Aus der Familienversicherung geflogen?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das ist rechtens.

Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung beträgt nach § 10 SHB V 1/7tel der Bezugsgröße, momentan also 455 € monatlich.

Da dein Einkommen diesen Betrag übersteigt, kannst du nicht mehr in der Familienversicherung bleiben und musst den studentischen Beitrag zahlen. Wenn das Praktikum endet, kannst du bis zum 25. LJ wieder zurück in die Familienversicherung.

Da du Student bist, zahlt der Arbeitgeber keinen Zuschuss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ich wurde rückwirkend zum ersten 1.9.19 aus der Familienversicherung geworfen, da ich die Einkommensgrenze überschritten habe.

Ja und?

Momentan absolviere ich ein Pflichtpraktikum, dass in meinem Studium vorgeschrieben ist. Dort bekomme ich eine Praktikumsvergütung von 800 Euro

...und damit zu viel für die Fortführung der FamV. Hier muss also eine eigenständige studentische KV begründet werden zum 1.9.19.

Kann man übrigens leicht selbst nachlesen:

Zitat:

"(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen

(..)

kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet (...)"

Zitat Ende, Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

Die Bezuggsgröße betrug 2019 € 3.115.--, daraus ergibt sich, dass die FamV nicht fortgeführt werden kann, wenn die regelmäßigen Einkünfte € 445.-- (€ 450.-- bei Minijob) überschreiten.

Was soll das?

Was soll die Frage?

Ist das alles rechtens?

Allerdings.

Fragenkommissar 
Beitragsersteller
 17.01.2020, 15:09

Schön und gut, naja ok eher Unschön da schade ums Geld. Wie sieht es denn mit dem Arbeitgeberanteil aus? Bekomme das Geld ja nicht aus dem Himmel.

FordPrefect  17.01.2020, 15:17
@Fragenkommissar
Wie sieht es denn mit dem Arbeitgeberanteil aus?

Bei dem Lohn musst du eigentlich sv-pflichtig beschäftigt gewesen sein, wenn es auch nur € 0,01 mehr als € 800.-- Vergütung war. Ansonsten hast du zumindest zum Teil Recht, denn dann fiele die Vergütung in die Gleitzone. Du hast doch bestimmt jeden Monat eine Abrechnung erhalten - da steht das doch genau drauf. Der AG rechnet natürlich auf Grundlage der Daten ab, die du ihm gegeben hast.

https://www.meinpraktikum.de/ratgeber/krankenversicherung

schleudermaxe  17.01.2020, 15:44
@Fragenkommissar

... doppelkt kassieren ist nicht, wenn es schon BAföG-Pauschale gibt. Prüfen!

sassenach4u  17.01.2020, 16:18
@FordPrefect

Nicht, wenn er Werkstudent war mit weniger als 20 Wochenstunden Arbeit.

Fragenkommissar 
Beitragsersteller
 17.01.2020, 16:25
@sassenach4u

Wie geschrieben befinde ich mich im Pflichtpraktikum. Ich bekomme ein Gehalt von 800 Euro und auf den Abrechnungspapieren stehen keine Abzüge drauf.

sassenach4u  17.01.2020, 16:27
@Fragenkommissar

Wie viele Stunden arbeitest du/ Woche. Und da keine Abzüge drauf stehen, bekommst du auch keinen Zuschuß vom Arbeitgeber. Die Beiträge zur studentischen KV sind deine Sache.

FordPrefect  17.01.2020, 17:08
@sassenach4u

Ja, Fragen über Fragen.

Fragenkommissar 
Beitragsersteller
 17.01.2020, 17:17
@FordPrefect

Wer nicht fragt bleibt dumm und dafür wurde gutefrage ja geschaffen.

Hallo,

bestand während des vorgeschriebenen Praktikums zeitgleich eine Einschreibung als Student?

Wann hat das Praktikum begonnen?

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Alles korrekt. Die kostenfreie Familienversicherung gibt es nur bis 455,-- Einkommen, damit bist du zum 01.09.2019 raus und musst dich als Student versichern.

Wenn du weniger als 20 Wochenstunden arbeitest, dann überwiegt dein Studium und dein Arbeitgeber zahlt nichts, nur du den studentischen Krankenversicherungsbeitrag.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du über 445€ in 2019 und über 455€ in 2020 verdienst, bist du aus der FamV raus.