Familienversicherung und Mieteinnahmen

3 Antworten

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Hallo,

die Krankenkassen wenden bei der Prüfung des Einkommens von Familienversicherten dieses Rundschreiben an:

http://www.vdek.com/versicherte/familienversicherung/gr_gesamteinkommen.pdf -> Punkt 2.1.3 ab Seite 12

Das ist ggf. auch sehr interessant:

Sofern und soweit Ehegatten steuerrechtlich ein Dispositionsrecht hinsichtlich der Zuordnung der Einkünfte eingeräumt ist, gilt diese Zurechnung dann aber auch auf jeden Fall für die Feststellung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung. Die Regelung bezüglich der Zurechnung der Einkünfte gilt allerdings nur im Falle der Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB sowie für den Güterstand der Gütertrennung, soweit Einkünfte nach den obengenannten Voraussetzungen aus einem gemeinschaftlichen Vermögensgegenstand erzielt werden. Bei einer vereinbarten Gütergemeinschaft sind diese Einkünfte hingegen ausschließlich beiden Ehegatten je zur Hälfte zuzurechnen, da es sich um Einkünfte aus einem ins Gesamtgut fallenden Vermögensgegenstand handelt (BSG, Urteile vom 10.11.1982 - 11 RK 1/82 -, USK 82209, - 11 RK 2/82 -, USK 82215).

-> Punkt 3.3. ab Seite 22

Noch Fragen?

Gruß

RHW

RHWWW  31.10.2012, 20:45

Danke für den Stern!

Es werden die Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung angesetzt, die im Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes stehen.

aurinca 
Beitragsersteller
 26.09.2012, 18:11

Ups, nun habe ich zwei unterschiedliche Antworten. Kunterbunt sagt, es gilt der Einkommenssteuerbescheid und Underfrange, spricht dagegen von den Gesamteinnahmen, Was nun ? Ich brauche dringend Unterstützung, vielleicht bekomme ich noch ein paar Antworten Vorab vielen lieben Dank.

Kunterbunt23  26.09.2012, 19:31
@aurinca

Ich hab nix anderes gesagt als Underfrange. Es zählen die Einkommen des Familienversicherten , die auf dem Einkommenssteuerbescheid stehen, und zwar alle, also die Gesamteinkommen des Familienversicherten. Aber in Deiner Frage ging es nur um Mieteinnahmen, deshalb habe ich mich auch nur auf diese Einkommensart bezogen.

Aber Unterfrange hat Recht, warum lasst Ihr, sofern Ihr verheiratet seid, die Mieteinnahmen steuerlich nicht auf den stammversicherten Ehepartner schreiben? Denn der darf soviel Einkommen aus Vermietung haben, wie er will. Der Familienversicherte hingegen ist auf eigene Gesamteinkommen von 375€/Minat begrenzt.

Du kannst die Mieten ja einfach auf das Konto des Ehegatten gehen lassen... dann hat sich das. Ja, die Gesamteinnahmen werden zugrunde gelegt.