Anspruch auf Haushaltshilfe nach OP im Alter

7 Antworten

Geh doch mal auf die Seite der Krankenkasse, in der Deine Mutter ist.

Bei der Barmer gibt es das nur, wenn kranke Eltern sich nicht um ihre Kinder kümmern können.

Vielleicht kannst Du mal bei der AWO vor Ort anfragen.

Da wird es z. B. angeboten:

http://www.awo-ehrenfeld.de/haushaltshilfe.html

Schlau werden Sie nur, wenn Sie die zuständige Kasse fragen- oder in deren Satzung schauen. Dort steht, ob es auch HHH gibt, wenn KEIN Kind im Haushalt lebt.

Hi, bei meiner Schwiegermutter haben wir damals die Gemeindeschwester eingeschaltet. Die hat sich dann um alles weitere (Papiere, Hilfe/Pflege usw. ) gekümmert !

Hallo,

in § 38 SGB V sind die einheitlichen Voraussetzungen für alle gesetzlichen Krankenkassen genannt: ein Kind im Haushalt unter 12 Jahren.

Die Krankenkase kann in ihrer Satzung aber regeln, dass in weiteren Fällen Haushaltshilfe bezahlt wird. Am besten die Satzung der betreffenden Krankenkasse zum Stichwort "Haushaltshilfe" durchlesen.

Gruß

RHW

Das solltest du aber trotzdem die Krankenkasse fragen. Es kommt auf den Gesundheitszustand deiner Mutter an, was für eine OP, ob sie sich gar nicht allein versorgen kann. Das alles solltest du lieber mit der Krankenkasse deiner Mutter klären und regeln.