Gütetermin Erfahrungen

4 Antworten

Wieviel Mitarbeiter hat Dein Arbeitgeber? Seit wann bist Du dort beschäftigt? Gibt es einen Betriebsrat?

Bei einer Kündigung kann ein Arbeitgeber ganz viel falsch machen.

Ist ein Betriebsrat vorhanden, muss er den vor einer Kündigung ordnungsgemäß anhören. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sofern nicht gerade der Inhaber oder der Prokurist selbst die Kündigung unterzeichnet, muss eine Vollmachtsurkunde der Kündigung beigefügt werden. Wenn nicht, kann die Kündigung unverzüglich zurück gewiesen werden. War bei Dir wohl nicht der Fall. Bei mehr als 5 Mitarbeitern (bei Altfällen mehr als 10) gilt das Kündigungsschutzgesetz. Danach ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn der Grund nicht im Verhalten einer Person (Abmahnung erforderlich !), in der Person selbst (Bsp: fehlende Fahr-, Arbeits-, Aufenthaltserlaubnis, fehlende Qualifikation, Auch Krankheit kann dies sein) oder in dringenden betrieblichen Erfordernissen liegt.

Dass Du anwaltlich vertreten bist, ist gut. Die Kündigungsschutzklageschrift ist immer sehr übersichtlich, da Du nicht viel hierfür vortragen musst. Der Arbeitgeber ist darlegungs- und beweispflichtig, nicht Du. Du musst Dich daher auch nicht verteidigen.

Gerichtsverfahren werden aus prozessökonomischen Gründen immer schriftsätzlich vorbereitet. Kann sein, dass der Gütetermin nur sehr kurz wird. Der Richter fragt nach Vergleichsbereitschaft. Ist Dir der Arbeitsplatz wichtig und Du bist Du Dir keiner Schuld bewusst, lehnst Du ab.

Der Arbeitgeber muss dann die Kündigung in einer Klageerwiderung begründen. Die bekommst Du dann später und Dein Anwalt wird die Punkte mit Dir durchgehen.

Kläre für Dich, ob Du nicht den Arbeitgeber ohnehin wechseln möchtest. Es ist schon merkwürdig, dass er den Kündigungsgrund nicht genannt hat. Die Atmosphäre wird dann ja frostig sein. Frag ihn einfach nochmal.

der Gütetermin geht nur ein etwa 15 - 20 Minuten. Dem Richter liegen die Unterlagen vor, also auch die Gründe die er angegeben hat für die Kündigung. Du hast einen Anwalt, also kann er diese Akte auch einsehen und kennt die Gründe. Diese Gründe muss er mit dir vorher durchgehen, und dich auf die Verhandlung vorbereiten. Die meisten Anwälte machen das direkt vor dem Gütetermin, also mach dir keine Sorgen. In einer fristlosen Kündigung müssen keine Gründe genannt werden. Kannst du Exkollegen mal fragen, was in der Firma so gesprochen wird? Solche Informationen zzu haben ist immer ganz gut. Sei ehrlich bei dem Termin, da kann dir nichts passieren. Die meisten Arbeitgeber sind nicht mal persönlich da sonstern lassen das alles von ihrem Anwalt regeln. Es wird kein "Urteil" geben, nur eine Empüfehlung. entweder ihr einigt euch oder es kommt zur Gerichtsverhandlung..... alles Gute wünsche ich dir

Beim Gütetermin liegen dem Richter bereits alle Unterlagen vor, und man kann zusätzlich noch Aussagen machen und wird eventuell vom Richter befragt.

Am Ende des Termins gibt der Richter bereits eine erste Einschätzung ab. Ich war selber einmal in der Situation und bei mir hat der Richter meinem Arbeitgeber relativ deutlich klar gemacht dass er keine Chance für den Arbeitgeber sieht.

Mein Arbeitgeber hat mir dann angeboten, falls ich die Klage zurückziehe, würde er mir eine Abfindung zahlen von 3 Monatsgehältern, Steuerfrei. Das war eine Win Win Situation, da er keine Sozialabgaben Zahlen musste und ich das Geld Steuerfrei bekommen habe.

Ich wundere mich aber dass du den Grund für die Kündigung nicht kennst, denn der ist ja in der schriftlichen Kündigung immer angegeben. Und ich nehme an du verklagst deinen Arbeitgeber und nicht er dich... oder?

Susa1407 
Beitragsersteller
 23.12.2013, 23:19

Lieben Dank für die Antwort! Ich habe halt Angst, dass ich mich zu den genannten oder abgegeben Gründen nicht äußern kann und mich "wehren" kann. Darf ich fragen weshalb du gekündigt wurdest? Und wie lange du dort beschäftigt warst? Habe leider keine Gründe bekommen - vor einiger Zeit mal eine Abmahnung wg Fehlleistungen (wirklich Kleinigkeiten!!). Vermutlich lässt sich mein ehemaliger AG noch einiges einfallen.

