Krankenversicherung läuft aus?

9 Antworten

Was machst du denn derzeit bzw.was hast du vorher alles so gemacht ?

Für das ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter muss man vorher nicht gearbeitet haben, Grundvoraussetzung hier ist erst einmal das man min. 15 Jahre alt ist, arbeitsfähig und bedürftig.

Das ALG - 2 ist also eine Sozialleistung, dann gibt es noch das ALG - 1 als Versicherungsleistung von der Agentur für Arbeit, da muss man dann ab seiner Arbeitslosigkeit innerhalb von 30 Monaten im Regelfall min.12 Monate eine Versicherungspflicht nachweisen.

In dieser Zeit müssen dann also Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sein, da würden dann auch Beiträge für die KV - und RV - gezahlt.

Im ALG - 2 gibt es aber die Regelung für Kinder unter 25, wenn diese noch im Haushalt der Eltern leben, denn wenn diese Kinder ihren ALG - 2 Bedarf nicht durch eigenes anrechenbares Einkommen decken können, gehören sie zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Eltern und können dann nur gemeinsam mit den Eltern einen Anspruch haben.

Dies wäre nur dann möglich, wenn die Eltern mit ihrem anrechenbaren Einkommen den Gesamtbedarf nach dem SGB - ll nicht decken könnten.

Es kommt also darauf an was deine Mutter an Einkommen und ggf.Vermögen hat, wie viele Personen im Haushalt leben, in welcher Beziehung sie zueinander stehen, also z.B. Geschwister, wie alt diese sind, was ggf. an Brutto und Nettoeinkommen erzielt wird und was deine Mutter an Warmmiete zu zahlen hat.

Dazu käme dann zu deinem Bedarf der selber zu zahlende KK - Beitrag von min.um die 190 € pro Monat.

Wenn die Fragen beantwortet würden, dann könnte man leicht berechnen ob sich ein ALG - 2 Antrag lohnt oder nicht und dann ggf.der KK - Beitrag durchs Jobcenter gezahlt würde, oder wenn kein Anspruch besteht von deiner Mutter oder es laufen dann Monat für Monat Schulden auf und dazu kommen noch Zinsen.

KADAv2 
Beitragsersteller
 05.05.2020, 18:45

ich habe bisher eine ausbildung angefangen aber abgebrochen und seitdem nur nebenjobs und praktika zur berufsfindung gemacht...

meine mutter, mein jüngerer bruder und ich leben zuhause, vater tod, mutter verdient rund 2000, bruder ist 16... miete liegt ca. bei 500

isomatte  05.05.2020, 19:31
@KADAv2

Wenn das 2000 € Netto sind, also deine Mutter die aufs Konto bekommt, dann bekommt sie ja sicher noch eine Witwenrente und für den Bruder unter 18 Jahren auch eine Waisenrente und Kindergeld von derzeit 204 €.

Selbst wenn es nur 2000 € Netto + ca.200 € Kindergeld = ca. 2200 € Netto wären, blieben nach Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll von max.330 € Freibetrag ( bei einem Bruttoeinkommen von min.1500 € und min. einem minderjährigen Kind ) um die 1870 € anrechenbares Einkommen übrig.

Die ca.500 € Warmmiete würden durch 3 Personen geteilt, es würde dann jedem ein Kopfanteil von ca. 166,66 € zugeteilt.

Zu den ca.166,66 € kämen bei dir derzeit min.345 € Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt und ggf.die min.selber zu zahlenden 190 € für deinen KV - Beitrag.

Dann läge dein Bedarf bei min.angenommen 701,66 € pro Monat !

Deinem Bruder stünden derzeit dann min.328 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu + diese ca.166,66 € Kopfanteil für die Warmmiete, also ein Bedarf von min.um die 494,66 € !

Deiner Mutter stünden derzeit min.432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu + 12 % Alleinerziehenden Mehrbedarf für 1 Kind unter 18 Jahren, dieser berechnet sich aus den 432 €, es kämen also derzeit min.noch 51,84 € dazu + die ca. 166,66 € Kopfanteil für die Warmmiete.

Der Bedarf der Mutter läge also bei min.um die 650,50 € pro Monat !

Du ca.701,66 € + ca.494,66 € Bruder + ca.650,50 € Mutter = min.ca. 1846,82 € pro Monat.

Da deine Mutter schon ohne Renten um die 1870 € anrechenbares Einkommen hat, wird kein ALG - 2 Anspruch mehr bestehen, wenn deine Mutter also nicht zahlt oder du, dann wirst du jeden Monat Schulden anhäufen.

okieh56  05.05.2020, 22:55
@KADAv2

Hast du keinen Anspruch auf Halbwaisenrente?

isomatte  06.05.2020, 03:50
@okieh56

Könnte er bis zur Vollendung des 27 Lebensjahres haben, wenn er sich in Schul - oder Berufsausbildung befinden würde bzw. bei Suche nach einer Ausbildung bis zu einer Übergangszeit von bis zu 4 Monaten.

okieh56  06.05.2020, 09:22
@isomatte

Ja, natürlich - hast ja recht! Er ist ja nicht in Ausbildung!

