Hallo,
mal eine Frage. Meine Ärzte verweigern eine Krankenhauseinweisung für eine stationäre Behandlung (chron. OSteomyelitis mit Fisteln, Kreuzbandriß, MRSA), obwohl der MdK (medinzische Dienst der Krankenkasse MdK) in 2 Gutachten festgestellt hat, daß es sich hierbei um eine akutstationäre Behandlung handelt - Leistungsanspruch erfüllt - Die Behandlung sollte in einer nichtwohnortnahen Klinik für septische Chirurgie durchgeführt und der Transport dorthin mit notärztlicher Begleitung. Grundlage hierfür ist eine Schmerzerkrankung (Morphin) sowie Angst mit Depressionen.
Meine beh. Ärzte sagten daß es extrem wichtig ist, daß ich endlich in eine stationäre Behandlung (OP) komme. Jetzt ist es endlich soweit, daß ich eine geeignete Klinik gefunden habe, die die Behandlung übernimmt, und jetzt verweigern die Ärzte mir die KRankenhauseinweisung - Begr.: Die Krankenkasse ist zuständig - Die Krankenkasse sagt die Ärzte sind zuständig - Der Arzt sagt dann plötzlich die Ärztekammer oder MdK ist zuständig - diese Sagen die Krankenkasse ist zuständing und die Krankenkasse sagt wieder der Arzt ist zuständig . Ich habe den Ärzten die beiden MdK-Gutachten vorgelegt, wo mir die Ärzte dann sagten, "sobald ich eine Klinik habe, stellen Sie die Einweisung aus". Nun habe ich eine Klinik, und nun verweigern mir die Ärzte die Einweisung: Begr.: es ist wichtig, daß ich endlich in eine OP komme, so daß auch die Angststörung und Schmerzen weggehen. Aber mit Medikamente vollstopfen (Morphin, Doxepin, Citalopram) können die Ärzte. Ich glaube eber, daß diese eine stationäre Behandlung gezielt verhindern wollen. Das ist doch alles nurnoch Kindertheater und so absurd !!!!!!! Jeder schiebt die Verantwortung an den anderen, ohne das etwas passsiert, obwohl der MdK von "akutstationärer Behandlung" in seinen Gutachten spricht !!!! - Was kann ich tun ? ist das Verhalten der Ärzte schon unterlassene Hilfeleistung § 323c StGB?
Vielen Dank für Eure Antworten...