Fristlose Kündigung wegen Operation am Kreuzband
Hallo, ich wurde diese Woche schriftlich per Post von meinem Arbeitgeber gekündigt. Nun folgendes:
- am 26.09.14 verstarb mein Bruder bei einem Autounfall, ich habe meinen Chef das mitgeteilt, das ich zunächst mal nicht mehr in die Arbeit kommen werde, sondern zu meiner Familie nach Nürnberg fahre. Mein Chef hat davor nie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder sonst etwas benötigt. Also bin ich diesmal auch nicht zu einem Arzt gegangen um mir eine AU zu holen. Am 13.10.14 wollte ich wieder ganz normal in die Arbeit gefahren, beim aussteigen aus dem Bus habe ich mir das Kreuzband + Meniskus im rechten Knie gerissen, bin sofort an dem Tag ins Krankenhaus gefahren und da haben sie eben die Diagnose festgestellt. Eine AU für diese Woche (13.10-21.10) habe ich meinem Chef per Post geschickt. Nun wurde ich heute operiert und bin jetzt 6 Wochen krank geschrieben vom Arzt des Krankenhauses. Darf mein Chef mich so fristlos kündigen ? Und wohin gehe ich jetzt am besten, bzw. an wen kann ich mich am besten wenden?
Danke für euer Interesse
7 Antworten
Kündigung ist rechtens, du kannst max. 2 Tage zuhause bleiben, alles andere wäre mit dem Chef vorher abzuklären, ob du unbezahlten Urlaub bekommen kannst! Das wäre sogar Arbeitsverweigerung.
Ganz so einfach und ruckzuck "Kündigung ist rechtens" ist die Sachlage hier ja wohl dann doch nicht - und mit Arbeitsverweigerung hat das schon einmal gar nichts zu tun!
Wann und mit welcher Begründung hat dein Chef dir gekündigt?
Unentschuldigtes fehlen vom 26.09-13.10 und Probezeit obwohl die bereits Ende September abgelaufen ist
Es geht wirklich um genaue Daten. Wann, an welchem Tag hat er die Kündigung ausgesprochen oder geschrieben und wann hast du den Brief bekommen!
Geschrieben am 10.10.14
Den Brief bekommen hab ich erst diesen Montag
... nach dem Unfall? Im Spital, per Post oder persönlich vorbeigebracht... ?? Michi, es ist sehr wichtig und davon abhängig, wie der Ablauf war und die genauen Angaben zum Text, ... ob die Kündigung vor deinem Unfall gültig war oder erst nachträglich gekommen ist.
Mach dir ein genaues Ablaufprotokoll und Kopien von der schriftlichen Kündigung und setzt dich mit deiner Gewerkschaft in Verbindung. Ev. kannst du auch nachträglich Mitglied werden und vom Rechtschutz und der Beratung profitieren.
... "diesen Montag" ... am 20. oder 13. ...? Gib dir bitte etwas Mühe beim Antworten und genaue Daten, ich kenne den Ablauf und den Text ja nicht ...
Man kann z.B. nicht am 10. schreiben, man kündigt jemanden weil er bis 13. nicht anwesend "war". War der Brief eingeschrieben oder normale Post, wann abgesandt?
Auf den Briefkopf den er geschrieben hat steht der 10.10.14 als absendedatum drauf, allerdings habe ich den Brief per Einschreiben erst am 20.10 bekommen.
Es sind 2 Gründe genannt: - da ich in der Probezeit angeblich bin, ist die Kündigung rechtens (meine Probezeit ist am 31.06 abgelaufen, hab als beweis auch einen Arbeitsvertrag.
- da ich seit dem 26.09 unentschuldigt (keine AU) habe, und eine AU erst am 13.10 geschickt habe für die Woche vom. 13.10 bis jetzt. Ich habe normalerweise mir eine AU benötigt davor.
O.K. Wenn du erst am 20. 10. per Post die Kündigung bekommen hast, wurde der Brief vom AG sicher erst nach deinem Unfall abgeschickt. Das ist für die angeführten Begründungen zu spät. Damit ist schon mal die fristlosen Kündigung ungültig. Auch die Probezeit ist vorbei. Wenn dein Arbeitgeber die Abwesenheitstage als fristlosen Kündigungsgrund nehmen wollte, hätte er unverzüglich darauf reagieren müssen und nicht erst nach deinem Unfall. Nun gilt die normale Kündigungsfrist wie im Vertrag. Aber ...
Dein Unfall auf dem Arbeitsweg ist ein Arbeitsunfall und du bist so einige Zeit mit Recht auf Lohnfortzahlung geschützt. Wenn du länger arbeitsunfähig bist, muss die Unfallversicherung weiter zahlen, auch wenn inzwischen die Kündigung wirksam würde.
