Aus der Familienversicherung geflogen?
Ich wurde rückwirkend zum ersten 1.9.19 aus der Familienversicherung geworfen, da ich die Einkommensgrenze überschritten habe.
Momentan absolviere ich ein Pflichtpraktikum, dass in meinem Studium vorgeschrieben ist. Dort bekomme ich eine Praktikumsvergütung von 800 Euro... Unter 25 bin ich auch. Das alles weiß die Versicherung auch.
Was soll das? Ist das alles rechtens?
6 Antworten
Ja, das ist rechtens.
Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung beträgt nach § 10 SHB V 1/7tel der Bezugsgröße, momentan also 455 € monatlich.
Da dein Einkommen diesen Betrag übersteigt, kannst du nicht mehr in der Familienversicherung bleiben und musst den studentischen Beitrag zahlen. Wenn das Praktikum endet, kannst du bis zum 25. LJ wieder zurück in die Familienversicherung.
Da du Student bist, zahlt der Arbeitgeber keinen Zuschuss.
Ich wurde rückwirkend zum ersten 1.9.19 aus der Familienversicherung geworfen, da ich die Einkommensgrenze überschritten habe.
Ja und?
Momentan absolviere ich ein Pflichtpraktikum, dass in meinem Studium vorgeschrieben ist. Dort bekomme ich eine Praktikumsvergütung von 800 Euro
...und damit zu viel für die Fortführung der FamV. Hier muss also eine eigenständige studentische KV begründet werden zum 1.9.19.
Kann man übrigens leicht selbst nachlesen:
Zitat:
"(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
(..)
kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet (...)"
Zitat Ende, Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
Die Bezuggsgröße betrug 2019 € 3.115.--, daraus ergibt sich, dass die FamV nicht fortgeführt werden kann, wenn die regelmäßigen Einkünfte € 445.-- (€ 450.-- bei Minijob) überschreiten.
Was soll das?
Was soll die Frage?
Ist das alles rechtens?
Allerdings.
Wie sieht es denn mit dem Arbeitgeberanteil aus?
Bei dem Lohn musst du eigentlich sv-pflichtig beschäftigt gewesen sein, wenn es auch nur € 0,01 mehr als € 800.-- Vergütung war. Ansonsten hast du zumindest zum Teil Recht, denn dann fiele die Vergütung in die Gleitzone. Du hast doch bestimmt jeden Monat eine Abrechnung erhalten - da steht das doch genau drauf. Der AG rechnet natürlich auf Grundlage der Daten ab, die du ihm gegeben hast.
... doppelkt kassieren ist nicht, wenn es schon BAföG-Pauschale gibt. Prüfen!
Nicht, wenn er Werkstudent war mit weniger als 20 Wochenstunden Arbeit.
Wie geschrieben befinde ich mich im Pflichtpraktikum. Ich bekomme ein Gehalt von 800 Euro und auf den Abrechnungspapieren stehen keine Abzüge drauf.
Wie viele Stunden arbeitest du/ Woche. Und da keine Abzüge drauf stehen, bekommst du auch keinen Zuschuß vom Arbeitgeber. Die Beiträge zur studentischen KV sind deine Sache.
Ja, Fragen über Fragen.
Wer nicht fragt bleibt dumm und dafür wurde gutefrage ja geschaffen.
Hallo,
bestand während des vorgeschriebenen Praktikums zeitgleich eine Einschreibung als Student?
Wann hat das Praktikum begonnen?
Gruß
RHW
Alles korrekt. Die kostenfreie Familienversicherung gibt es nur bis 455,-- Einkommen, damit bist du zum 01.09.2019 raus und musst dich als Student versichern.
Wenn du weniger als 20 Wochenstunden arbeitest, dann überwiegt dein Studium und dein Arbeitgeber zahlt nichts, nur du den studentischen Krankenversicherungsbeitrag.
Wenn du über 445€ in 2019 und über 455€ in 2020 verdienst, bist du aus der FamV raus.
Schön und gut, naja ok eher Unschön da schade ums Geld. Wie sieht es denn mit dem Arbeitgeberanteil aus? Bekomme das Geld ja nicht aus dem Himmel.