Kann eine Klinik entmündigen?
Wenn jemand psychisch am Boden ist und sich in einer Klinik stationär aufnehmen lässt, können die Ärzte ihn entmündigen? Verwandschaft ist keine vorhanden, hat die Lebensgefährtin Rechte oder Einfluss auf das Geschehen?
8 Antworten
Eine Klinik kann nicht entmündigen. Was früher die Entmündigung war, nennt man heute Betreuung. Ein Betreuer kann nur vom Amtsgericht nach eingehender Prüfung der Notwendigkeit gestellt werden. Er bekommt dann einen oder mehrere Bereiche der PErsonenfürsorge übertragen, z.B. Vermögenssorge (darf sich also um die Finanzen des Betreuten kümmern), die Gesundheitsfürsorge (darf in Behandlungen etc einwilligen) oder auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Betreuer können gerichtlich registrierte Berugsbetreuer sein (meist Anwälte) oder Angehörige, das entscheidet das Gericht. Auch als Lebenspartnerin kann man demzufolge Betreuerin werden. Den Antrag auf Betreuung kann übrigens jeder stellen - Angehörige, Krankenhäuser, sogar Nachbarn und Bekannte. Insofern kann eine Klinik durchaus die Einrichtung einer Betreuung auf den Weg bringen, sie aber nicht rechtswirksam einrichten. Lediglich eine kurzfristige Zwangseinweisung bei Gefahr für Leib und Leben des Patienten oder von anderen kann eine Klinik durchführen, muss sich aber auch diesen Schritt gerichtlich bestätigen lassen.
Entmündigung in diesem Sinne gibt es nicht mehr. Dafür gibt es die gesetzliche Betreuung mit verschiedenen Aufgabenkreisen. Die Ärzte im Krankenhaus können eine Betreuung bei Gericht beantragen, aber nur wenn Gefahr für das eigene Leben besteht oder Gefahr von der Person ausgeht. Da die Person sich freiwillig hat aufnehmen lassen, besteht so erst einmal kein Grund für eine Betreuung. So leicht und schnell wird keine Betreuung aus dem Hut gezaubert. Schluss und letztendlich entscheidet das Gericht.
LG Atacama
Nein, die Ärzte können das nicht. Aber sie können eine Entmündigung bei Gericht beantragen, und wenn Ärzte das tun, hat das ein großes Gewicht. In der Regel wird das Gericht dem dann zustimmen. Das ist ein Problem. Hilfe durch einen Anwalt ist da angebracht.
Nein die Ärzte können es nur empfehlen schriftlich,aber das entscheidet das Vormundschaftsgericht. Wenn derjenige nicht in der Lage ist selber Entscheidungen zu treffen und mit seinem Leben nicht klar kommt.
genau das ist im Moment der Fall, derjenige kommt mit seinem Leben nicht klar da er schwer Depressiv ist
Das kommt drauf an. Ganz einfach ist das nicht, liegt aber im Bereich des Möglichen. Allerdings nicht vom der Klinik, sondern muss vor Gericht beantragt werden.Wenn der Patient nicht mehr geschäftsfähig ist, dann kann schon ein Sachwalter gestellt werden.
Aber das ist was, das nicht so schnell geht. In erster Linie trifft es alte Personen oder psychisch kranke Menschen. Das muss dann aber eine Erkrankung sein, die als nicht heilbar eingestuft wird. Es gibt aber auch eine Teilentmündigung, die nur für wenige Beriche (zB medizinische oder finanzille Bereiche) gilt.
Wie das mit der Lebensgefährtin ist, kann ich Dir leider nicht beantworten.
Wünsch Dir alles Gute! LiGrü