Gelber Zettel als Krankmeldung
Ist es gestattet dass medizinischtechnische Assistenten den gelben Zettel i.A. unterschreiben, dazu noch mehrere Tage nachträglich ? Und muß diese gelb sein oder reicht gewöhnliches Papier ?
6 Antworten
Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit darf weder vor- noch rückdatiert werden; es ist vielmehr der Tag einzusetzen, an dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wurde. Dieses Datum kann also auch der Tag sein, an welchem ein anderer Arzt (Arzt im Bereitschafts- oder Notfalldienst, Durchgangsarzt) die Arbeitsunfähigkeit anstelle des die Unterschrift leistenden Vertragsarztes bereits vorher festgestellt hat. Und nur auf dem vorgesehenen gelben Vordruck. Bei Gesetzlich versicherten. Die AU-Bescheinigung darf nur vom Arzt unterschrieben sein.
Danke fürs Sternli...
Hallo,
Du meinst die gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Nein, die darf keine Angestellte und auch keine Assistentin unterschreiben, nur der Arzt selber und wenn dieser nicht da ist, dann muss der Patient nochmal kommen oder im Urlaubsfall o.ä. zur Vertretung gehen, aber im Auftrag darf sie nicht unterschreiben, ist nicht zulässig. Dagegen eine Sportbefreiung, vorausgesetzt sie hat das mit ihrem Chef abgeklärt, daß er befreit wird, darf sie im Auftrag unterschreiben. Dies ist aber auch nur eine ganz normale Bestätigung und keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Für eine Krankmeldung muss immer die gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verwendet werden. Wenn sie diese einfach unterschreibt, bekommt sie mächtig Ärger und auch der Arzt!
Grüssle
Auch die Sportbefreiung ist eine ärztliche Bescheingung (vulgo: Attest), und muss somit immer vom Arzt persönlich unterschrieben werden. Lediglich Anwesenheitsbescheinigungen dürfen von der Arzthelferin unterzeichnet werden.
Die gelbe AU-Bescheinigung (Muster 1) muss immer vom Vertragsarzt oder dessen ärztlichen Stellvertreter persönlich unterschrieben werden. Eine MTA, MFA oder Arzthelferin darf nicht unterschreiben, auch nicht "i.A.". Eine AU-Bescheinigung darf nicht rückdatiert werden, und eine rückwirkende Bescheinigung der AU ist nur in besonderen Ausnahmefällen erlaubt.
Für die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit bei gesetzlich Versicherten ist das bekannte gelbe Formular vorgeschrieben, die Bescheinigung einer AU von Privatpatienten kann formlos, bzw. frei formuliert erfolgen.
Bei einer normalen Krankschreibung ist ein "gelber Zettel" erforderlich. Der kann bis zu drei Tage rückwirkend ausgestellt werden. Allerdings müsste man sich spätestens am zweiten Tag beim Arzt gemeldet haben.
Und die MTA darf ihn im Auftrag unterschreiben, wenn der Arzt nicht da ist. Ist bei mir auch schon gemacht worden. Ich war längere Zeit krankgeschrieben. Und die MTA musste dann die Verlängerungen im Auftrag unterschreiben.
Und die MTA darf ihn im Auftrag unterschreiben, ...
Nein, das darf die MTA definitiv nicht, auch wenn du das anders erlebt haben solltest. Eine AU-Bescheinigung (auch Wiederholung) setzt immer den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt voraus, es kann also nicht sein, dass eine AU-Bescheinigung nicht vom Arzt unterschrieben werden kann, weil dieser nicht anwesend ist.
Im übrigen dürfen alle Formulare der gesetzlichen Krankenkassen nur von den Vertragsärzten unterschrieben werden.
Die vorgefertigten Zettel sind gelb. Wenn du aber zum Notallarzt gehst, der extra Sonntag auf hat, sind sie nicht gelb. Der war weiß bei mir.
Normalerweise dürfen Ärzte nicht rückwirkend krank schreiben. Es machen die Ärzte trotzdem bis zu 3 Tagen.
Der Arzt unterschreibt die Krankschreibung. Handelt es sich aber nur um eine Bestätigung für den Arbeitgeber, dass du da warst, darf dieses auch die Schwester machen.