Gehaltsabrechnung Versicherung?
Hallo Community,
Ich habe eine Frage; meine Nichte macht ein FSJ/BFD und bekommt dort ja kein Lohn sondern ein Taschengeld und nun kam die Abrechnung wie sich das zusammengesetzt hat.
Also zu erst steht in ihrem Vertrag eine Summe drinnen(415€)die sie nicht ausgezahlt bekommen hat und wir haben uns schon gewundert. Jetzt steht dort dass von ihrem Taschengeld Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung abgezogen wurde.
Das darf doch eigentlich nicht sein oder bin ich da falsch informiert? Als FSJ/BFD zahlt das doch die Einsatzstelle/der Arbeitgeber komplett, sagt zumindest das Internet und die offizielle Seite des BFD/FSJ
Dürfen die ihr die Versicherungen abziehen oder nicht? Was können wir/sie tun wenn es nicht rechtens ist?
Vielen Dank für eure Hilfe
~ Phoebe
3 Antworten
Ich würde mal in der Einsatzstelle nachfragen und mich zu dem Mitarbeiter durchstellen lassen, der für die Abrechnung und die Überweisung der Gehälter zuständig ist. Da kann was nicht stimmen. Schaut euch zudem nochmal den FSJ Vertrag an. Da müsste auch noch etwas genaueres aufgelistet sein, wenn es der Fall wäre. Kann mich nicht erinnern damals Abzüge gehabt zu haben.
Wer zahlt die Versicherung im FSJ/FÖJ/ BFD? Wie bin ich versichert im FSJ/FÖJ/BFD?
Teilnehmer*innen im Freiwilligendienst sind in der gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung) versichert. Die Beiträge werden von der Einsatzstelle oder dem Träger bezahlt.
Nachzulesen in dem Link hier: https://ib-freiwilligendienste.de/taschengeld-im-fsj/?gclid=EAIaIQobChMIiqaGspqJ6QIVA7d3Ch2nsAcwEAAYASAAEgLAJvD_BwE
Also in dem Vertrag steht folgendes:
Die Einsatzstelle verpflichtet sich, die Freiwillige/den Freiwilligen zur gesetzlichen Sozial-und Unfallversicherung anzumelden und die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge (3) einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung abzuführen in Höhe von monatlich derzeit 165.60€
(3) Die Einsatzstelle hat hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil zu entrichten (Paragraph 20 Abs.3 Nr.2 SGB IV)
Welcher Betrag wurde denn jetzt ausbezahlt bzw. abgezogen?
332€ und paar Cent
Also da muß ein Fehler vorliegen: die haben die Hälfte der Sozialabgaben von 165,60€ = 82,80€ einbehalten!
Richtig wäre: Die Einsatzstelle hat hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil zu entrichten!
Also unbedingt reklamieren!
Also steht meiner Nichte das volle Taschengeld zu. Wir haben vor einen Widerspruch einzulegen,danke für die Hilfe und einen schönen Abend noch👍😊
Hallo,
der Arbeitgeber darf vom Brutto beim FSJ bzw. BFD keine Sozialversicherungsbeiträge abziehen.
Grundlage: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__20.html
-> Absatz 3
Am besten die Person, die auf der Gehaltsabrechnung angegeben ist, kontaktieren. Vermutlich ist dort ein Eingabefehler passiert.
Gruß
RHW
Danke sehr.
Also heißt das im Klartext das die das zahlen müssen und nicht abziehen dürfen (??)