Darf sich die Feuerwehr und der Notarzt den Weisungen der Polizei widersetzen, immerhin dürfen sie auch mit einem Sondersignal und dem Blauchtlicht fahren?
ich meine natürlich mit dem Notarzt auch den medizinischen Rettungsdienst.
13 Antworten
Es kommt wie immer darauf an.
Die medizinische Einsatzleitung vor Ort hat der Notarzt bzw. Rettungsdienst. Wenn die Polizei meint, medizinische Anweisungen geben zu wollen, müssen diese nicht befolgt werden.
In größeren Schadenslagen, z.B. bei einem Zugunglück, liegt die Einsatzleitung bei der Feuerwehr, was die Organisation betrifft, die Medizin leitet wieder der Rettungsdienst. Organisatorisch wäre die Feuerwehr der Polizei weisungsbefugt ("ihr müsst mal die Straße da sperren, die brauchen wir").
Anders bei Terrorlagen. Da ist tatsächliche die Polizei die oberste Kommandostelle. Sie kann also dem medizinischen Personal untersagen, in bestimmte Bereiche zu gehen. Wenn der Rettungsdienst einen Patienten am Wickel hat, kann die Polizei allerdings nicht vorschreiben, wie er versorgt wird.
Stoppt die Polizei einen Rettungswagen auf Einsatzfahrt, hat der tatsächlich anzuhalten. Allerdings wird sich die Polizei im Zweifel strafrechtlich zu verantworten haben, sollte sie den Rettungswagen wegen einem unwichtigen Grund angehalten haben und dem Patienten passiert was, weil die Hilfe zu spät kommt.
Meinst du im Straßenverkehr. Da ist den Zeichen und Weisungen der Polizei auch bei Fahrten mit Sonderrechten Folge zu leisten.
in bezug auf den straßenverkehr gelten nach der StVO die weisungen eines polizeibeamten! bezüglich einsatztaktik, medizin, technischer rettung hat die polizei kein weisungsrecht. am besten, zudem bewährt, sprechen sich die fachdienste untereinander ab zum wohle der patienten und der öffentlichkeit......
Weiß nicht wie es in anderen Bundesländern geregelt ist aber in BaWü wurde in der Feuerwehr Grundausbildung gesagt das die Polizei uns im Einsatz nicht weisungebefugt ist, zumindets nicht solange Menschenleben auf dem Spiel stehen und auch bei Sachwerten ist es möglich das die Polizei nichts zu sagen hat.
Wär auch unpraktisch wenn man neben nem Brennenden haus steht und ein nicht brennendes nass spritzt (damit es nicht anfängt zu brennen, Wärmestrahlung usw) und nen Polizist würde daneben stehen und rumkommandieren das man gefälligst auf das brennende Haus spritzen soll.
So als Beispiel.
Nein, denn die Polizei kann sich mit Zwang durchsetzten, hat dann aber auch die Verantwortung für die Konsequenzen. Beispiel: die Feuerwehr fährt auf eine Brücke zu! die aber eingestürzt ist. Die Polizei muß sie also stoppen.