Wie bekomme ich das Formular E104 von der Seguranca social Portugal?
Hallo zusammen,
ich habe von Oktober 2017 bis April 2019 in Lissabon (Callcenter) gearbeitet.
Anfang Mai 2019 bin ich zurück nach Deutschland gekommen und nun
habe ich wirklich Probleme, mich hier dei der DAK krankenversichern zu lassen,
da sie den Nachweis meiner portugiesischen Versicherungszeit E104 benötigen.
Meine alte deutsche Krankenversicherung DAK ist ja verprflichtet, mich aufzunehmen, bin seit Rückkehr aus Portugal leider arbeit suchend und der Antrag auf ALG2 (Rückwirkend zum Tage der Rückkehr) läuft auch schon. Habe mich sofort nach Rückkehr bei der DAK gemeldet und sie sagten,
es sei kein Problem. Nun renne ich schon seit Wochen diesem Formular E104 hinterher, spreche leider kein portugiesich (bitte keine Kommentare hierüber) und auch ein portugiesischer Ex-Kollege hilft mir nach bestem Wissen und Gewissen geholfen.
Leider beissen wir dort auf Granit und langsam wird es echt kritisch, da ich dringend ärztliche Versorgung benötige, ohne selbst zahlen zu müssen, da meine Ersparnisse
langsam zur Neige gehen und ich bis zur Gewährung ALG 2 noch eine Weile davon leben muss.
Wie kann ich vorgehen, hat jemand von Euch Erfahrungen hiermit ?
Ich würde mich über sinnvolle Ratschläge echt freuen.
Gruß,
André
4 Antworten
E104 heisst inzwischen SED S041 (aus 2 wurde 1). Wichtig darin, Punkt 9. Dort muss stehen, unter 9.1, von wann bis wann Person in Pt versichert war.
Es kann auch per eMail angefordert werden. Schneller soll es über die zuständige Regionalstelle gehen. Für Lissabon (gehe mal davon aus, dass Du dort warst): ISS-Lisboa-Instrumentos-Internacionais@seg-social.pt
Lediglich als Hinweis:
Bei Antragstellung in DE (ALG II - JobCenter) wurde bestimmt die DAK als Krankenkasse angegeben. Damit ist der Fall Krankenkasse erledigt.
Der Antrag auf Leistungen hat ab Zeitpunkt der Wiedereinreise zu erfolgen. Unabhängig davon, wann der Antrag gestellt wird.
Ob Reserven da sind oder nicht, das wird sowieso nachträglich geklärt (Bankguthaben pp).
Wenn die DAK die Fehlzeiten in DE nachträglich kassieren möchte, Lohnabrechnungen aus Pt vorlegen, aus denen auch die Versichertennummer in Pt hervorgeht (deine Versichertennummer). Damit ist die Sache für die Krankenkasse erledigt.
Das Formular (E104) kann später bei der KK nachgereicht werden, aber, was hat die KK damit zu tun? Denn: Meldet sich eine Person in DE ab, legt die Person die Abmeldung bei der KKasse vor. Genauso die Neuanmeldung. Damit ist die Abwesenheit bewiesen.
Es wäre eher zu prüfen, ob die Zeiten in Pt auf DE übertragen werden. Bedeutet: Ob hier Anspruch auf ALG I besteht. Dafür wird Formular E104 vorrangig benötigt. Einige Arbeitsämter in DE machen bereits elektronische Abfragen in Pt (anhand der Daten in Lohnabrechnungen).
Gerne & Danke.
Ich habe das Formular diese Woche endlich per Mail bekommen (nach ziemlich penetrantem Gemaile) und an die DAK weitergeleitet. Bei denen hiess es tatsächlich noch E104. Angeblich haben sie es per Post an mich, sowie die DAK Postfachadresse schon am 31.05.2019 verschickt, es kam aber nie etwas an. Schönes Wochenende !
Geht doch.
Die schicken die Formulare tatsächlich per Post raus. Zwei Fälle im Bekanntenkreis aber, zeigten, dass das Schreiben sechs Wochen später ankam. Warum auch immer.
Ich vermute aber, die haben es nicht an die KKasse, sondern an die zuständige Agentur für Arbeit geschickt. Das ist eigentlich der Dienstweg. Dann bleibt es erst einmal dort.
Hauptsache erledigt.
