Kann ich das Krankenhaus auf Schmerzensgeld verklagen nach dem Eingriff?
Ich bin ins Krankenhaus gefahren da mit ein Hähnchenstück tief in der Speiseröhre stecken geblieben ist , dieses wurde mir anschließend per Vollnarkose entfernt. Ich bin nächsten Tag aufgewacht und hatte eine Magensonde bekommen , man sagte mir das die Speiseröhre beschädigt worden sei bei dem Eingriff , allerdings hatte ich einen Zettel unerschrieben bei Risiken , wurde gestern entlassen und habe Antibiotika mitbekommen , allerdings schmerzt es beim Essen und trinken kurz. Kann ich das Krankenhaus verklagen da sie mir dies bei einen Standard Eingriff zugefügt haben ??? Wäre es am Herzen etc. Gewesen hätten sie ja auch nicht einfach Fehler machen können das sind Ärzte und sowas darf doch nicht passieren ????
15 Antworten
Wahrscheinlich wirst du nichts machen können. Es werden immer folgende Fragen aufkommen: 1.) Gab es eine Alternative zur Behandlung, die weniger riskant gewesen wäre? Hätte der Arzt damit den gleichen Erfolg haben können? 2.) Wie vermeidbar war der Fehler, der zur Verletzung geführt hat? War es einfach "blöd gelaufen", trotz aller Sorgfalt, oder hat der Arzt grob fahrlässig oder gar absichtlich was falsch gemacht? Und 3.) Was für Schäden hast du erlitten und sind sie dauerhaft?
Die Antwort lautet in deinem Fall bei den Fragen 1 und 3 klar "Nein". Die Indikation war korrekt und so wie ich es im Moment sehe, ist keine dauerhafte Schädigung zu erwarten. Ob grob fahrlässig gearbeitet würde, kann ich nicht sagen. Da es sich aber um einen Fall mit geringer Schädigung handelt, müsstest du dem Arzt beweisen, dass er grob fahrlässig gehandelt hat (bei schweren Schäden muss der Arzt beweisen, dass er es richtig gemacht hat, was es für dich leichter machen würde, aber so ist es nicht). Einen solchen Nachweis zu erbringen , insbesondere, da in deinem Fall nur ein aufgeklärtes Risiko eingetreten ist, dürfte beinahe unmöglich sein.
Vermutlich kannst du da nicht viel machen.
Bei einem solchen Eingriff kann es zu Verletzungen kommen. Du wurdest nach eigenen Angaben darüber aufgeklärt und hast dich damit einverstanden erklärt, den Eingriff dennoch durchführen zu lassen.
Oftmals ist ein solcher Eingriff auch alternativlos. Das liegt in der Natur der Sache.
Du hast Recht, grobe Fehler dürfen Ärzten -rechtlich gesehen- nicht passieren. Falls ein solcher Fehler bei deinem Eingriff zu der Verletzung geführt hat, hast du Anspruch auf Schadensersatz.
Dafür musst du dich an einen Rechtsanwalt wenden. Die Ärztekammer wird dann eingeschaltet und prüft deinen Fall. Sollte ein Kunstfehler festgestellt werden, dann kannst du Ansprüche geltend machen.
Als Fast-Arzt (ab November endlich) ist es mir aber ein Bedürfnis, deine unverschämte Einstellung Ärzten gegenüber zumindest kurz zu kommentieren:
Was glaubst du, was das für Leute sind? Übermenschen? Meinst du, bei Eingriffen am Herz würden keine Fehler gemacht?
Ein Arzt arbeitet genauso wie du 5-6 Tage pro Woche 8-12 Stunden lang. Natürlich macht der dabei auch Fehler. Meistens sind es nur Kleinigkeiten, die keine großen Auswirkungen haben. An vielen Stellen muss er extrem konzentriert sein und muss alles dafür tun, dass er im entscheidenden Moment alles richtig macht. Das tun Ärzte auch.
Dennoch passiert es bei aller Vorsicht manchmal, dass ein grober Fehler unterläuft. Dessen sollte man sich bewusst sein. Davor haben insbesondere junge Ärzte eine riesige Angst. Man macht den Beruf nicht, um jemandem zu schaden. Diese Angst müssen viele Kollegen mühsam lernen zu akzeptieren, sonst können sie ihren Beruf nicht ausüben. Auch das passiert leider immer wieder, insbesondere in den chirurgischen Fächern.
