Muss ich als Selbstständiger eines Kleingewerbes selber eine Krankenversicherung abschließen, obwohl ich durch meine Mutter in einer Familienkrankvers. bin?

3 Antworten

Lieber Alexander,

es gibt in D leider kein "Kleingewerbe"; du verwechselst dies mit der "Kleinunternehmer-Regelung":

Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige sind Unternehmer - auch mit einer noch so kleinen und ggf. nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Die oft benutzten Begriffe "Kleingewerbe" oder "Nebengewerbe" gibt es in der Realität der Gesetze und Verordnungen gar nicht. Beide sind Unternehmer.
Auch der Begriff "Mehrwertsteuer" entstammt mehr der Umgangssprache als entsprechenden Gesetzen. In dieser Seite wird daher überwiegend der Begriff "Umsatzsteuer" benutzt.
Für Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige gibt es aber hinsichtlich der Umsatzsteuer zwei Verfahren:
  • Regelbsteuerung

Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus und führt sie ans Finanzamt ab. Umsatzsteuer, die er selbst für Lieferungen oder Dienstleistungen zu seinem Unternehmen gezahlt hat, bekommt er vom Finanzamt erstattet.

Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus. Er kann dafür aber auch keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.

Bei Umsätzen unter 22.000 € pro Jahr (bis 2019:17.500 € pro Jahr) (oft am Anfang der selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit) kann man zwischen diesen Besteuerungsarten wählen. Argumente für oder gegen die beiden Besteuerungsarten finden Sie in meiner Seite Gewerbe-FAQ.

Dies und weitere Infos, Hinweise und viele, viele Tipps zur Gründung eines Gewerbes findest du in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe-wechsel-unternehmer-kleinunternehmer.php

https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Wegen einer evtl. kostenlosen Familienversicherung über die Eltern solltest du folgendes beachten:

Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs mitversichert, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen.
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
  • Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

Nachzulesen in dem Link hier: https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/

Gruß und viel Erfolg bei eurem Gewerbe wünscht siola55

PS: Du solltest also ein Gewerbe im Nebenerwerb bei deiner Stadt anmelden wegen einer evtl. kostenlosen Familienversicherung über die Eltern!

AlexKalle 
Beitragsersteller
 21.06.2021, 18:25

Vielen Dank für alle Antworten als 18 jähriger ist das schon ziemlich viel was man alles neu lernen muss, aber die Antworten waren sehr hilfreich.

Hallo,

für die Familienversicherung nach § 10 SGB V prüft die Krankenkasse diese Punkte:

1) die Einkünfte dürfen nach abzug der Kosten im Zusammenhang mit der Tätigkeit 450 Euro im Monat nicht übersteigen.

und

2) die Selbstständigkeit darf nicht hauptberuflich sein. Dafür prüft die Krankenkasse diese 3 Punkte:

  • wir hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit in dieser Tätugkeit?
  • wie hoch sind die monatlichen Einkünfte in Relation zu anderen Einnahmen?
  • werden eigene Arbeitnehmer in dieser Tätigkeit beschäftigt?

Die Art der Gewerbeanmeldung ist nicht entscheidend.

Sinnvoll ist es, die Krankenkasse zu kontaktieren und einen Fragebogen für Familienversicherte mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit auszufüllen.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
okieh56  21.06.2021, 00:10

Du hast dich verschrieben. Die Einkommesngrenze ist bei einer selbständigen Tätigkeit 470 € (1/7tel der Bezugsgröße der SV).

siola55  21.06.2021, 09:16
@okieh56

Ja genau - die 450€ gelten bei einem Minijob ;-)

RHWWW  21.06.2021, 17:58
@siola55

Hallo okieh56 und siola55,

Danke für den Hinweis. Ja, es sind 470 Euro monatlich bei einer selbständigen Tätigkeit!

Danke fürs genaue Lesen!

Gruß

RHW

Es kommt darauf an, wie viel du durch dein Gewerbe verdienst. Ab 470 € monatlich musst du dich in jedem Fall selbst versichern (Mindestbeitrag ca 200 €) Ob es beim Mindestbeitrag bleibt, wäre da eher fraglich. Der Beitragssatz liegt bei 15 % plus 3,5 % Pflegeversicherung