Darf sich die Feuerwehr und der Notarzt den Weisungen der Polizei widersetzen, immerhin dürfen sie auch mit einem Sondersignal und dem Blauchtlicht fahren?
ich meine natürlich mit dem Notarzt auch den medizinischen Rettungsdienst.
13 Antworten
Es kommt wie immer darauf an.
Die medizinische Einsatzleitung vor Ort hat der Notarzt bzw. Rettungsdienst. Wenn die Polizei meint, medizinische Anweisungen geben zu wollen, müssen diese nicht befolgt werden.
In größeren Schadenslagen, z.B. bei einem Zugunglück, liegt die Einsatzleitung bei der Feuerwehr, was die Organisation betrifft, die Medizin leitet wieder der Rettungsdienst. Organisatorisch wäre die Feuerwehr der Polizei weisungsbefugt ("ihr müsst mal die Straße da sperren, die brauchen wir").
Anders bei Terrorlagen. Da ist tatsächliche die Polizei die oberste Kommandostelle. Sie kann also dem medizinischen Personal untersagen, in bestimmte Bereiche zu gehen. Wenn der Rettungsdienst einen Patienten am Wickel hat, kann die Polizei allerdings nicht vorschreiben, wie er versorgt wird.
Stoppt die Polizei einen Rettungswagen auf Einsatzfahrt, hat der tatsächlich anzuhalten. Allerdings wird sich die Polizei im Zweifel strafrechtlich zu verantworten haben, sollte sie den Rettungswagen wegen einem unwichtigen Grund angehalten haben und dem Patienten passiert was, weil die Hilfe zu spät kommt.
Meinst du im Straßenverkehr. Da ist den Zeichen und Weisungen der Polizei auch bei Fahrten mit Sonderrechten Folge zu leisten.
Ergänzung: Fahrzeuge die sich mit Sonderrechten auf einer Einsatzfahrt befinden, dürfen nicht zum Zweck einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten werden. Die Polizei darf sie nur im Rahmen der Gefahrenabwehr oder bei Straftaten stoppen.
in bezug auf den straßenverkehr gelten nach der StVO die weisungen eines polizeibeamten! bezüglich einsatztaktik, medizin, technischer rettung hat die polizei kein weisungsrecht. am besten, zudem bewährt, sprechen sich die fachdienste untereinander ab zum wohle der patienten und der öffentlichkeit......
Weiß nicht wie es in anderen Bundesländern geregelt ist aber in BaWü wurde in der Feuerwehr Grundausbildung gesagt das die Polizei uns im Einsatz nicht weisungebefugt ist, zumindets nicht solange Menschenleben auf dem Spiel stehen und auch bei Sachwerten ist es möglich das die Polizei nichts zu sagen hat.
Wär auch unpraktisch wenn man neben nem Brennenden haus steht und ein nicht brennendes nass spritzt (damit es nicht anfängt zu brennen, Wärmestrahlung usw) und nen Polizist würde daneben stehen und rumkommandieren das man gefälligst auf das brennende Haus spritzen soll.
So als Beispiel.
Wir wurden mal zur Personensuche alamiert weil ein Forstarbeiter nichtmehr gekommen ist, wir haben ihn vor der Polizei gefunden der Arme hat sich mit dem Fuß zwischen etwas unpraktischer Weise so verfangen das der Baum während dem Fällen ihn ca 2 Meter nach oben gerissen hat so hing er da Kopfüber und hat das nicht überlebt.
Als wir ihn gefunden haben war er aber Warm also haben wir ihn kurzerhand aus der Lage befreit um auf dem Boden dann auf Lebenszeichen Prüfen zu können, dann haben wir noch ne Weile Reanimiert die Spurensicherung war überhaupt nicht begeistert das der paar meter Weiter auf dem Boden Lag und durch das Reanimieren nichtmehr ganz in dem Zustand war in welchem wir ihn vorgefunden hatten...
Logisch sind die nicht begeistert. Immerhin habt ihr einen möglichen Tatort völlig auf links gedreht mit der Aktion. Dabei werden viele Spuren unwiderbringlich vernichtet.
Solange ihr aber nicht sicher ausschließen konntet, dass der Mann tot war, habt ihr dennoch korrekt gehandelt. Hätte der Mann noch gelebt, hättet ihr euch sonst der unterlassenen Hilfeleistung nach § 323c StGB schuldig gemacht.
War es ohne Zeitverzug möglich, die Polizei an den Fundort zu rufen, hätte das sofort getan werden sollen. Ein Zeitverzug von < 60 Sekunden (was bei Suchaktionen ja durchaus möglich ist) hätte nach der langen Suchdauer den Zustand des Patienten nicht verschlechtert und wäre in meinen Augen nach Abwägung aller Interessen der beste Weg gewesen.
Hättet ihr jedoch erkennen müssen, dass die Verletzungen nicht mit dem Leben zu vereinbaren waren, dann hättet ihr den Tatort ab der Erkenntnis, nicht weiter betreten dürfen und den Rest der Rechtsmedizin und Spurensicherung überlassen müssen.
Da liegt das Problem, keine der Verletzungen war nicht mit dem leben vereinbar also kein offenischtlicher Genikbruch oder ähnliches...
Und er war Warm (war aber auch im Sommer) und verwesung war noch keine Offensichtlich...
Also abgehängt und ersten Check gemacht "Atmet nicht, kein Puls, kein Notarzt in der nähe welcher rechtlich gesehen den Tod feststellen darf (und kann)" also reanimieren bis der Notarzt kommt und sagt das wir aufhören können... Hat er dann auch gemacht bis wir fertig waren war er halt halber ausgezogen hatte durch das Drücken entsprechende Blutergüsse und 4 Gebrochene Rippen...
Zumal alle durch den evtl vorhandenen Tatort getrampelt sind...
Wir haben aber auch schon mit der Kripo ne Tür aufgemacht und nunja
Relativ eindeutige Anzeichen für ein Zustand der nicht mit dem Leben vereinabar ist (Maden kommen aus der Hose, es stinkt verfault) und es war noch Puls da... war dann aber auch ein Fall fürn RTH.
Also sage ich, lieber paar Spuren vernichten und im besten Fall ein Leben retten anstelle nichts tun und riskieren das man noch hätte helfen können.
Und bei der Entscheidung las ich mir nicht von der Polizei rein reden, sondern lieber von einem Notarzt.
Nein, denn die Polizei kann sich mit Zwang durchsetzten, hat dann aber auch die Verantwortung für die Konsequenzen. Beispiel: die Feuerwehr fährt auf eine Brücke zu! die aber eingestürzt ist. Die Polizei muß sie also stoppen.
aufschlußreiche Antort, kann ich mir jzt schon was vorstellen, die werden bei der falschen Weisung an die Spurensicherung denken?