Darf meine Schule das (Attest am ersten Tag)?
Meine Lehrerin hat mir nach meiner 14 Tägigen Krankheit gesagt, dass ich nun, ab dem ersten Tag schon ein ärztliches Attest brauche. Ich habe grade den Schulvertrag/Schulordnung durchgelesen (welche ich unterschrieben habe) und dort steht, dass man ab 2 Fehltagen ein Attest braucht. Bei Klausuren wäre das ja was anderes. Ich habe aber echt keine Lust nur wegen Magen-Darm Beschwerden zum Arzt zu laufen und dort 5€ dafür zu bezahlen.
Ich habe es außerdem nur mündlich mitgeteilt bekommen, quasi habe ich nichts unterschrieben, was mein Einverständnis festhalten würde. Wenn das nicht in der Schulordnung geregelt ist, sollte ich doch keine Probleme bekommen, oder?
7 Antworten
Du musst dich am ersten Tag krank melden. Eine schrifliche Entschuldigung der Eltern muss innerhalb von 3 Tagen in der Schule einteffen, sonst gilt dies als unentschuldigtes Fehlen. Ein ärztliches Attest benötigst du, wenn die Erkrankung länger als 2 Tage andauert (auch wenn es ne harmlose Magen-Darm-Sache ist).
Ob du etwas unterschrieben hast oder nicht, ist irrelevant. Du bist an der Schule angemeldet und hast dich an die Hausregeln zu halten. Wenn du das Kleingedruckte erst jetzt liest, dann ist das dein Problem! Du musst ein Attest vorlegen, oder es gilt als unentschuldigt gefehlt. Ein ärztliches Attest rückwirkend zu bekommen dürfte schwierig werden. Du sagst ja selbst, dass in deinem Vertrag steht, dass du ab dem 2. Tag attestpflichtig bist, wenn du dann 14Tage krank warst und nicht beim Arzt, dann ist dir nicht zu helfen.
- Du musst der Schule ab dem ersten Tag mitteilen, dass du krank bist. Kurzer Anruf genügt. Die schriftliche Entschuldigung kannst du mitbringen, wenn du wieder fit bist - sofern es nicht länger als 2 Tage dauert. Das darft du selbst unterschreiben, ohne Attest. Ab 3 Tagen besteht Attestpflicht.
Wenn besonders häufig gefehlt wird, dann kann die Schulleitung eine Attestpflicht anordnen. An der Schule an der ich arbeite, macht der Schulleiter dies normalerweise ab 25 Fehltagen. Dem betroffenen Schüler (bzw. den Eltern) wird dies schriftlich mitgeteilt. Ob das an deiner Schule auch so geregelt ist, wei ich nicht. Die Attestpflicht gilt ab diesem Zeitpunkt, aber nicht rückwirkend.
Deine Lehrerin kann also für alle künfigen Fehltage eine Attestpflicht anordnen, aber nicht mehr rückwirkend.
Du warst doch länger als zwei Tage krank, also brauchst du auch ein Attest. Und zwar für die vollen 14 Tage der Erkrankung und nicht erst ab dem zweiten Tag.
Falls du zukünftige Erkrankungen meinst, bei denen du nur einen Tag fehlst, so reicht es aus, wenn du von der Schule darüber informiert wirst, dass du nun auch für einzelne Fehltage attestpflichtig bist. Dies wird in der Regel aber nur bei einzelnen Schülern gemacht, die sehr viele Fehlzeiten haben. Eine Einverständniserklärung deinerseits ist nicht nötig.
Es wäre eigentlich auch im Interesse der Schule, dir eine solche Entscheidung auch schriftlich mitzuteilen, da es ja eine Ausnahme von der Schulordnung darstellt. Deswegen wundert mich die Aussage der Lehrerin etwas.
Meine Vermutung ist, dass sie einfach zu blöd ist, und die allgemeine Regelung an der Schule nicht richtig kennt.
Die 14 Tage lagen in der Vergangenheit und sind bereits entschuldigt. Das war vor ca. 2 Monaten, aber trotzdem wollen die Lehrer ein Attest, nun halt aber bei jedem Fehltag und das obwohl ich außer den 2 Wochen (von denen übrigens nur 6 Tage Schultage waren), nur ca 5 weitere Tage im ganzen Jahr gefehlt habe.
Naja egal, ich habe jetzt einen Arzt gefunden der kein Geld verlangt und einen Termin abgemacht. Echt keine Lust mich mit den Lehrern anzulegen, auch wenn ich im Recht bin...
Die Schule kann, ähnlich wie ein Arbeitgeber, Attestpflicht ab dem ersten Tag verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Hier wäre es, dass du eben schon lange krank warst. Damit wollen sie verhindern, dass man einfach so zu Hause bleibt, wenn man eigentlich noch zur Schule gekonnt hätte. Wenn es dir wirklich nicht gut geht, dann gibt der Arzt einem ja einfach die Bescheinigung. Ist natürlich super nervig immer zum Arzt zu müssen, gerade wenn man auf dem Dorf wohnt, aber so ist es eben...