Solltest Du wieder dort arbeiten, ist es wahrscheinlich einfacher, vor Antritt der Rückreise, in die zuständige Sozialversicherungsstelle zu gehen, ausdrucken zu lassen und fertig.
Alles Gute.
Vielen Dank für den Hinweis. Aber nach jetziger Lage werde ich dort nicht mehr arbeiten gehen, es hat mich zu sehr geschafft und auch die behördlichen Dinge sind mir in PT zu kompliziert gewesen. Es war einfach nicht mein Fall und ich habe es zu spät gemerkt, am Ende hatte ich nach dem Jobverlust derart starke Probleme, dass es auf die Psyche geschlagen ist und ich mich einfach nicht mit den Behörden auseinandersetzen konnte, da ich kein ausreichendes portugiesisch spreche, schier verzwifelt bin und einfach nur noch weg wollte.
Laut Mail , die sie mir geschickt haben wurde das Formular auf dem Postweg an die DAK in Hamburg, sowie meine aktuelle Adresse in Bonn geschickt. Warum dies mitlerweile 4 Wochen dauert, ist mit schleierhaft, vermutlich wird die Post auf Eseln über die Pyrenäen getragen....
Lieber Gruß
Hallo,
ich würde zu einer portugisischen Botschaft in Deutschland Kontakt aufnehmen. Vielleicht kann man einen hilfreichen Konmtakt zur portugischen Sozialversicherung herstellen. Wenn man die portugisische Staatsbürgerschaft hat, wäre das in dieser Konstellation hilfreich.
Wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft hat, könnte man eine deutsche Botschaft in Portiugal kontaktieren (idealerweise in der Nähe der portugischen Sozialversicherungsstelle).
Ggf. kann eine dieser portugisischen Stellen weiterhelfen: https://europa.eu/youreurope/citizens/national-contact-points/portugal/index_en.htm?topic=work&contacts=id-0PO5AWAj,id-eBwbzHwX,id-acqGHpqW,id-uRaO632n,id-Bo7ocShk,id-GBW737Ul,id-Xmw9HCMm,id-cBPiIVkp,id-jlEhtNID,id-DbEAE2T7,id-BCCQ0wsn,id-y4I93aj3,id-T1GArtKS,id-yeWAonog,id-HrpJb1vy,id-l9KjNDad,id-938PbpWi,id-Abi18hH0,id-3Vby0Mf4,id-GHi46P23,id-NWUSVTuo,id-eCBh3h2K,id-lu6OgkEh,id-5P2uthSA,id-bB0FldL2,id-JVjOTk4Q,id-movakmVq,id-TEzzDtfr,id-fkHq774N,id-NsPCXiXJ,id-NgDJquOE,id-F0u2smb0,id-8xg3lYgA,id-2O8TozSy,id-xuO0rfra
Ggf. kann man auch bei der deutschen Krankenkasse eine höhere Ebene einschalten. Dort kann man ggf. Ausnahmen vom E 104 erlauben.
Die Erfolgsaussichten der einzelnen Maßnahmen kann ich nicht einschätzen.
Viel Erfolg!
Gruß
RHW
Vielen lieben Dank für diese endlich mal hilfreiche Antwort !
Hallo,
in manchen Regionen gibt es bei der Stadt- oder Kreisverwaltung spezielle Beratungsstellen zu EU-Problemen. Das könnte hier so ein Fall sein. z.B. https://www.hamburg.de/integration/3425274/arbeitnehmerfreizuegigkeit-beratung/
Es ist zwar eher für Personen aus dem EU-Ausland, die in Deutschland arbeiten wollen gedacht. Aber es sollte dort auch Tipps für das akute Problem geben.
Gruß
RHW
@RHWWW
Hier in Bonn scheinen wir so etwas nicht zu haben. Werde aber morgen mal eine höhere Ebene einschalten und etwas Druck machen.
Weisst Du eigentlich, wie es sich verhält, wenn ich zum Arzt muss und mein Versichertenstatus noch nicht ganz geklärt ist ?
Vor 3 Tagen hatte ich eine unglückliche Begegnung meines Kopfes mit der Dachschräge meiner Schwester und mir war danach und am folgenden Tag schlecht und schwindelig (tippe auf leichte Gehirnerschütterung), habe mich aber nicht getraut, einen Arzt aufzusuchen, da ich fürchtete, es selbst zahlen zu müssen. Dies kann ich mir momentan einfach nicht leisten.
