Erfahrungen mit Signal Iduna private KV für Beamtenanwärter?

RHWWW  31.01.2021, 18:45

Hallo,

besteht bisher eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung?

Gruß

RHW

Polizistensohn4 
Beitragsersteller
 01.02.2021, 13:16

Hallo, zur Zeit bin ich Familienversichert bei der TK.

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

HAllo,

über die Gewerkschaft der Polizei wird für diesen Versicherer geworben.

Die Gewerkschaft hat überhaupt keine tatsächliche Ahnung wenn man sich Synopsen im Leistungsvergleich anschaut.

Empfehlenswert ist die DBV, die sich wirklich darauf spezialisiert haben.

Außerdem gerade die dazu gehörende Dienstunfähigkeitsversicherung wird von der DBV mit besten Vertragswerk und Teildienstunfähigkeit angeboten.

Hier nur noch alternativ die Condor, aber beratungsintensiver.

Die Signal hat extreme Abrechnungszeiten, wenn man nicht die App nutzt, da hat so mancher Polizist bei mir das zweifeln bekommen;: ich habe sie mit Verträgen der Signal übernommen, da in den Polizeischulen die Signal ein und aus geht.

Bei Vorerkrankungen ist alternativ, und erst dann die Debeka zu empfehlen, da die keine Straftarife in der Öffnungsklausel haben.

Ich empfehle hier eindeutig eine Maklerberatung, keine Agenturberatung.

Beste Grüße

Dicke59

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Dickie59  03.02.2021, 10:42

Vielen Dank für den Stern und dir alles gute für Deine Laufbahn, sowie gute Berater, achte auf ausführliche Beratungsdokumentation.

Die Signal war früher der "klassische" Versicherer für angehende Polizisten. Die IDUNA für Handel, Handwerk und Gewerbe. Der Zusammenschluss hat die Tarife verallgemeinert.

Aber es ist immer noch einer der "berufsständig" orientierten Versicherer und wird diesen Status nicht gefährden.

Als Berufsanfänger solltest du dich mit einem unabhängigen Makler in Verbindung setzen, der natürlich auch die berufsständischen in seinem Angebot haben sollte.

Hallo,

bei Beginn des Beamtenstatus hat man die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Wenn man nichts macht, wird man automatisch Mitglied der bisherigen Krankenkasse.

Der Vergleich zwischen der GKV und der PKV ist bei Beamten meist eine lebenslange Entscheidung.

Daher sollte man spätere mögliche Veränderungen mit in die Entscheidung einbeziehen:

• Was wird bei Aufgabe der Beamtentätigkeit passieren? (auf eigenen Wunsch oder aufgrund von unerwünschten Vorfällen - auch im privaten Bereich)? Als Arbeitsloser oder Selbständiger kann man aber nicht mehr in die GKV zurück. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wäre dann nur in bestimmten Fällen möglich (z.B. Eintritt von Versicherungspflicht als Arbeitnehmer oder Ausbildungsende/-abbruch vor dem 23. Geburtstag). Bei Wegfall der Beihilfe erhöht sich der PKV-Beitrag sehr deutlich (Verdoppelung oder mehr).

• Man sollte spätere Veränderungen mit in den Vergleich einbeziehen: Nachwuchs (Kind mit Behinderung?), Frühpensionierung, Teilzeittätigkeit, Sabbatjahr, Elternzeit, späteres Zweit-Studium bei unbezahltem Urlaub, nicht berufstätiger Ehegatte (in der GKV zahlt der Ehegatte ggf. Beiträge nach der Hälfte der Einnahmen des PKV-Ehegatten),

• Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, den offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Hebammenhilfe, Haushaltshilfe und Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den verschiedenen Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Gerade bei günstigen Ausbildungstarifen in der PKV können wichtige Leistunfren fehlen. Am besten auch nach den Tarifen nach der aUsbildung und deren Beiträgen erkundigen. Bei gravierenden Beitragssteigerungen nach den genauen Ursachen fragen. Meist liegt es dann an fehlenden Leistungen in der Ausbildung.

Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben und pro Kind ist ein separater Beitrag zu zahlen. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein.

https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hilfsmittelverzeichnis/hilfsmittelverzeichnis.jsp

Für Stiefkinder sind ggf. auch Beiträge pro Person zu zahlen.

Als beihilfeberechtigter Beamter oder Pensionär ist eine Rückkehr in die GKV nie mehr möglich.

In der Privatversicherung werden nach den Musterbedingungen der PKV Leistungen nur erstattet, soweit sie das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:

§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:

www.pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

Aufgrund der 2 Stellen (Beihilfe und Privatversicherung) wird es aufwändig, wenn man alles doppelt überwachen muss (wann eingereicht, was wurde erstattet, Begründung der Kürzung der Erstattung ...). Das ist für Gesunde schon kompliziert - bei schweren chronischen Krankheiten wird es nicht einfacher.

In der GKV beträgt der Beitrag aktuell ca. 16,0% zur Kranken- und 1,525% bzw. 1,775% zur Pflegeversicherung (beides berechnet von den Bruttoeinnahmen, mindestens von 1097 Euro). Bei Teilzeitarbeit ist das ggf. ein großer Vorteil. Wenn man sich zunächst für die GKV entscheidet, gilt später eine Kündigungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten.

Vielleicht interessant:

https://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung_aid_52165.html

https://www.bundderversicherten.de/files/broschuere/pdf/de/190409-bdv-pkv-rz-ansicht.pdf

http://www.pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/

Schnellsuche nach PKV: https://www.rehakids.de/index.php?sid=a9948ee0c6310725724168202a9838bb

Die Gesundheitsfragen im PKV-Versicherungsvertrag sind auf jeden Fall zu 100% korrekt zu beantworten: https://www.test.de/Versicherungsantrag-Mit-Gesundheitsfragen-optimal-umgehen-4648167-0/

In den letztren Jahren wurde in vielen Bundesländern eine pauschale Beihilfe eingeführt. Der Dienstherr trägt für Beamte in der GKV dann statt der Beihilfe zu den Krankheitskosten einen Zuschuss von 50% des GKV-Beitrages (also wie bei Angestellten). In RLP ist das (noch) nicht der Fall.

Vor einer Entscheidung sollte man sehr ausführliche Gespräche mit Experten der PKV (Versicherungskaufleute bzw. Kaufleute für Versicherungen und Finanzen) und Experten der GKV (Sozialversicherungsfachangestellte) führen. Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf. Ggf. auch Beamte fragen, die häufig Leistungen benötigen bzw. in Frühpension gegangen sind.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung