Hilfsmittel ausleihen - geht das auf Verordnung?
Wir möchten in Greifswald für unseren Sommerurlaub einen Duschrollstuhl ausleihen. Geht das über eine Verordnung des Hausarztes als Krankenkassenleistung oder muss das privat bezahlt werden?
4 Antworten
Das müsst ihr VORAB, mit eurer Krankenkasse besprechen. Dann kann die auch dafür sorgen, dass am Urlaubsort der Stuhl bereit gestellt wird.
Für einen Urlaub bekommt ihr keine Verordnung von Arzt, bzw. die Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht.
Urlaub ist eine Privatsache, die nicht zu Lasten der Krankenkasse geht. Sicher habt ihr für zu Hause einen genehmigt bekommen. Also entweder diesen mitnehmen oder auf eigene Kosten einen im Sanitätstshaus vor Ort ausleihen.
Viele Heilhilfsmittel wie z.B. Fußtrainer werden nur zeitweilig zur Verfügung gestellt bis kein Training mehr notwendig ist.
So kann es auch mit diesem Rollstuhl sein sprich zur Zeit befindest du dich in unsicherem Stand wo Rollstuhl bessere Lösung wäre.
Wenn sich dein Zustand bessert kann dieser nicht mehr benötigt werden
Hallo,
Hilfsmittel können vom Arzt auch leihweise verordnet werden.
Bei einem Duschrollstuhl ist leihweise sehr ungewöhnlich. Für die Dauerwohnung benötigt man einen Duschrollstuhl normalerweise auf Dauer. Wenn das der Fall ist, wird der Arzt ihn auf Dauer verordnen. Wenn man schon einen hat, ist man selber für den Transport an den Urlaubsort verantwortlich.
Wenn man in der normalen Wohnung keinen Duschrollstuhl benötigt, wird der Arzt keine Verordnung für einen leihweisen Duschrollstuhl am Urlaubsort verordnen bzw. die Krankenkasse dies nicht bezahlen.
Gruß
RHW