Dieser Zustand ist einfach untragbar und lässt mich echt verzweifeln momentan.
Hallo,
das würde ich morgen mit der höheren Ebene besprechen. Am besten eine gute chronologische Tabelle mit allen Aktivitäten zur Erreichung des E104 mitnehmen. Ggf. kann auch eine Bescheinigung vom Jobcenter helfen, dass ab Datum X auf jeden Fall Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht. Wenn man beim Jobcenter einen Vorschus beantragt, um das Lebensnotwendigste zu bezahlen, kommt das Thema Krankenkasse auf jeden Fall wieder auf.
Gruß
RHW
Ich habe das Formular diese Woche endlich per Mail bekommen (nach ziemlich penetrantem Gemaile) und an die DAK weitergeleitet.
Angeblich haben sie es per Post an mich, sowie die DAK Postfachadresse schon am 31.05.2019 verschickt, es kam aber nie etwas an. Schönes Wochenende !
Das Problem besteht leider innerhalb der EU mit vielen Staaten. Die ausländische Krankenversicherung hat zwar entsprechend dem Sozialabkommen den E104 auszustellen, aber manche interessiert das nicht.
Hast du keinen anderen Nachweis über das Ende deines Aufenthaltes (einen Arbeitsvertrag, Ab- und Anmeldung beim Amt, Reiseunterlagen...)? Vielleicht kann dir dein dortiger Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen, bis wann du über ihn pflichtversichert warst.
Die DAK ist zuständig und muss dich nach deiner Rückkehr wieder versichern, doch irgendeinen Nachweis musst du dort vorlegen. Bitte notfalls die DAK, das E104 von der portugiesischen Versicherung anzufordern (falls noch nicht geschehen), manchmal klappt es dann.
Wenn du keinerlei Nachweise beibringen kannst, muss die DAK dich rückwirkend durchgängig versichern.
@okieh56
Hallo Okieh56,
ich habe alles, was ich hatte bei der DAK bei Antragsabgabe vorgelgt.
Port. Sozialversicherungsnummer/Steuernummer
Arbeitsvertrag
Lohnabrechnungen gesamter Zeitraum
Bescheinigung des Arbeitgeber über Beschäftigungszeit
Auch Reiseunterlagen habe ich vorgelegt
Also waren genügend Nachweise vorhanden (fürs Erste)
Die DAK hat auch einen Vordruck dieses E104 Formular zur Seguranca social
geschickt (nach mehrmaligem Bitten meinerseits), aber bisher immer noch keine Antwort.
Wenn meinem ALG 2 Antrag stattgegeben wird (ich hoffe bald, aber auch dies war nicht ganz so einfach) werde ich zumindest über das Jobcenter rückwirkend zum Einreisedatum versichert.
Meines Erachtens sind keine Beiträge von der DAK nachzufordern.
Das hört sich gar nicht so schlecht an. Wenn das Jobcenter dich rückwirkend versichert, wirst du zu dem Zeitpunkt als Pflichtversichert bei der DAK angemeldet. Dann gibt es keine Grundlage mehr, dir rückwirkend Beiträge zu berechnen.
Trotzdem kann ich die Handlungsweise der DAK nicht ganz nachvollziehen - ich arbeite seit 28 Jahren bei einer großen KK desselben Verbandes und da wir die Problematik kennen, würden wir auch andere Nachweise als das E104 anerkennen. Es ist bürokratisch, sich an dieses Formular zu klammern. Damit macht man nur dem Versicherten und sich selbst das Leben schwer.
@okieh56 Ja das meine ich eben auch, das Problem ist zudem, dass meine gesundheitliche (vor allem psychische) Situation seit dem für mich traumatischen,
leider gescheiterten Aufenthalt in Portugal wirklich kritisch ist und ich mich nicht traue, hier einen Arzt aufzusuchen, aus Angst etwas falsch zu machen.
Ich habe wirklich alles versucht, dieses E104 zu bekommen, sogar einen Portugiesen in Lissabon vor Ort eingespannt, der alles für mich versuchte.
Zum Antrag ALG2 kann ich nur sagen, dass ich wirklich alle angeforderten Unterlagen am 06.06.2019 (früher ging es aus logistischen Gründen) nicht eingereicht habe und zur Zeit von meinem meinem spärlich Erspartem lebe und meine Schwester zur Zeit für mich Wohnungsmiete und Kaution für mich übernommen hat, was mir sehr unangenehm ist.
