Selbstständigkeit, Familienversicherung und Einkommensteuerbescheid?
Guten Tag, im Rahmen eines Kleingewerbes finanziere ich meinen Unterhalt. Angemeldet habe ich dieses im September 2021. In den 4 Monaten bis einschl. Dezember 21 habe ich durchschnittlich unter der 470 Euro Grenze verdient — bin also unter Vorbehalt in der Familienversicherung mitversichert.
Unter Vorbehalt heißt, dass dies erst mit meinem Steuerbescheid für 2021 bestätigt werden kann.
In meinem Interesse ist es aber, dass ich mehr als 470 Euro verdiene — ich müsste mich (Kriterien werden erfüllt) studentisch selbst versichern.
Mein Anliegen: Interpretiere ich es nun richtig, dass, wenn ich gemäß Steuerbescheid für 2021 unter der 470 Euro Grenze familienversichert bin, ich solange dies bleiben kann — unabhängig vom Einkommen — bis ich beispielsweise Mitte 2023 meinen Bescheid für 2022 einreiche, in dem dann stehen wird, dass ich mehr als 470 Euro im Durchschnitt verdient habe? Und ich mich dann ab Erhaltens des Steuerbescheids von 2023 eigenständig versichern müsste, ohne nachzuzahlen?
Ich beziehe mich hierauf: https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/versicherungsrecht/68-familienversicherung-und-gesamteinkommen-bei-selbststaendigen.html
2 Antworten
Du reichst den Steuerbescheid ein, die Krankenkasse prüft, ob unter dem 470,-- Euro= du konntrst kostenftei mitversichert bleiben.
Erzielst du mehr Einkommen (das weißt du ja) dann obliegt es dir im Rahmen der Mitwirkunspflicht- und auch in deinem eigenen Interesse, die Krankenkasse darüber in Kenntnis zu setzen und dich in der KVdS zu versichern.
Reichst du, ohne das zu tun, den Steuerbescheid 2022 in 2023 ein, stellt man fest, du hattest keinen weiteren Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung, wird diese rückwirkend zum 01.01.2022 beendet und du zahlst dann für das Jahr 2022 die Beiträge nach- und zukünftig weiter.
Das musst du entscheiden, solltest vorsichtshalber- gehst du den 2. Weg, den monatlichen Beitrag an die Seite legen, denn die Nachforderung komt in einer Summe.
Die Umstellung erfolgt in der Tat ab dem Folgemonat mit der ermittelten Höhe, da hast du Recht. Jedoch hast du die Mitwirkungspflicht, jede Veränderung in deinen Lebensumständen der GKV mitzuteilen.
Kommt drauf an...
Einmal jährlich wird doch von der Krankenkasse geprüft, ob deine Einkommensverhältnisse so noch stimmen - unabhängig von deiner Einkommensteuererklärung!?
Nur dass ich meine selbstständigen Einnahmen als Kleingewerbe nur mit Steuerbescheid belegen kann.
Du machst doch auch eine EÜR oder nicht!?
Hi, danke Dir für Deine Antwort. Davon war ich ursprünglich auch ausgegangen, bis man mir den oben verlinkten Tip zukommen ließ. Ich beziehe mich auf folgende Aussage:
"Letzter Einkommensteuerbescheid relevantDas Arbeitseinkommen wird im Bereich der Familienversicherung danach grundsätzlich anhand des letzten aktuellen Einkommensteuerbescheides beurteilt. Festgehalten wurde in dem Besprechungsergebnis, dass aus Vereinfachungsgründen der Einkommensteuerbescheid vom Beginn des auf seine Ausstellung folgenden Monats berücksichtigt wird, also diesem entscheidungsrelevante Bedeutung zugeschrieben wird."
Daraus lese ich, dass mein Steuerbescheid für 2022 Mitte 2023 an die Krankenkasse geht, dort steht, dass ich >470 Euro verdiene und ich von fort an — wie sie es nennen: Aus Vereinfachungsgründen — mich selbst versichern muss.
Dass ich den Beitrag für alle Monate aufhebe, ist logisch. Strafzahlungen können nicht anfallen?