Darf man nach dem Medizinstudium Medikamente verschreiben?

5 Antworten

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Wenn man das Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen hat erhält man seine Approbationsurkunde. Ab da darf man auch Medikamente verschreiben. Allerdings nur Privat-Rezpte, die den Patienten berechtigen sich in der Apotheke das Medikament ausgeben zu lassen.

Soll das Medikament auch bezahlt werden muss der Arzt eine Kassenzulassung haben und diese bekommt er nur mit Facharzttitel.

LG,

hourriyah

Maxxismo  27.06.2017, 18:28

Dann fügen wir noch an, dass das Rezept nicht mal ein Formular benötigt, sondern auch in der Kneipe auf einen Bierdeckel geschrieben werden kann. Es müssen lediglich alle erforderlichen Daten darauf enthalten sein.

hourriyah29  27.06.2017, 18:31
@Maxxismo

Macht nur keinen so guten Eindruck ;)

Ich würde dann doch den Rezeptblock nehmen.

HerrRaabe  27.06.2017, 19:13

Wenn man das Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen hat erhält man seine Approbationsurkunde

Das stimmt so nicht!

 Ab da darf man auch Medikamente verschreibe

Und das leider auch nicht.

hourriyah29  27.06.2017, 19:39
@HerrRaabe

Das stimmt genau so. Kannst Du gerne googeln.

LG, Hourriyah

Maxxismo  27.06.2017, 20:42
@HerrRaabe

Das stimmt so nicht!


Und das leider auch nicht.

Wie stimmt es denn bzw. was ist falsch an der Aussage?

Barbdoc  27.06.2017, 22:19
@Maxxismo

Man muß die Approbation alArzt beantragen, automatisch bekommt man sie nicht.

Maxxismo  27.06.2017, 22:35
@Barbdoc

Wenn man das Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen hat erhält man seine Approbationsurkunde.

Joah, ich denke das reicht für Laien-GF-Zwecke. Da wohl jeder nach dem Stex die Approbation beantragt und dann auch erteilt bekommt, ist das ja keine Hürde mehr. Jedenfalls solange das Führungszeugnis keine schlimmen Einträge enthält. ;-)

Freddy4 
Beitragsersteller
 28.06.2017, 17:44
@Maxxismo

Wie sieht es aus, wenn er früher mal wegen Cannabis Stress hatte (z.B. Führerscheinentzug oder Besitz)?

Du brauchst eine Approbation. Ein Studium allein wird nicht reichen.

Maxxismo  27.06.2017, 18:24

Die Approbation bekommt man ja auf Antrag quasi automatisch nach dem Staatsexamen.

HerrRaabe  27.06.2017, 19:19
@Maxxismo

Von "auf Antrag quasi automatisch" kann überhaupt nicht die Rede sein. Die Erteilung der Approbation ist durchaus an Bedingungen geknüpft.

hourriyah29  27.06.2017, 19:40
@HerrRaabe

Nein das bestehen des Staatsexamen ist die einzige Bedingung. An meiner Universität musste man sie nicht einmal beantragen. Das lief alles ganz von selbst.

Maxxismo  27.06.2017, 22:45
@HerrRaabe

Ja, an vier Bedingungen:


Der Antragsteller...

  1. hat sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt.
  2. ist in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.
  3. hat das Studium erfolgreich abgeschlossen.
  4. verfügt über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.


Ich habe keine Zahlen dazu, wieviel Prozent der Anträge von Medizinstudiumsabsolventen abgelehnt werden, die in Deutschland studiert haben, aber ich wäre äußerst erstaunt, wenn das mehr als eine handvoll jährlich wären, die sich nicht eines Verbrechens schuldig gemacht haben und denen trotzdem erfolgreich die Approbation verweigert wird. ;-)

studium ist nur die schulzeit an der uni . 

nichts wert, ohne weiter tätigkeiten bis zur approbation .

Maxxismo  27.06.2017, 18:25

Die Approbation ist nicht an weitere Tätigkeiten geknüpft.

Im Gegenteil, ohne Approbation kann man keine ärztliche Stelle annehmen. Bzw. ohne den Nachweis, dass sie beantragt ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit in Kürze ausgestellt ist (wenn ich mich nicht irre).

Kuestenflieger  27.06.2017, 18:49
@Maxxismo

lieber schweigen !

Maxxismo  27.06.2017, 22:46
@Kuestenflieger

Lieber aufklären.

Gerne mit Quelle zum Selbststudium, falls ich falsch liege.

sneferu  28.06.2017, 12:01
@Maxxismo

Ich kann mich sogar daran erinnern, dass ich damals, als meine AiP-Approbation abgelaufen war und ich die Vollapprobation noch nicht hatte, für einige Tage nicht als Arzt arbeiten durfte, da ich nämlich rein rechtlich vorübergehend keiner war.

nein, darf man nicht

Wenn Du Deine Approbationsurkunde auf dem Tisch liegen hast...ja.