Flüssigkeitsversorgung bei Sterbenden

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Ich habe mich ebenfalls schon mit diesem Thema auseinander gesetzt. Wenn sie aktiv die Flüssigkeitsaufnahme ablehnt und es DOKUMENTIERT ist, gibt es rechtlich keine Probleme. Es handelt sich auch nicht um aktive Sterbehilfe, sondern um passive Sterbehilfe. Da mich dieses Thema schon sehr beschäftigt hat, habe ich Kontakt zu einem Palliativmediziner aufgenommen, der mir direkt sagte "keine Flüssigkeitszufuhr" wenn dies vom Betroffenen abgelehnt wird. Da es sich um eine lebensverlängernde Massnahme handelt und sogar eine Körperverletzung darstellt, insbesondere bei s.c. oder i.v. Verabreichung. Auf die Feststellung von mir, das verdursten, doch wohl eine nicht sehr wünschenwerte Sterbeart sei, antwortete er nur Zitat:"Hast Du schon mal einen sterbenden mit einer Flasche Wasser in der Hand gesehen?" Also wohl eher nicht. Ich hatte schon sterbende die ohne Nahrungsaufnahme, nur mit s.c. Infusionen 14 Tage gelebt haben, ist das ein erstrebenswertes Sterben? wohl eher auch nicht. Moralisch gesehen, komme ich damit nicht klar, aber ich halte mich an Vorgaben der Palliativmedizin, weil mein Verstand sagt es ist das richtige.

Persöhnlich würde ich es als richtig empfinden den Wunsch der Frau zu entsprechen und sie Sterben lassen, da sie von sich aus Nahrung und Flüssigkeit verweigert. Rechtlich darfst du es ohne Patientenverfügung nicht, da hat die PDL recht (leider). Ihr könnt sonst wegen aktiver Sterbehilfe oder unterlassene Hilfeleistung verklagt werden. Ich bin der Meinung: Jeder sollte das Recht haben selber zu entscheiden was er will und was nicht. Es sollte die Möglichkeit geben das man es respektieren kann.

das Thema ist eine schmale Gradwanderung...rechtlich ist es sicher richtig was hier geschrieben wurde... einerseits= unterlassene Hilfeleistung andererseits wäre da ein rechtlicher Faktor: es ist z.B. Körperverletzung jemand gegen seinen Willen die Haare zu schneiden...warum soll der Sterbende also eine Infusion zulassen?

Es gibt da ja die Möglichkeit mittels befeuchtetem Läppchen gegen die Trockenheit was zu tun... Bei uns war ein ähnlicher Fall, wir haben durch richterliche Absicherung und durch den behandelnden Arzt zusehen müssen, wie ein Bewohner verhungerte, verdurstete... es gab zwar anschließend ein Ermittlungsverfahren...das wurde eingestellt...ohne Konsequenzen für die Beteiligten... tja der menschliche Faktor bleibt schon seit Jahren auf der Strecke...es geht doch immer nur um §§

Rein rechtlich gesehen, wäre es ja soweit ich weiß aktive Sterbehilfe, wenn sie die Infusionen nicht bekommt. Wenn man das ganze von der menschlichen Seite betrachtet, gehen die Meinungen ja weit auseinander. Ich persönlich finde es menschlicher und würdevoller, einen Menschen in solche einer Lage selbst entscheiden zu lassen, wann er gehen will. Und das will die betroffene Dame ja offensichtlich. Leider ist die Sterbehilfe in Deutschland aber ja nicht so weit. Ich finde, man sollte sich immer vorstellen, dass man selbst in der Lage ist und vielleicht unbedingt sterben will und einfach nicht darf. Man kann nichts mehr machen, sich nicht mehr bewegen...da sollte man doch wenigstens gehen dürfen, wann man will. Aber leider...tja es ist wie es ist.

Christa251248  22.05.2010, 15:30

Ich als erfahrene Altenpflegerin, kann Dir in jedem Punkt Deines Kommentars nur recht geben. Respekt!

Raimund1  22.05.2010, 12:50

Danke für den Beitrag, spricht mir aus der Seele

Irinchen  22.05.2010, 12:55
@Raimund1

Ich denke, dass manche sowas einfach miterleben müssen, um näher darüber nachzudenken. Wie Du unten schon schreibst: Recht ist nicht immer gerecht!!! Danke!

macht vorsichtige mundpflege mit watteträgern oder pflaumtupfern. gerne auch mit saft oder sekt. dokumentiert akribisch genau und lasst der natur ihren lauf. bei der derzeitigen hitze kann dies ganz rasch gehen. die ablehnung oder das erbrechen sehe ich als indiz dass der ganze organismus nicht mehr will. ich habe schon erlebt, dass s.c. infusionen gar nicht mehr reingingen, wie wenn der sterbende körper sie abstösst.