Selbstständigkeit, Familienversicherung und Einkommensteuerbescheid?

2 Antworten

Du reichst den Steuerbescheid ein, die Krankenkasse prüft, ob unter dem 470,-- Euro= du konntrst kostenftei mitversichert bleiben.

Erzielst du mehr Einkommen (das weißt du ja) dann obliegt es dir im Rahmen der Mitwirkunspflicht- und auch in deinem eigenen Interesse, die Krankenkasse darüber in Kenntnis zu setzen und dich in der KVdS zu versichern.

Reichst du, ohne das zu tun, den Steuerbescheid 2022 in 2023 ein, stellt man fest, du hattest keinen weiteren Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung, wird diese rückwirkend zum 01.01.2022 beendet und du zahlst dann für das Jahr 2022 die Beiträge nach- und zukünftig weiter.

Das musst du entscheiden, solltest vorsichtshalber- gehst du den 2. Weg, den monatlichen Beitrag an die Seite legen, denn die Nachforderung komt in einer Summe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Felix7863 
Beitragsersteller
 18.01.2022, 18:58

Hi, danke Dir für Deine Antwort. Davon war ich ursprünglich auch ausgegangen, bis man mir den oben verlinkten Tip zukommen ließ. Ich beziehe mich auf folgende Aussage:

"Letzter Einkommensteuerbescheid relevant

Das Arbeitseinkommen wird im Bereich der Familienversicherung danach grundsätzlich anhand des letzten aktuellen Einkommensteuerbescheides beurteilt. Festgehalten wurde in dem Besprechungsergebnis, dass aus Vereinfachungsgründen der Einkommensteuerbescheid vom Beginn des auf seine Ausstellung folgenden Monats berücksichtigt wird, also diesem entscheidungsrelevante Bedeutung zugeschrieben wird."

Daraus lese ich, dass mein Steuerbescheid für 2022 Mitte 2023 an die Krankenkasse geht, dort steht, dass ich >470 Euro verdiene und ich von fort an — wie sie es nennen: Aus Vereinfachungsgründen — mich selbst versichern muss.

Dass ich den Beitrag für alle Monate aufhebe, ist logisch. Strafzahlungen können nicht anfallen?

sassenach4u  19.01.2022, 08:05
@Felix7863

Die Umstellung erfolgt in der Tat ab dem Folgemonat mit der ermittelten Höhe, da hast du Recht. Jedoch hast du die Mitwirkungspflicht, jede Veränderung in deinen Lebensumständen der GKV mitzuteilen.

Kommt drauf an...

Einmal jährlich wird doch von der Krankenkasse geprüft, ob deine Einkommensverhältnisse so noch stimmen - unabhängig von deiner Einkommensteuererklärung!?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Felix7863 
Beitragsersteller
 21.01.2022, 10:47

Nur dass ich meine selbstständigen Einnahmen als Kleingewerbe nur mit Steuerbescheid belegen kann.

siola55  21.01.2022, 11:59
@Felix7863

Du machst doch auch eine EÜR oder nicht!?