Es ist immer leicht, mit dem Finger auf andere zu zeigen und zu brüllen: "Das darf doch nicht sein!!!!" Dennoch lässt es sich nicht verhindern, dass Menschen Fehler machen.
Dass Fehler unter den Tisch gekehrt werden und Patienten darunter leiden, ist bekannt und das ist genauso falsch. Darüber darf man sich zurecht aufregen. Glücklicherweise entsteht da eine etwas neue Kultur und Ärzte sehen sich zunehmend kritischer in ihrer Perfektion.
Wenn ihr Patienten aber Perfektion verlangt, die nicht zu erreichen ist, dann wird zukünftig eine schlechtere Versorgung mit eingeschüchterten Ärzten die Konsequenz sein. Ich will keine Fehler schönreden, aber direkt rumbrüllen ist ein NoGo.
Frag also erstmal nett im Krankenhaus nach, warum das passiert ist und bitte darum, dir das zu erklären. Wenn dir die Erklärung komisch vorkommt, kannst du immer noch überlegen, wie es weiter geht.
🙏🏼 gute Antwort und liebe Grüße von einer Krankenschwester 😊
Du bestellst einen medizinischen Gutachter und lässt prüfen ob ein Kunstfehler vorliegt. Wenn ja, dann forderst du halt Schadensersatz. Geh aber ruhig davon aus, das du erstmal hohen Summen in Vorleistung investieren must und dir keine Garantie gegeben wird, die jemals nur wieder zu sehn.
Nicht mal die Hälfte der Deutschen besitzen eine Rechtsschutzversicherung und Gutachter kostenfrei gibt es nur seltenen, begründeten Verdachtsfällen.
Die Gutachten der Landsärztekammer sind kostenfrei, genau so wie die des MDK. Lässt man außer Acht, wer die Schlichtungs- und Gutachterstelle der LÄK finanziert, ist das eine Möglichkeit, an ein Gutachten zu kommen.
Wer keine Rechtsschutz hat, kann mit dem Anwalt über Erfolgshonorar sprechen. Es gibt viele Möglichkeiten der Finanzierung. Daran scheitert es meist nicht.
Den außergerichtlichen Teil bekommt man auf diese Art und Weise gut finanziert und ein Klageverfahren ist in 95% der Fälle eh aussichtslos. Wenn es Aussicht auf Erfolg gibt, gibt es auch Prozesskostenhilfe für die, die sich das nicht leisten können.
Nele
Nein da es höchstwahrscheinlich nicht grob fahrlässig war bzw. du das nicht beweisen könntest, also zählt dass du den Zettel mit der Erklärung des Risikos unterschrieben hast. Fehler passieren immer wieder und könne nicht ganz ausgeschlossen werden.
Für Fehler haftet der Arzt dennoch.
Über unabwendbare Komplikationen, die manchmal auftreten, wird aufgeklärt, weil diese dem Patienten als Laien ansonsten nicht bekannt sind.
Da jeder medizinische Eingriff eine strafbare Körperverletzung darstellt, muss der Patient vorher einwilligen. Das geht jedoch nur dann juristisch wirksam, wenn er sich über Erfolg, Misserfolg und Risiken des Eingriffes im Klaren ist.
Dass diese Gefahr besteht, hast du vor dem Eingriff gesagt bekommen und dafür unterschrieben.
Was hätten die Ärzte denn sonst machen sollen? Das Stück Fleisch dort belassen und dich darüber belehren, dass du besser hättest kauen müssen?
Bevor du auf die ach so schlimmen Ärzte schimpfst, denkst du vllt. einmal darüber nach, dass sie 24 h am Tag für dich da sind, um dir bei Bedarf das Leben und die Gesundheit zu retten.
Du hast weder bleibende Schäden noch hat man dir irgend etwas Schlimmes angetan. Es gab eine Komplikation, die auftreten kann und ohne die man dir nicht hätte helfen können.
Überleg doch mal, was dein letzter Fehler im Job war...und dann lauf zum Anwalt. Oder freu dich einfach darüber, dass es dir wieder gut geht und du auch beim nächsten Notfall kompetente Ärzte antreffen wirst, die sich zumeist nicht anmerken lassen, dass sie schon einen 10 -Stunden- Dienst hinter sich haben.
Nele
Gutachten vom MDK oder von der Gutachter- und Schlichtungsstelle der LÄK sind für den Patienten kostenfrei.
Das außergerichtliche Verfahren wird von vielen Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Nele