Immobilie Krankenkasse?
Hallo!
Ich möchte die Hälfte unserer Wohnung an meine Frau übertragen da ich sonst bei Verkauf Krankenkassenbeitrag auf den Erlös zahlen muss ( freiwillig versichert), jedoch ist meine Frau Familienvers. d.h. die Wohnung muss kurz vor Verkauf an sie übertragen werden sonst hat sie mehr als 490,-€ /mtl. Einkommen durch die Miete und wäre somit nicht mehr Familienvers. Frage: Kann man die Wohnung kurz vor Verkauf übertragen (von mir auf meine Frau) ohne Stress mit der Krankenkasse zu bekommen oder gibt es da andere Regeln? Meine Frazu ist ja Pflichtversichert d.h. ja das sie die Wohnung dann ohne Probleme/Kosten der Krankenkasse verkaufen kann, das ist doch richtig oder???
Danke für jede Nachricht.
Mfg
Wann gekauft?
vor 10 J.
4 Antworten
Das gilt bei der Ermittlung des Gesamteinkommens für die Familienversicherung genauso als "Einkünfte aus Veräußerungsgewinnen" wie bei der Beitragsberechnung bei freiwilliger Mitgliedschaft.
Beachte, dass das nur relevant ist, wenn das Objekt innerhalb der "Spekulationsfrist" von 10 Jahren verkauft wird. Danach gilt es nicht als Einkünfte gemäß EStG und somit auch nicht für die KK.
Doch auch nach 10 J. ist es für die KK interessant
Meines Wissens nach ist es das nicht, aus oben genanntem Grund.
Hallo,
bei der Familienversicherung nach § 10 SGB V sind die Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts relevant. Die Krankenkasse wird auf dem jährlichen Fragebogen zur Familienversicherung nach diesen steuerlichen Einkünften fragen. Vermutlich wird die Kasse sich sehr für alle Angaben auf dem Einkommensteuerbescheid in der Einkunftsspalte der Ehefrau (und die Angaben zu den Zinseinkünften am Ende des Steuerbescheides) interessieren. Wenn keine Einkünfte in diesem Sinne vorliegen, ist die Familienversicherung weiterhin möglich.
Wenn Einkünfte vorliegen, hat die Krankenkasse zu prüfen, ob diese Einkünfte regelmäßig vorliegen (§ 10 SGB V). Einmalige Einkünfte sind unregelmäßig und bei der Familienversicherung ohne Bedeutung.
https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/familienversicherung.html
Gruß
RHW
wenn du freiwillig versicherst bist, zahlst du doch schon den Höchstbetrag an Krankenkasse. Man kann eine Wohnung nicht übertragen sondern nur verkaufen oder verschenken. außer du willst sterben, dann geht auch vererben
Nicht zweingend, er könnte z.B.als Selbstständiger freiwillig in der gesetzlichen Kasse geblieben sein statt in der Privaten, dann ist´s nicht zwingend das Maximum, sondern hängt vom Verdienst ab. Lohnt sich für manche trotz der höheren Beiträge z.B. wegen der Familienversicherung.
Ich frage mich was der Verkauf einer Wohnung mit der Krankenkasse zu tun hat, meiner Ansicht nach nichts!
do sehr viel!
Doch auch nach 10 J. ist es für die KK interessant nur wie da grechnet wird konnte ich nicht herrausfinden.