Bleib im Kontakt zu deinem AG ruhig und höflich. Sag ihm, es tut dir leid, wie alles passiert ist. Du bist nun wegen Arbeitsunfall AU. Wichtig: er hat die Fristen für eine mögliche fristlose Kündigung verpasst. Er kann dir nun "normal" kündigen.
Wie er das rechtlich richtig macht, musst du deinem AG aber nicht erklären. Warte mal ab. Ich weis nicht, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Wahrscheinlich steht dir für 6 Wochen Lohnfortzahlung zu und danach muss die Unfallversicherung einspringen. Lies dich mal langsam in die komplizierten Texte ein, damit du verstehst, was auf dich zu kommt. jeden Tag ein bisschen u. mach dir selbst Notizen.
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung_(deutsches_Arbeitsrecht)
... und weiter lesen - Arbeitsunfähigkeit :
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsunf%C3%A4higkeit
Ich wünsche dir viel Geduld und gute Nerven. Du musst jetzt durch eine schwere Zeit und bist mit dem Verlust deines Bruders zusätzlich belastet. Such dir zum Ausgleich ein kostenloses Hobby, damit du einen positiven Gegenpol in deinem Leben hast.
z. B. Ich kenne einige Menschen, die nach schweren Beinverletzungen mit Gitarre spielen angefangen haben. Auch nach einigen Jahren erzählen sie noch, wie froh sie sind, dass sie was positives machen konnten und nicht nur leiden und kämpfen mussten.
Wenn du wieder Fragen oder Anliegen hast, kannst du mich auch direkt anschreiben; ich wünsche dir von Herzen alles Gute und die Kraft, aus der Situation was Brauchbares für deine Zukunft zu machen.
Liebe Grüsse mary
Danke für deine sehr hilfreiche Antwort !
Ich würde nur gerne wissen wo ich mich jetzt am besten melden kann, weil mein AG geht weder an sein Handy oder antwortet mir. Muss ich zu irgendeiner Behörde ? Ich wohne hier in München noch nicht so lange und kenne mich daher nicht so gut aus :)
In München kenne ich keine kostenlose Arbeitnehmerberatung. Es gibt manchmal Rechtanwälte, die sich kostenlos anbieten. Man muss aber aufpassen, dass man nicht einen Auftrag gibt, den man dann doch teuer bezahlen muss.
Du kannst aber günstig Gewerkschaftsmitglied oder Mitglied in einem Verein werden und dann kostenlose Rechtshilfe bekommen. z.B. siehe Link, ganzer Jahresbeitrag Euro 40; jetzt nur noch halber Jahresbeitrag 20.-
http://www.arbeitnehmerhilfe.de/rechtsberatung.html
...oder selber > arbeitnehmer Beratung München < googeln.
LG mary
Vom 26.09. - 13.10.14 warst du ohne Absprache nicht bei der Arbeit oder warum schreibst du von Krankheit? Der plötzliche Tod des Bruders gebirt doch keine Erkrankung bei dir, oder?
Das du am 13.10. dann einen Wegeunfall hattest (ist es als Arbeitsunfall aufgenommen?) ist unabhängig zu sehen.
Worauf bezieht dein AG die fristlose Kündigung? Du solltest umgehend Kündigungsschutzklage (innerhalb drei Wochen) vor dem Arbeitsgericht einlegen! Einen Anwaltsnamen für diese Fälle erhältst du über die regionale DGB Geschäftsstelle.
Doch ich habe das mit ihm abgesprochen, Also ich habe ihm mitgeteilt das ich die nächste Zeit erstmal nicht kommen werde. Mein Bruder stand mir sehr nah deshalb habe ich zeit in Nürnberg verbracht. Ich habe halt für den Zeitraum von 26.09-13.10 keine Krankmeldung, da mein Chef davor Auch nie eine verlangt hat
Das gibt auf jeden Fall Ärger!
Ganz wichtig, wusste dein Chef das du am 13.10. zur Arbeit kommen wolltest? Wurde das Ganze als Arbeitsunfall aufgenommen? Wenn nicht solltest du unbedingt mit deinem behandelnden Arzt darüber sprechen. Es könnte noch sehr wichtig werden für dich.......
Er wusste das ich an dem Tag in die Arbeit kommen werde. Ich hab ihn paar mal davor auch gesagt das Ich kommen werde, Allerdings war ich nicht in der Psychischen Lage zu Arbeiten. Der Unfall wurde im Krankenhaus als Arbeitsunfall aufgenommen.
Die Fehlstunden durch den Todesfall ist unbezahlte Freizeit oder Urlaub. Die fristlose Kündigung ist rechtswidrig, wenn es sich nur um die AU. handelt.
Du solltest dir Rat holen beim AG. In jedem Fall musst du die drei Wochenfrist im Auge haben.
Wenn du krankgeschrieben bist, darf dein Chef dich nicht einfach so rauswerfen. Hast Du eine Arbeitsrechtschutzversicherung? Dann da mal anrufen, da kriegst Du Unterstützung.
Aus wichtigem Grund?