haushaltshilfe abgelehnt von mdk
hi--ich bin akut erkrankt und sollte eigentlich eine haushaltshilfe für 3monate bekommen lt.facharztbescheinigung--es wurde heute einfach abgelehnt vom MDK --es ist unglaublich was die BARMER sich da erlaubt da ich ein kleines kind habe ---und ich nicht mal einkaufen kann ----weiss jemand was ich machen kann ist es dringend---
4 Antworten
widerspruch einlegen schriftlich, dort anrufen, Anwalt fragen (Frag einen anwalt), eventuell erstmal aus eigener Tasche zahlen und dann die Kasse verklagen
das geht garnicht--es ist ein pflegedienst der nun eine woche da war und ist ja nicht so günstig--nun haben sie halt die ablehnung -d.h. sie können nicht mehr mich unterstützen ---
Falls das nötige Geld fehlt, ruf doch mal auf dem Sozialgericht an. Dort kannst du eine kostenlose Erstauskunft direkt am Telefon erhalten. Du erklärst deine Situation und man sagt dir dann, was du tun kannst. Notfalls kannst du dir das Armenrecht beantragen und gerichtlich gegen die Ablehung vorgehen.
ok danke--dann versuche ich das mal---ich finde es unglaublich ,wie ich von der barmer hängen gelassen werde und mein kind nicht berücksichtigt wird--hab echt geheult heute
Sofort Einspruch einlegen. Vielleicht kann ja dein Arzt, von dem du die Bescheinigung hast mit deiner Krankenkasse "Klartext" reden! Warst du zur Untersuchung beim MDK?
Du kannst sicherlich auch eine Untersuchung vom MDK verlangen, wenn die nur nach Aktenlage geurteilt haben!
zögert sich nur alles heraus--ich habe niemanden zum helfen --ich habe schon mit der kasse geredet --sie seien kein kostenträger mehr und bumms ende mit der haushaltshilfe--
Die Infos sind sehr dürftig. Sind sie alleinlebend? Wie alt ist das Kind? Was hatte der Arzt verordnet? Wie viele Stunden/ Tag? Gehen Sie sonst arbeiten? Wie ist das kind sonst untergebracht? Dann kann man mehr Hilfe bieten.
ich bin alleinerziehend---kind iast 6jahre alt--und ich bin arbeitslos--der neurologe hat 3mal 3std.verordnet ---also habe ich demnach alle voraussetzungen erfüllt für eine genehmigung...oder---das kind ist nur in der schule bis 12
nein überhaupt nicht--die unterlagen hätte der mdk angesehen und abgelehnt--