Ein Ex-Kollege aus mit ähnlichem Schicksal hat nach Rückkehr nach D bei der TKK seinen Antrag innerhalb von 10 Minuten durchbekommen und hatte sogar eine Woch später seine Versichertenkarte. Dies frustriert mich zusätzlich !
Klammer falsch gesetzt (früher ging es aus logistischen Gründen nicht)
Die Krankenkassen scheinen das unterschiedlich zu handhaben. Am besten du verfasst eine Beschwerde. Dann müssen sie reagieren, denn in der DAK gibt es ein Beschwerdemanagement, dass sich dann damit befasst.
Mir fehlen Informationen:
Wie warst du denn vor Oktober 2017 kranken versichert?
Außerdem ist es richtig, dass deine GKV eine Bestätigung benötigt, wie du in Spanien krankenversichert warst, denn folgende Möglichkeiten könnten bestehen.
1) du hast dich im Oktober 2017 beim Einwohnermeldeamt in Deutschland nicht abgemeldet und warst danach auch nicht krankenversichert. Dann muss die DAK die Beiträge ab Oktober 2017 von dir nachfordern.
2) du warst im Ausland aber in einer privaten Krankenversicherung. Dann musst du dich in Deutschland ebenfalls privat krankenversichern.
Und daher benötigt die DAK eine Bestätigung über deine Krankenversicherung in Spanien. Davon ist es abhängig, ob sie dich in der DAK aufnehmen darf, bzw. welche Beiträge du noch rückwirkend zu entrichten hast.
@Apolon
Ich war vor Oktober 2017 mein ganzes Leben bei der DAK versichert.
Ich habe mich beim Einwohnermeldeamt zum 2.10.2017 ebgemeldet und dies auch der DAK mitgeteilt, es war kein Problem
Im Oktober 2017 fing ich dann bei Teleperformance Lissabon (Portugal, nicht Spanien) , nach 3 Wochen Training bekam ich dann einen Arbeitsvertrag und wurde automatisch von denen bei der seguranca social (Pflichtversicherung) angemeldet , bis Beschäftigungsende im April 2019.
Auf den Gehaltabrechnungen war dies auch alles vermerkt, dies reichte der DAK aber nicht.
Hast du dich beim Amt nicht wieder angemeldet?
Die Gehaltsabrechnungen sollten der DAK reichen. Wenn nicht, schalte notfalls einen Anwalt ein.
@okieh56
Doch das habe ichso schnell wie es ging. Leider dauert es bis zur Bestätigung des Antrages ALG 2 noch etwas.
Habe seit Rückkehr nach D einen neuen Wohnort.
Auf jeden Fall ist die DAK für dich zuständig. In dem Fall fordert die KK vom Jobcenter die Meldung an. Kommt diese nicht innerhalb von 2 Monaten, muss allerdings eine Beitragseinstufung erfolgen.
Die ggf. bereits gezahlten Beiträge bekommst du aber zurück, sobald das Jobcenter positiv über deinen Antrag auf ALG II entschieden hat.
Ich habe das Formular diese Woche endlich per Mail bekommen (nach ziemlich penetrantem Gemaile) und an die DAK weitergeleitet. Angeblich haben sie es per Post an mich, sowie die DAK Postfachadresse schon am 31.05.2019 verschickt, es kam aber nie etwas an. Schönes Wochenende !
Na, das wurde aber auch Zeit. Alles Gute!
Hallo JoJoPiMa, recht herzlichen Dank für deine ausführliche und aus absolut korrekte Antwort. Mittlerweile bin ich auch mit der von dir genannten Mailadresse ISS-Lisboa-Instrumentos-Internacionais@seg-social.pt in Mailkontakt.
Mein ALG 2 Antrag wird in den nächsten Tagen bewilligt und dies auch rückwirkend zum Wiedereintritt nach D zum 06.05.2019, dass heisst, dass die DAK hierüber umgehend informiert wird. Somit hat sich er Fall dann vorerst erledigt.
Der DAK liegt meine Abmeldung aus D zum 02.10.2017 sowie auch meine Wiederanmeldung in D zum 06.05.2019 vor . Somit hoffe ich, erst einmal Ruhe zu haben, es war schon sehr nervenaufreibend die letzten Wochen und zum Glück bin ich nicht wirklich ernsthaft krank geworden, .