Gehören die 450€ ganz mir oder muss ich ein bisschen abgeben (Minijob bei Rossmann)?
Also ich mache zurzeit ein Nebenjob bei Rossmann im Warenverräumung. Und die Chefin meinte ich verdiene bzw. wir verdienen 450€ im Monat. Gehört das Geld ganz mir ? Oder muss ich bisschen das Geld auch dem Betrieb geben ?
8 Antworten
Kommt drauf an...
falls deine Minijob-Arbeitgeberin die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben und du einen Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht bei deiner Chefin stellst, erhälst du den Lohn Netto wie Brutto😅.
Andernfalls rechnet das Lohnbüro individuell nach deiner Lohnsteuerklasse ab: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
und bei der Rentenversich.pflicht sind aktuell 3,6% Beitragssatz fällig vom Bruttolohn: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html
Hallo,
wenn man sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, werden 3,6% für die Rentenversicherung abgezogen.
Wenn man sich bei Beginn der Beschäftigung von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, wird nichts für die Rentenversicherung abgezogen.
Im Minijob besteht auch Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit, bezahlten Urlaub und Kündigungsfristen (viele Arbeitgeber lehnen diese 3 Bereiche aber rechtswidrig ab).
https://www.minijob-zentrale.de/DE/00_home/node.html
Bei der Lohnsteuer gibt es Wahlmöglichkeiten:
- tatsächliche Lohnsteuer anhand der konkreten Situation (beträgt meist 0 Euro)
- Arbeitgeber trägt 2% pauschale Lohnsteuer
- im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass der Arbeitgeber die 2% pauschale Lohnsteuer vom Lohn abziehen darf.
Gruß
RHW
Dem Betrieb musst du nichts geben.
Hat der AG die Pauschalabgabe gewählt, so zahlt er neben der Lohnsteuer ( 2%) auch noch 31% an Abgaben an die Knappschaft.
Dir wird davon vom Lohn nichts abgezogen.
Bedenke jedoch: du bist bei einem Minijob NICHT Krankenversichert
Du bist Rentenversicherungspflichtig. Dir werden von deinem Lohn 3,6% an Beitrag für die Rentenversicherung abgezogen.
Davon kannst du dich auf Antrag beim AG jedoch befreien lassen,
wovon ich ganz dringend abrate.
Denn diese Beitragszahlungen bringen dir Beitragsjahre und auch ein paar Rentenpunkte, was sich positiv auf deine spätere Rente auswirken wird.
Wenn der Betrieb dich ordnungsgemäß bei der Minijob-Zentrale angemeldet hat, bekommst du die 450 € brutto für netto. Wenn du 3,4 % in die Rentenkasse zahlst, erwirbst du bereits WICHTIGE Pflichtversicherungszeiten.
Achte darauf, dass du dir deine Arbeitsstunden genau notierst, und am besten von einem Kollegen bestätigen lässt.
3,6% zahlt er an die Rentenversicherung, nicht 3,4%.
Bei einem Job auf Minijobbasis ist Netto= Brutto.
Deine Chefin führt eine Pauschale von 30% ab, davon bekommst du nichts mit.
Allerdings mußt du dich entscheiden ob ein kleiner Beitrag des Geldes an die Rentenkasse gezahlt wird oder nicht.
Bei einem Job auf Minijobbasis ist Netto= Brutto...
Stimmt so pauschal nicht - kommt immer drauf an...