Gibt das Krankenhaus Infos an die Polizei weiter? (Drogen)?

6 Antworten

Alle Informationen, die einem Arzt oder den anderen Angestellten des Krankenhauses durch deine Behandlung zukommen, unterliegen uneingeschränkt der Schweigepflicht.

Das beinhaltet auch ausnahmslos alle Straftaten, die du in der Vergangenheit begangen hast. Die Schweigepflicht ist auch vor Gericht nicht außer Kraft zu setzen.

Nein. Drogenkonsum ist nicht illegal.

Psykeeper 
Beitragsersteller
 10.05.2018, 12:46

Der Konsum ist zwar nicht illegal, aber wenn das Krankenhaus erfährt, das jemand regelmäßig eine Droge konsumiert, dann könnten sie ja davon ausgehen, das ich größere Mengen Zuhause besitze.

Korrekt, eine Schweigepflicht schützt vor fast allem was passiert ist. Eine Sache musst du nur bedenken. Die Krankenhaus-Mitarbeiter können dann handeln, wenn sie schwere zukünftige Straftaten vereiteln können. Wenn du zum Beispiel sagst: ich geh jetzt nach hause und bring meine Frau um.

Das wird jetzt zu dir nicht unbedingt passen (hoffe ich). Wo sie aber auch die Schweigepflicht brechen können ist, wenn du zum Beispiel nach deiner Behandlung einen PKW führen willst und wir eine eindeutige Gefahr für die Gesundheit anderer sehen. Wenn du also ab und zu kiffst, soweit aber nicht verlangsamt und zurechnungsfähig bist, würden wir nicht handeln. Wenn du aber zum Beispiel völlig besoffen wärst, kaum gerade aus laufen könntest, mit deinen Schlüsseln rumklimperst und uns anlallst, dass du jetzt nach Hause fährst, würden wir ganz klar die Polizei verständigen.

Sowas wird oft nicht erwähnt

Drogenkonsum ist keine Straftat, also auch wenn sie es der Polizei melden würden, würde nicht viel passieren.
Abgesehen davon unterliegt es der Schweigepflicht

Warum? Der Konsum ist nicht illegal.