Gehaltshöhe bei Werkstudententätigkeit und Familienversicherung?

2 Antworten

Da hilft dir der Link der AOK weiter: https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/

wie z.B.: Voraussetzungen für die Familienversicherung
  • Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt aller Beteiligten liegt in Deutschland.
  • Ein Elternteil, der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner muss gesetzlich als Mitglied krankenversichert sein.
  • Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen darf 470 Euro nicht übersteigen.
  • Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs mitversichert, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen.
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
  • Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

die regelmäßigen Bruttoeinkünfte bei der kostenlosen Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen dürfen 470 Euro nicht übersteigen. Es dürfen aber 1000 Euro Werbungskostenpauschale pro Kalenderjahr vom Brutto abgezogen werden (wie im Steuerrecht).

Bei einer unbefristeten Beschäftigung sind das dann (1000 Euro : 12 =) 83,33 Euro. Dann sind bis zu (470 Euro + 83,33 Euro =) 553,33 Euro monatlich möglich.

Ggf. die Krankenkasse beim jährlichen Familienversicherungsfragebogen gezielt auf diese 1000 Euro Abzug hinweisen.

Bei privaten Krankenversicherungen gelten andere Regelungen.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung