Darf man sich seinen Psychotherapeuten aussuchen?
- Angenommen ich gehe zu meinem Hausarzt und lasse mich zum Psychotherapeuten überweisen - Darf ich mir dann den Therapeuten meiner Wahl aussuchen oder bestimmt das mein Hausarzt?
- Kann ich auch ohne Überweisung des Hausarztes zum Therapeuten oder ist die Absprache mit dem Arzt verpflichtend oder empfehlenswert?
- Ich bin noch minderjährig. Ist es möglich eine Therapie zu machen, ohne dass meine Eltern etwas davon mitbekommen? (Krankenkasse etc.)
5 Antworten
Meist gibt es bei der Krankenkasse, dem Hausarzt oder der kassenärztlichen Vereinigung Listen mit niedergelassenen Therapeuten die einen Vertrag mit der Krankenkasse haben. Da kannst du dir beliebig einen Therapeuten aussuchen bzw. einen Therapeuten der auch zeitnah einen Platz frei hat. Für die probatorischen Sitzungen braucht es keine Überweisung. Wenn du einen Therapeuten gefunden hast der dir zusagt gehst du zum Hausarzt und lässt dir gezielt für den Therapeuten eine Überweisung ausstellen.
Minderjährig ist natürlich ein breites Feld. Zum einen hat auch ein Minderjähriger ein Selbstbestimmungsrecht, auf der anderen Seite haben die Eltern auch ein Auskunftsrecht. Eine Therapie ohne Zustimmung der Eltern ist ab 15 möglich sofern die erforderliche Einsichtsfähigkeit gegeben ist. Es ist auch gut möglich, dass von der Krankenkasse ein Brief verschickt wird in der die Übernahme oder Ablehnung der Therapiekosten bestätigt wird.
Ich denke, das sieht die Psychotherapeutenkammer etwas anders.
http://www2.ptk-hamburg.de/uploads/berufsrecht_handout_nock_modifik_bn_081112.pdf?PHPSESSID=
Nein, das ist nicht richtig. Die Antwort von Schloh ist korrekt.
Übrigens braucht es auch nach den probatorischen Sitzungen keine Überweisung vom Hausarzt. Allerdings muss er (oder ein anderer niedergelassener Arzt) einen sog. Konsiliarbericht ausfüllen, der zum Antrag auf die Krankenkasse dazugehört.
Übrigens braucht es auch nach den probatorischen Sitzungen keine Überweisung vom Hausarzt.
Das heißt, dass auch niedergelassene Psychotherapeuten nicht wissen was sie tun, Laien aber schon? Halte ich für unwahrscheinlich und übermütig.
http://www.psychotherapie-leitmeyer.de/htm3/fragen.htm#AerztlicheUeberweisung
Grundsätzlich kannst du dir deinen Psychotherapeuten selbst aussuchen. Du hast dort Probesitzungen, um zu sehen, ob man miteinander klarkommt. Vielleicht kann dein Hausarzt dir einen guten Therapeuten empfehlen oder kann dich schneller vermitteln. Im Allgemeinen haben die Therapeuten eine sehr lange Warteliste.
Die Krankenkasse muss die Therapie genehmigen, darüber bekommt man schriftlich Bescheid. Der Brief müsste im Normalfall an dich adressiert sein.
Warum meinst du, eine Therapie machen zu müssen?
Die Eltern müssen den Antrag an die Kasse aber unterschreiben, da man das frühestens mit 18 selbst darf. Sie bekommen es also auf jeden Fall mit!
Das ist unzutreffend !
1. Du hast freie Wahl. Er kann dir welche Vorschlagen, diese Vorschläge musst du aber nicht annehmen
2. Ja du kannst auch ohne Überweisung zum Theraputhen gehen dann zahlst du aber selber
3. Die Schweigepflicht gilt im Prinzip auch für Kinder und Jugednliche. ABER: nur dann wenn sie reif genug sind einzusehen, was gut und was nicht gut für sie ist. Wie reif sie sind entscheidet der behandelnde Arzt. Und hierbei spielen Alter und Krankheitsbild eine Rolle.
Die Eltern müssen den Antrag an die Kasse aber unterschreiben, da man das frühestens mit 18 selbst darf. Sie bekommen es also auf jeden Fall mit!
Unzutreffend !
Ich bin mir nicht sicher, ob man für jeden Therapeuten eine hausärztliche Überweisung braucht. Ich brauchte keine.
1. Es ist sogar deine Aufgabe, dir einen Psychotherapeuten auszusuchen, den du als für dich passend erlebst.
2. Eine Überweisung ist grundsätzlich nicht notwendig, es sei denn, es ist mit der Krankenkasse vertraglich etwas anderes geregelt.
3. Das solltest du mit dem Psychotherapeuten besprechen. Grundsätzlich ist dies oft ca. ab dem 14 Lebensjahr möglich, muss aber immer in Einzelfall begründet werden. Es muss auch so sein, dass dies kinder- und jugendtherapeutisch sinnvoll ist.
Die Eltern müssen den Antrag an die Kasse unterschreiben, da man das frühestens mit 18 selbst darf. Sie bekommen es also auf jeden Fall mit!