Darf meine Therapeutin zur Polizei?

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Nein!
Deine Therapeutin unterliegt der Schweigepflicht (und hat auch kein Interesse an einem solchen Vorgehen).

Ein Psychotherapeut ist kein Organ der Justiz oder der Ermittlungsbehörden. Seine Aufgabe besteht in der fachgerechten Behandlung psychischer Störungen.

Bei Kenntnis geplanter Gewaltverbrechen, insbesondere auch terroristischer Art, ist er allerdings zur Meldung verpflichtet.

Geregelt ist das im §138 StGB.

darf sie nicht keine angst sie darf es niemanden sagen. sie würde es auch niemals tun

Darf die gar nicht, Schweigepflicht ist Teil ihres Berufes

Neben der Schweigepflicht wäre der Gang zu Polizei Schwachsinn, da der Konsum von Drogen nicht unter Strafe gestellt ist.

Nein wird sie nicht tun wenn du ihr sagst dass du Drogen nimmst