Wunschhersteller bei Pharma medikation?

6 Antworten

Von Experte RHWWW bestätigt

Hallo,

die Krankenkassen haben mit verschiedenen Firmen Verträge abgeschlossen. Die Arzneimittel dieser Firmen müssen, wenn der Arzt durch ein aut-idem Kreuz nichts anderes vorgibt, abgegeben werden.

So kommt es, dass der Arzt Hersteller X abgibt, die Krankenkasse aber der Apotheke vorschreibt, dass Firma Y bevorzugt abzugeben ist. Solche Rabatt Erträge zwischen Hersteller und Krankenkasse können sich immer mal wieder ändern, was bei vielen Kunden für Verwirrung und Unzufriedenheit sorgt, wenn der vertraute Hersteller aus dem Rabattvertrag fällt.

Um jetzt an die Wunschfirma zu kommen, gibt es zwei Möglichkeiten.

1. Der Arzt setzt ein aut-idem Kreuz und untersagt somit den Austausch. Er verordnet Firma X -> Apotheke muss Firma X abgeben.

Nicht jeder Arzt setzt jedoch aut-idem Kreuze, weil der Patient es so will.

2. Man kann das Medikament des gewünschten Herstellers als "Wunscharzneimittel" kaufen. Dies wird von der Apotheke für die Krankenkasse auf dem Rezept vermerkt. Der Kunde bekommt eine Rezeptfotokopie, die er bei seiner Krankenkasse einreichen und einen Teil der Kosten zurückerhalten kann.

Ähnlich wie Privatversicherte bezahlt man in dem Fall den vollen Verkaufspreis, nicht wie sonst nur die ggf. anfallende Rezeptgebühr.

Die Apotheke muss die Rabattarzneimittel abgeben, weil die Krankenkasse sonst rumheult.

Du darfst das gewünschte Arzneimittel auch ohne Kreuz erhalten, wenn du es selbst bezahlst. Das Rezept erhälst du dann wieder quittiert zurück (bei Btm nur einen Durchschlag), und damit darfst du dann versuchen, Geld von der Kasse zurück zu kriegen.

Danny4793  24.12.2020, 13:35
Weil ansonsten ein kreuzchen da sein sollte . Hat sie recht ?

In diesem Fall würdest du mit aut-idem-Kreuz Abz erhalten, nicht Ratiopharm. Kreuz über aut idem bedeutet, dass ein Austausch ausgeschlossen wird (betrifft nicht Reimporte, die müssen ggf. dennoch getauscht werden!).

Ja. Das Austauschen ist bei gesetzlich Versicherten die Regel.

Mein Apotheker kennzeichnet mein Rezept für mein einziges Arzneimittel immer mit "Pharmazeutische Bedenken". So erhalte ich das gewünschte Mittel.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Arzt kann auch eine Abkürzung ankreuzen, die bedeutet "oder ein ähnliches Präparat"

Maxxismo  24.12.2020, 22:39

Andersrum: er muss ankreuzen "nur dieses" (aut idem)

Du hast keinen Anspruch auf ein anderes Präparat, als auf das von der Krankenkasse vorgegebene.

Meistens nehme auch ich ein beliebiges Präparat aus der digitalen Liste und kopiere es in das Rezept. Es ist mehr Arbeit, den Wirkstoff direkt selbst einzutragen und führt bei der Abgabe ohnehin zum selben Ergebnis.

Dabei ist es egal, welchen Hersteller der Arzt rezeptiert hat, wenn er es nicht "aut idem" verordnet. Das muss er allerdings auch rechtfertigen.