Wohnungsverkauf Krankenkasse?
Hallo!
ich möchte die Hälfte unserer Wohnung an meine Frau übertragen da ich sonst bei Verkauf Krankenkassenbeitrag auf den Erlös zahlen muss ( freiwillig versichert), jedoch ist meine Frau Familienvers. d.h. die Wohnung muss kurz vor Verkauf an sie übertragen werden sonst hat sie mehr als 490,-€ /mtl. Einkommen durch die Miete und wäre somit nicht mehr Familienvers. Frage: Kann man die Wohnung kurz vor Verkauf übertragen (von mir auf meine Frau) ohne Stress mit der Krankenkasse zu bekommen oder gibt es da andere regeln?
Danke für jede Nachricht.
Mfg
2 Antworten
Naja, dann trifft es deine Frau, das ist dir doch klar. Wenn du deinen Anteil an deine Frau überträgst, dann musst du zwar auf den Gewinn keine KV- Beiträge entrichten, aber für deine Frau endet die kostenfreie Famileinversicherung rückwirkend, wenn der Steuerbescheid für deine neue Einstufung für die freiwillige Versicherung vorgelegt werden muss. Dann sieht die Krankenkasse den Gewinn aus dem Verkauf, stellt fest, daß deine Frau nicht merh berechtigt gewesen ist, kostenfrei mitversichert zu sein und damit zahlt sie dann für das zurückliegende Jahr ggf. den Höchstbeitrag nach.
Es ist damit gehupft wie gesprungen. Verkauft ihr im hälftigen Besitz, eerhöht sich dein KV- Beitrag um deinen Anteiö am Gewinn. Deine Frau hat dann wohl trotzdem auch keinen Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung rückwirkend für das Jahr.
Du kannst dir ausrechnen, welche Konstellation die günstigere ist. Entweder alles bei deiner Frau, der die Wohnung beim Verkauf dann allein gehört und die den Gewinn dann auch allein versteuern und verbeitragen muss.
Oder die hälftige Lösung.
Also klappt deine Idee so nicht.
da ich sonst bei Verkauf Krankenkassenbeitrag auf den Erlös zahlen muss
Beitragspflichtig ist (regelmäßiges) Einkommen, nicht einmalige Einnahmen.
Das gilt für die Einkommenssteuererklärung. Und damit ist noch nicht geklärt, ob man wirklich Steurern bezahlen muss. Für die ges. Krankenversicherung gilt das nicht. Es sei denn es ist dein Beruf z.B. Wohnungen zu kaufen, zu renovieren und mit Gewinn wieder zu verkaufen. Dann untlerliegt der Gewinn auch der Pflicht hierfür KV zu zahlen - bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Naja nach 12 Jahren eine vermietete Wohnung verkaufen fällt wohl darunter!
Als "Freiwilligvers." muss ich auch Immobilienverkauf angeben!