Die mündliche Mitteilung reicht, sie müssen dir nichts schriftlich geben. Wenn du dich nicht dran hältst, dann bekommst du trotz Entschuldigung von deinen Eltern einen unentschuldigten Fehltag und ggf. in jedem Fach das du gehabt hättest für den Tag eine 6.
Ihr müsst immer 5€ bezahlen? Das braucht man bei uns nur, wenn man eine extra-Bescheinigung (wie z.B. die für die Uni) braucht. Die normale, die auch Arbeitgeber gekommen ist kostenlos. Du solltest evtl. mal den Arzt wechseln und fragen ob es da kostenlos ist.
Bist du dir sicher, dass die Schule die Attestpflicht schon ab einem Tag mündlich einfordern darf? In der Schulordnung steht:
"
Volljährige Schüler entschuldigen ihr Fernbleiben selbst, nichtvolljährige werden durch die Erziehungsberechtigten
entschuldigt. Die Entschuldigung muss spätestens am dritten Werktag nach Beginn des Fehlens der
Schule vorliegen. Bei einer Verhinderung von mehr als zwei Schultagen ist ein ärztliches Attest vorzulegen, Ausnahmen
von dieser Regel entscheidet im Einzelfall die Ausbildungsleitung.
"
Aber es wäre wahrscheinlich wirklich schlauer einfach den Arzt zu wechseln, die 5€ sind das Hauptproblem für mich. Wenn es auch anders geht probiere ich es einfach.
Ausnahmen von dieser Regel entscheidet im Einzelfall die Ausbildungsleitung
Genau der Punkt greift bei dir. Wegen hohen Fehlzeiten (die jede Schule anders definiert, bei manchen schon über 5 Tagen, bei anderen erst viel später) wurde eine Einzelfall-Entscheidung getroffen, an die du dich halten musst.
Dabei ist egal, wer es dir mitteilt, also ob der Klassenlehrer, die Schulleitung oder jemand anderes ist, der die Schule vertritt.
Du kannst ja schon vorher fragen, ob die Bescheinigung dort auch Geld kostet, ehe du dort hin wechselst.
Also einfach anrufen und nachfragen? Ich habe nur Angst, dass der Arzt meine Bauchschmerzen nicht als Grund anerkennt...
Ja, das ist vermutlich das einfachste. Da erfährst du dann auch direkt, ob sie überhaupt noch Patienten aufnehmen. Manche Praxen haben nämlich Aufnahmestop, da kommt man nur als Notfall (also mit akuten Schmerzen) noch rein.
Ob ein Arzt sowas anerkennt ist von Arzt zu Arzt unterschiedlich. Gerade am Anfang machen das aber viele mit. Zur Not kannst du ja immer noch zum alten zurück oder einfach immer abwechselnd zu den beiden gehen, dann bist du bei beiden nicht so oft...
Ist denn der Grund für die Bauchschmerzen bekannt?
Hallo,
Diese kann Sie jedoch nicht alleine beschließen, sondern muss dies ggf. über die Schulleitung konkretisieren und für Sie durchsetzen.
Sodann können auch "Sonderregelungen" ggü. Ihnen erlassen werden. Diese haben jedoch schrifltlich zu erfolgen, so dass Ihnen hiergegen ggf. die Möglichkeit eines Rechtsmittels zur Verfügung stehen. Dies gilt natürlich nicht für ein untenschuldigtes Fehlen bei der Ablegung von Leistungsnachweisen.
Sie können ggü. Ihrer Lehrerin eine schriftliche Stellungnahme einfordern, auf welcher Grundlage die Lehrerin ihre Forderung stützt.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
KaterKarlo2016
Wenn die Schule das möchte ist das ok. Recht hast du aber das diese bitte schriftlich erfolgen sollte. Sag deiner Lehrerin du möchtest das schriftlich von ihr vlt verläuft das ganze dann im sande
Ich glaube ich habe meine Frage falsch formuliert oder du hast es falsch verstanden:
Kurz:
Ich war mal 14 Tage Krank (mit Attest - no problemo)
Außer diesen 14 Tage habe ich ca. 4 Tage im Gesamten Schuljahr gefehlt. Nun möchte meine Lehrerin jedoch schon ab nur einem Fehltag ein Ärztliches Attest haben. In der Schulordnung ist jedoch festgehalten:
Ist diese "mündliche Mitteilung der Attestpflicht ab einem Tag" legitim? Ich möchte ungern meinem Arzt eine Bearbeitungsgebühr von 5€ zahlen, nur weil meine Lehrerin es für nötig hält.