haushaltshilfe abgelehnt von mdk

4 Antworten

widerspruch einlegen schriftlich, dort anrufen, Anwalt fragen (Frag einen anwalt), eventuell erstmal aus eigener Tasche zahlen und dann die Kasse verklagen

mareike1971 
Beitragsersteller
 08.02.2013, 21:42

das geht garnicht--es ist ein pflegedienst der nun eine woche da war und ist ja nicht so günstig--nun haben sie halt die ablehnung -d.h. sie können nicht mehr mich unterstützen ---

Falls das nötige Geld fehlt, ruf doch mal auf dem Sozialgericht an. Dort kannst du eine kostenlose Erstauskunft direkt am Telefon erhalten. Du erklärst deine Situation und man sagt dir dann, was du tun kannst. Notfalls kannst du dir das Armenrecht beantragen und gerichtlich gegen die Ablehung vorgehen.

mareike1971 
Beitragsersteller
 08.02.2013, 21:47

ok danke--dann versuche ich das mal---ich finde es unglaublich ,wie ich von der barmer hängen gelassen werde und mein kind nicht berücksichtigt wird--hab echt geheult heute

Sofort Einspruch einlegen. Vielleicht kann ja dein Arzt, von dem du die Bescheinigung hast mit deiner Krankenkasse "Klartext" reden! Warst du zur Untersuchung beim MDK?

mareike1971 
Beitragsersteller
 08.02.2013, 21:39

nein überhaupt nicht--die unterlagen hätte der mdk angesehen und abgelehnt--

Andrea1964  08.02.2013, 23:18
@mareike1971

Du kannst sicherlich auch eine Untersuchung vom MDK verlangen, wenn die nur nach Aktenlage geurteilt haben!

mareike1971 
Beitragsersteller
 10.02.2013, 13:12
@Andrea1964

zögert sich nur alles heraus--ich habe niemanden zum helfen --ich habe schon mit der kasse geredet --sie seien kein kostenträger mehr und bumms ende mit der haushaltshilfe--

Die Infos sind sehr dürftig. Sind sie alleinlebend? Wie alt ist das Kind? Was hatte der Arzt verordnet? Wie viele Stunden/ Tag? Gehen Sie sonst arbeiten? Wie ist das kind sonst untergebracht? Dann kann man mehr Hilfe bieten.

mareike1971 
Beitragsersteller
 14.02.2013, 15:30

ich bin alleinerziehend---kind iast 6jahre alt--und ich bin arbeitslos--der neurologe hat 3mal 3std.verordnet ---also habe ich demnach alle voraussetzungen erfüllt für eine genehmigung...oder---das kind ist nur in der schule bis 12