicht so gut geht?
Darf man an seine Gäste, Freunde oder Kollegen Medikamente wie Paracetamol anbieten? Macht man sich strafbar?
Man zwingt ja niemanden die Tablette zu nehmen... was passiert, wenn die Person allergisch darauf reagiert?
Sind ja KEINE Verschreibungspflichte Tabletten... die kann sich ja jeder aus der Apotheke OHNE ein Rezept kaufen.
7 Antworten
Wenn sie frei verkäuflich sind, dann sollte das kein Problem sein. Das einzige was du beachten musst ist natürlich die Dosierung.
Schwierig könnte es bei Minderjährigen werden, sofern du keine Berechtigung dazu hast. Einmal müssen Eltern der Behandlung zustimmen, auf der anderen Seite sind Medikamente für Erwachsene ganz anders dosiert als für Kinder.
Sofern die Person vollen Willens ist und nicht unter Betreuung steht solltest du sicher sein sofern du alle Regel des Beipackzettels anwendest.
Bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten ist es ok, sonst nicht!
Interessante Frage. Frag ich mich auch, ob ich ein apothekenpflichtiges Medikament weitergeben darf. Als ich erklärte, daß ein von mir erworbenes Medikament für meinen Chef bestimmt ist, gab es seitens des Apothekenverkaufspersonals zumindest keine Bedenken.
Die "Abgabe" ist IMO nur in der Apotheke erlaubt, Du darfst es daher weder Deinem Chef noch Deinen Familienangehörigen geben. Jedenfalls kenne ich keinen Passus im Arzneimittelgesetz, der eine solche Ausnahme vorsieht.
Andererseits ist die unerlaubte Abgabe aber im privaten Bereich nicht strafbar. Da glaube ich mal meiner Erinnerung und Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Medikamentenabgabe#Abgabe_au%C3%9Ferhalb_von_Apotheken), das AMG hat mir zu viele Querverweise als dass ich mich davon auf die Schnelle selbst überzeugen wollte.
Die vom Wikipedia-Artikel zitierte Norm bezieht sich, wenn ich's auf die Schnelle richtig sehe, nur auf verschreibungspflichtige Arzneimittel. Mir ging es um "nur" apothekenpflichtige.
Sollte kein Unterschied sein - legal ist die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel nur in der Apotheke, folgt schon aus dem Wortlaut. Wenn es für die verbotene Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente durch Privatpersonen keine Strafandrohung gibt, dann erst recht nicht bei nur apothekenpflichtigen.
Nicht erst seit Thomas Fischers Kolumne über den minder schweren Falls des besonders schweren Falls (https://www.spiegel.de/panorama/justiz/strafrecht-eiligste-eilmeldungen-a-2645534b-74e6-4524-b200-eba594eaa253) halte ich Gesetzgebung und Vernunft für nicht zwangsläufig zusammengehörend.
Ich weiß es nicht, ich bin kein Jurist. Meiner Vermutung nach wagt man sich damit aber auf rechtlich heikles Gebiet, ich persönlich würde deshalb nichts riskieren. (Schadenersatzforderungen? Keine Ahnung!)
Ein Medikament seinem Mitschüler, also einem Jugendlichen, anzubieten, halte ich direkt für verwerflich. Im Übrigen sollen sich die Leute bei Kopfschmerzen nicht so anstellen. Haben sie tatsächlich zu starke Schmerzen oder machen sich Sorgen, sollten sie zu einem qualifizierten Arzt gehen.
Anbieten darfst Du das auf jeden Fall, der Gast kann ja seine Meinung sagen, oder ablehnen, wenn er das Medikament nicht verträgt, oder nicht nehmen mag
Geht eher um 18+ Freunde/Kollegen/Gäste