Firmenwagen bei Wiedereingliederung
Hallo zusammen, nächsten Montag beginne ich nach 3 Monatiger Krankheit wieder mit der Arbeit und nehme eine Wiedereingliederung in Angriff. Dies bedeutet, dass ich 2 Wochen lang 2 Stunden am Tag, danach 2 Wochen 4 Stunden am Tag, und 2 Wochen 6 Stunden am Tag arbeiten werde. Ich hatte bisher immer einen Firmenwagen, dieser wurde mir nach 6wöchiger Krankhheit abgenommen, was auch völlig normal ist. Zur Wiedereingliederung soll ich nicht im Außendienst arbeiten, sondern bei uns in der Werkstatt - was mir das bringen soll ist mir schleierhaft, aber gut - Ich bekomme auf jeden Fall meinen Firmenwagen erst nach den 6 Wochen Wiedereingliederung wieder zurück laut Personalchef. Da ich kein eigenes Auto besitze, bin ich auf die Öffentlichen angewiesen, und wäre täglich pro Weg 2-3 Stunden unterwegs. Das ganze würde mich auch täglich 20€ kosten, also im Monat circa 400€. Ich bekomme nach wie vor Krankengeld, bei meiner Kasse sind das 90% des Nettolohns. Das reicht zwar, aber das reicht auf keinen Fall um 400€ davon in Fahrkarten zu investieren. Mein Arbeitgeber lässt sich auf keinen Kompromiss ein (z.B. dass ich 200€ monatlich für das Firmenfahrzeug zahle, er es mir dafür zur Verfügung stellt) o.ä. Nun habe ich mit meiner Krankenkasse gesprochen, die meinten, dass es natürlich wenig Sinn mache, mich arbeiten zu lassen wenn ich täglich länger unterwegs bin, wie dass ich effektiv arbeite.. Nun meine Frage - und bitte nur die jenigen antworten, die mir auch tatsächlich weiterhelfen können, und nicht auf Vermutungen argumentieren: Hatte schonmal jemand solch einen Fall? Kann ich den Firmenwagen wieder für mich beanspruchen? Sollte der Arbeitnehmere die Fahrtkosten übernehmen? Weil ich meinem Arbeitsvertrag ist ausdrücklich angegeben, dass ich für meine Arbeit ein Firmenfahrzeug benötige...
2 Antworten
Hallo,
eine Wiedereingliederung ist laut Bundesarbeitsgericht keine richtige Arbeit. Deshalb besteht auch kein Anspruch auf Arbeitsentgelt während der Wiedereingliederung nach § 74 SGB V.
Vielleicht macht ein Gespräch mit Krankenkasse, Vorgesetztem, Personalchef, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertreter Sinn? In einer sachlichen Atmosphäre kann jeder seinen Standpunkt und die Grenzen darlegen. Die Wiedereingliederung ist eine freiwillige Sache des Arbeitnehmers und kann jederzeit abgelehnt werden. Ggf. auch den Punkt ansprechen, ob die Wiedereingliederung evtl. im Außendienst gemacht werden kann (dann sollte auch der Betriebsarzt anwesend sein). Ggf. nur 1 oder 2 Termine pro Tag (in einem sinnvolen Zeitrahmen).
Ggf. vorab mit der Krankenkasse klären, ob der Firmenwagen ggf. zu einer Kürzung des Krankengeldes führen würde (§ 49 Avsatz 1 Nr. 1 SGB V).
Wenn man Mitglied in der Gewerkschaft ist, kann auch dort ein Gespräch sinnvoll sein.
Gute Besserung!
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Ich bin neugierig: Welche Lösung wurde gefunden?
Die Entscheidung über die Gewährung eines Firmenwagens obliegt allein dem Arbeitgeber. Wenn dieser nur für Mitarbeiter im Einsatz im außendienst vorgesehen ist, dann werden sie ihn auch erts wieder zur Verfügung gestellt bekommen, wenn sie wieder im AD tätig sein können. Fahrkarten gibt es als günstigere Wochen- oder Monatskarten. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet die Fahrkosten zu übernehmen, tut er sicher bei anderen Mitarbeitern auch nicht. Und sie sollten ihren Arbeitsvertrag genau lesen, dort steht evtl. "zum einsatz im Außendienst" und dann ist nichts mit Firmenwagen, solange sie im Innendienst die Wiedereingliederung machen. Sonst wenden sie sich an den Betriebs- oder Personalrat, vlt. kann dieser vermitteln.