Ich habe die Klage eingereicht!

NickBerlin36  23.12.2013, 23:29
@Susa1407

Er muss dir ja einen Kündigungsgrund genannt haben, schriftlich. Einfach so kündigen kann er dich nicht.

Bei mir war es offiziell eine Betriebsbedingte Kündigung, soll heißen, der Firma ging es nicht gut und sie haben Personal abgebaut. Ich war dort 4 Jahre beschäftigt. Durch ehemalige Kollegen habe ich dann aber erfahren dass direkt einen Tag nachdem ich weg war, eine Verwandte von meinem Chef meine Position übernommen hat, also neu eingestellt wurde. Damit war der Kündigungsgrund "Betriebsbedingt" einfach gelogen um Platz zu machen für die Verwandschaft. Deswegen habe ich die Kündigung angefochten und recht bekommen.

Wurdes du Fristlos oder mit der vertraglich vereinbareten Kündigungsfrist entlassen worden?

Susa1407 
Beitragsersteller
 23.12.2013, 23:47
@NickBerlin36

Nein, ich habe wirklich keine Gründe erhalten. Ich wurde ordentlich gekündigt, daher ist eine Angabe von Gründen wohl auch nicht notwendig.

Bei dir war es ja wirklich eindeutig! Wie lange lief der Termin?

NickBerlin36  23.12.2013, 23:57
@Susa1407

Der Termin hat keine 15 Minuten gedauert, mein Arbeitgeber war nicht mal anwesend, nur sein Anwalt.

In welcher Brange arbeitest du? Und hattest du einen befristeten oder unbefristeten Vertrag?

Wenn du übrigens verlieren solltest, brauchst du keine Angst vor den Kosten haben, der Gütetermin ist nahezu kostenlos.

Hast du einen Anwalt oder hast du alleine Klage eingereicht?

Susa1407 
Beitragsersteller
 24.12.2013, 00:09
@NickBerlin36

Ich arbeite bei einer Immobilienfirma - habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Habe einen Anwalt - allerdings habe ich erst einmal mit ihm persönlich gesprochen und das war nach meiner Abmahnung. Als ich meine Kündigung erhalten habe, hatte er leider keine Zeit und ein Kollege musste das Gespräch übernommen. Naja ich bezweifle auch, dass wir uns vorher nochmal sprechen werden. Ich weiß, dass jedes Gespräch kostet aber irgendwie würde ich mich sicherer fühlen, wenn man mal alles bis ins Kleinste Detail besprechen würde und jeden Punkt durchgeht. Frage mich ehrlich gesagt auch ob er das überhaupt "gebacken" bekommt wenn er und auch ich die Kündigungsgründe erst beim Gütetermin hört.... Wer soll antworten usw... Der Mann hat zwar Ahnung und wurde mir empfohlen aber irgendwie ist mir nicht recht wohl dabei ..

NickBerlin36  24.12.2013, 00:24
@Susa1407

Kann ich verstehen, aber dazu ist der Gütetermin ja da. Da kannst du ganz offen reden und dich Verteidigen. Brauchst dir keine Sorgen um Formalitäten machen. Es ist mehr wie ein Gespräch und nicht wie eine Verhandlung.

Nach dem Gütetermin wird dein Anwlat dir schon das richtige raten was zu tun ist.

Und stell ruhig alle Fragen die du an deinen ehemaliegen Arbeitgeber hast. Vielleicht solltest du versuchen wenigstens deinen Anwalt 15 Minuten vor dem Termin zu treffen und kurz durchsprechen was du alles wissen möchtest.

Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Glück, und ruhige Nächte bis dahin. Mach dich nicht verrückt. Arbeitsrichter halten eigentlich immer mehr zu den Arbeitnehmern als zu den Arbeitgebern. Und wenn in deiner Kündigung keine Grund steht, hast du schon mal gute Karten, denn wenn dein Vertrag unbefristet ist, fällst du unter den gesetzlichen Kündigungsschutz, und kannst nicht Grundlos gekündigt werden.

Falls du noch weitere Fragen zum Arbeitsrecht hast, nimm mich in deine Freundliste und schreib mich gerne Privat an.

Bis dahin, schöne Feiertage und einen Guten Rutsch. Grüße aus Berlin.

Lieben Dank für die Antwort!

Ich habe halt Angst, dass ich mich zu den genannten oder abgegeben Gründen nicht äußern kann und mich "wehren" kann. Darf ich fragen weshalb du gekündigt wurdest? Und wie lange du dort beschäftigt warst?

Habe leider keine Gründe bekommen - vor einiger Zeit mal eine Abmahnung wg Fehlleistungen (wirklich Kleinigkeiten!!).

Vermutlich lässt sich mein ehemaliger AG noch einiges einfallen.