Wie viele Therapeuten darf man für die probatorischen Sitzungen (Psychotherapie) aufsuchen (Kassenzulassung)?
Auf den Internetseiten finde ich immer nur, dass man 5 probatorische Sitzungsgtermine als gesetzlich krankenversicherte Person bei einem Therapeuten machen kann. Mich würde aber interessieren wie viele Therapeutin ich dafür aufsuchen darf? Pro Therapeut benötige ich nur einen Probesitzungstermin und ich möchte gerne mehrere aufsuchen um zu entscheiden, welcher der passendste ist. Gibts es da eine Grenze? Wenn ich jetzt beispielsweise 4 aufgesucht habe, aber mich bei keinem wohl fühle, dass es dann der 5. sein muss oder habe ich da mehr "Versuche" zur Verfügung? Hat damit jemand Erfahrung gemacht was die Krankenkasse (Barmer) angeht, wie viel Probetermine die übernehmen?
4 Antworten
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es (noch) keine Begrenzungen. Hier ergeben sich diese durch die mangelnde Verfügbarkeit zahlreicher Möglichkeiten für probatorische Stunden. Im Kostenerstattungsverfahren wird immer wieder neu der Einzelfall geprüft; generell ist die Ablehnungsquote von Kostenerstattungen durch die gesetzlichen Krankenkassen hoch.
Bei der Beihilfe sind probatorische Stunden auf INSGESAMT fünf Sitzungen beschränkt.
Bei privaten Kostenträgern muss man in den Vertrag schauen, was man da versichert hat; viele privat Versicherte haben ja bei Vertragsabschluss, um Beiträge zu senken, Psychotherapie als Leistung ausgeschlossen oder die erstattungsfähige Stundenanzahl beschränkt (z.B. auf 20 Stunden pro Jahr - ob diese Stunden dann durch Probatorik aufgebraucht werden oder durch "reguläre" Stunden, ist unerheblich).
Beliebig viele Th. können zu jeweils fünf prob. Sitzungen aufgesucht werden. Viel Vergnügen dabei !
Hallo,
bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es keine Begrenzung der Zahl der Vertragstherapeuten, bei denen man probatorische Sitzungen (die über die Krankenkasse abgerechnet werden) machen kann.
Wenn aber nach den probatorischen Sitzungen von einem Therapeuten ein Psychotherapieantrag bei der Krankenkasse gestellt wurde, sind weitere probatorische Sitzungen ausgeschlossen.
Es wird schwierig, einen optimalen Therapeuten zu finden. Ggf. bei der Person des Therapeuten Kompromisse eingehen, um eine zeitnahe Behandlung starten zu können.
Bei der Therapeutensuche kann die Kassenärztliche Vereinigung des betreffenden Bundeslandes helfen. Ggf. gibt es auch Infos zu den Schwerpunkten des jeweiligen Therapeuten.
Gruß
RHW
Ich hab bei mehreren Therapeut_innen jeweils mehrere probatorische gemacht - also deutlich mehr als 5 insgesamt und es war gar kein Problem. Ist aber ein paar Jahre her.
Ich würde es wohl einfach tun und wenn ganz unsicher bei der kasse anrufen, ob es ok ist.
Alles Gute
Danke für die Antwort. Das ist sehr hilfreich für mich.