Frage zu Novaminsulfan 500 - 1A Pharma

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Vivi

Metamizol(500mg) wird schon seit Jahrzehnten unter dem Handelsnamen Berlosin/Analgin in Deutschland vertrieben, demzufolge handelt es sich um einen sehr gut erforschten Wirkstoff. Metamizol ist ein verschreibungspflichtiges Analagetikum und Antipyretikum aus der Gruppe der Pyrazolone. In den letzten Jahren hat die Zahl der Verordnungen von Metamizol in Deutschland kontinuierlich zugenommen, wobei im gleichen Maße auch die Zahl der zum Teil schwerwiegenden unerwünschten Arzneimittelwirkungen zunahm. Metamizol ist ausschließlich zur Behandlung von starken Schmerzen zugelassen, z.B. Schmerzen bei Koliken und Tumorschmerzen,akute Schmerzen nach Verletzungen oder Operationen, falls andere analgetische Maßnahmen nicht geeignet sind. Außerdem ist Metamizol zugelassen zur behandlung von hohem Fieber, das auf andere Maßnahmen nicht anspricht. Metamizol darf nicht angewendet werden bei leichten oder mittelstarken Schmerzen oder zur Therapie von Fieber, wenn nicht andere Antipyretika angewendet wurden und keine ausreichende Wirksamkeit gezeigt haben. Immernoch zu oft wird Berlosin im Rahmen einer Grippebehandlung verordnet. Eine mögliche Nebenwirkung der Behandlung mit Metamizol ist die Entwicklung einer Agranulozytose, welche durchaus einen tödlichen Ausgang haben kann. Das Risiko für das Auftreten einer Agranulozytose steigt, wenn Metamizol länger als eine Woche angewendet wird. Dein Arzt hat dich sicherlich über das Risiko und mögliche Symptome wie Fieber und Entzündungen im Bereich der Schleimhäute, Verschlechterung des Allgemeinbefindens aufgeklärt. Metamizol kann hypotensive Reaktionen auslösen, die einen tödlichen Ausgang haben können. Das Risiko steigt bei hoher Dosierung, bei vorbestehender Hypotonie sowie hohem Fieber. Für eine Packung Novaminsulfon 1A 500 musst Du 5 Euro zuzahlen.

Schöne Grüße von der Grünen Neune.

Vivi2010 
Beitragsersteller
 16.02.2011, 17:06

Danke für die ausführliche Antwort.

Hey! Ich bin Krankenschwester, weiß daher das Novamin gut verträglich ist aber auf Dauer nierenschädigend sein kann. Also bitte Vorsicht bei der Einnahme, nicht zu viel davon nehmen. LG

Vivi2010 
Beitragsersteller
 15.02.2011, 00:34

Ja, ich finde es ist sehr gut verträglich ohne jegliche Nebenwirkungen, ich nehme davon max. 3 Stück im Monat.

XxTeufelchenxX  15.02.2011, 01:44
@Vivi2010

rezeptpflichtig ist dieses Medikament wegen der nierenschädigenden Wirkung bei einer Einnahme von 8 Tbl. (entspr. 4g) pro Tag und das über einen längeren Zeitraum. 3 pro Monat sind daher kein Problem solange du nicht eine Vorerkrankung der Niere hast

Vivi2010 
Beitragsersteller
 15.02.2011, 15:46
@XxTeufelchenxX

Danke für Deine Antwort.

Das Präparat ist Rp Pflichtig.

Das besagt AUCH die Rote Liste.

.

Originalkopie Rote Liste:

Novaminsulfon – 1A-Pharma Tropfen

05.3.B.1.1. Analgetika/Antirheumatika (1 A Pharma)

Novaminsulfon – 1A-Pharma Tropfen            Rp

Zus.: 1 ml enth.: Metamizol-Natrium 1H2O 500 mg. Weit. Bestandteile: Natriumdihydrogenphosphat 2H2O, Natriummonohydrogenphosphat 12H2O, Saccharin-Natrium 2H2O, Halb- u. Halb-Bitteressenz, ger. Wasser. 20 ml (N1)     5994525     (FB - )     (Preis auf Anfrage)     50 ml (N2)     5994531     (FB - )     (Preis auf Anfrage)     100 ml (N3)     5994548     (FB - )     (Preis auf Anfrage)    

Anw.: Akute starke Schmerzen nach Verletzungen od. OP, Koliken, Tumorschmerzen, sonst. akute od. chron. starke Schmerzen, soweit and. therapeut. Maßnahmen nicht indiziert sind; hohes Fieber, das auf and. Maßnahmen nicht anspricht.

Gegenanz.: M 17 a-d, j

Anw.-beschränk.: M 17 a-h, j-m Schwang./Stillz: Kontraind.

Nebenw.: M 17 a-h Wechselw.: M 17 Tox.: M 17

Dos.: 3-11 Mon. (5-8 kg): 2-5 Tr. 1-3 J. (9-15 kg): 3-10 Tr. 4-6 J. (16-23 kg): 5-15 Tr. 7-9 J. (24-30 kg): 8-20 Tr. 10-12 J. (31-45 kg): 10-30 Tr. 13-14 J. (46-53 kg): 15-35 Tr. Erw. u. Jugendl. ab 15 J. (>53 kg): 20-40 Tr.

Die jew. ED kann bis zu 4-mal/Tag gegeben werden. Weit. Einzelh. u. Hinw. s. Fachinfo.

Eratya  15.02.2011, 00:24

Nochmal gelesen.

Meine Erfahrung ist, dass es eigentlich ganz gut verträglich ist.

Vivi2010 
Beitragsersteller
 15.02.2011, 00:35
@Eratya

Natürlich ist das rezeptpflichtig, das hätte ich spätestens bei der Anfrage danach gemerkt.
Danke für Deine Antwort aber das steht auch in meinem Beipackzettel :-)