Welche Tätigkeiten darf eine Arzthelferin in der Intensivpflege machen?
Ich habe eine Ausbildung zur Arzthelferin gemacht. Nach mehreren Jahren Berufserfahrung möchte ich nun in einem ambulanten Pflegedienst bei Intensivpatienten arbeiten. Irritierend ist, dass auf meinem Dienstplan "3 jährig examiniert" steht, obwohl das nicht der Fall ist. Ich möchte nicht für eine durchgeführte Tätigkeit unterschreiben, die ich rechtlich gesehen gar nicht durchführen darf.
3 Antworten
Hallo, mach eine entsprechende Umschulung oder evtl. Weiterbildung. Das bieten ja einige Pflegedienste( z.B. www.coravita-intensivpflege.de ) an. Die Vergütung während der Ausbildung entspricht eines normalen Gehaltes, da Du ja aktiv mitarbeitest. Frag einfach mal nach.
Arzthelferin ist eine komplett andere Ausbildung als examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin. Bitte klär das unbedingt ab, sonst kannst du richtig Probleme bekommen, falls mal was mit dem Patient schief läuft
Danke Dir
Welche Probleme können da auf mich zukommen?
Du als Arzthelferin darfst KEINE Intensivpflege ausführen.
Denn eine Arzthelferin läuft in der Pflege als Pflegehilfskraft. ( Gleichgestellt der Altenpflegehelferin mit der einjährigen Ausbildung.)
Um Intensivpflege erbringen zu dürfen müsstest du die 3 Jährige Ausbildung zum GuK mit Examensabschluß haben und eine Zusatzqualifikation für Intensivpflege nachweisen.
Alles andere endet vor dem Gericht.
Wie kann ein Arbeitgeber so nachläßig sein? Will der Geld sparen.
Wie wirst du denn vergütet?
Mein Tipp: lass die Finger davon, du kommst in Teufelsküche.
Grüße von einem Pflegedienstinhaber, GuK und PDL , jetzt in Rente
Rechtliche Probleme. Wenn du einen Beruf ausübst, den du nie gelernt hast, kannst du mit Konsequenzen rechnen, falls du erwischt wirst. Riskieren würde ich das nicht! Was du genau für Probleme bekommen würdest, weiß ich nicht. Bin selbst nur krankenschwester.