Aber vielleicht beginnt er ja noch in diesem Jahr eine Ausbildung. Dann ist er auch wieder pflichtversichert.

isomatte  06.05.2020, 17:54
@okieh56

Das ändert aber dann nichts an der Tatsache das dann ab Vollendung des 23 Lebensjahres erst einmal selber gezahlt werden müsste, bis er dann in einer Ausbildung ist oder z.B. ein FSJ - machen würde, da zahlt den Beitrag dann der Träger und Anspruch auf Waisenrente würde auch da bestehen.

okieh56  06.05.2020, 19:22
@isomatte

So ist es!

Bis dahin kann der FS jobben gehen. Einen Minijob findet man immer - wenn man will.

Demnach bist du zurzeit familienversichert und stellenlos? Mit dem 23. Lebensjahr endet die Familienversicherung - es sei denn, du befindest dich in einer schulischen Ausbildung oder bist Student.

ab diesem Zeitpunkt musst du dich freiwillig versichern - mit einem Mindestbeitrag von ca. 200 € monatlich. Der „Welpenschutz" ist jetzt vorbei, es wird Zeit, dass du für dich selbst sorgst.

Warum hast du noch keine Ausbildung begonnen? Suche dir eine Arbeit, dann bist du pflichtversichert. Selbst ein Minijob ist besser als gar nichts- wenigstens kannst du dann deine Beiträge zahlen.

Melde sich auf jeden Fall arbeitslos - auch wenn du keinen Leistungsanspruch hast. Andernfalls hast du Lücken in deinem Rentenkonto.

Ich weiß nicht genau, wie du lebst.

Lebst du in deiner Familie, die kein Arbeitslosengeld II bezieht? Dann kann es sein dass deine Eltern für dich die Krankenkasse bezahlen müssen.

Lebst du alleine? Dann muss das Jobcenter dir gegebenenfalls Arbeitslosengeld II bezahlen.

Arbeitslosengeld 2 hat nichts mit dem Arbeiten vorher zu tun.

Das Sozialamt ist tatsächlich nur für Leute zuständig, die nicht arbeiten könnten. Für dich ist das Jobcenter zuständig.

KADAv2 
Beitragsersteller
 05.05.2020, 18:21

Meine Mutter lebt quasi allein erziehend, mit Job... vater ist tod, also muss sie dann zahlen?

Rheinflip  05.05.2020, 18:29
@KADAv2

Lebst du mit deiner Mutter zusammen?

KADAv2 
Beitragsersteller
 05.05.2020, 18:30
@Rheinflip

ja und meinem kleinen bruder ...

thelmalouise  05.05.2020, 19:22
@KADAv2

Es kommt darauf an, wieviel deine Mutter verdient, um sich selbst, deinen minderjährigen Bruder und dich mit allen Kosten den Unterhalt zu bestreiten. Wenn genug da ist, z.B. mit dem Gehalt der Mutter und der vermutlich gezahlten Halb-Waisenrente, Oferentschädigung etc. und eventuell anderem Vermögen aus den Rücklagen, dann zahlt sie, bis du 25 bist, noch den Beitrag für deine Krankenkasse mit zu. Reicht das Geld vorne und hinten nicht, dann könnt ihr einen Antrag beim Jobcenter/Agentur für Arbeit (also ALG II) stellen. Dann müsste deine Mutter eben offenlegen, was sie an Gehalt und Vermögen hat und es gibt genaue Berechnungen, was berücksichtigt werden muss oder kann. Dann wisst ihr es genauer. Wichtig, in jedem Fall, ist die Meldung bei der Krankenkasse, dass du zunächst als Selbstzahler giltst (auch wenn Mutter zahlt) aber einen Antrag beim Jobcenter laufen hast.Diese Summen laufen sich schnell zu Schulden auf, denn jeder ist automatisch versichert und bekommt ggfs, die Rechnung auch noch in ein paar jähren. Darum mein Rat, beim Jobcenter unbedingt den Antrag stellen.

Rheinflip  05.05.2020, 21:48
@thelmalouise

Ohne Ausbildung, keine halbwaisenrente.

U 25 bekommst kein H4 wenn du zu Hause wohnst...also kein Jobcenter nix

DU musst dich freiwillig versichern u die kosten übernimmt niemand....ab 180 Euro aufwärts.

Du baust nur Schulden auf,, wenn du nicht zahlst u das kann ganz ungemütlich werden

Und ja, Sozialamt, das ist ebenfalls nicht zuständig.

Arbeiten gehen

Hallo,

ja, wenn man mit einem Elternteil zusammenlebt, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld II vom Jobcenter erst ab dem 25. Geburtstag (oder die ganze Familie ist bedürftig und hat Anspruch auf Alg II).

Was kann man tun?

  • Minijob suchen und von den 450 Euro 190 Euro Krankenversicherungsbeitrag bezahlen
  • die Familie erkundigt sich bei der Stadtverwaltung, ob für die Familie Anspruch auf Wohngeld besteht.
  • möglichst schnell Schüler oder Student werden (dann kann man ab diesem Zeitpunkt auf Antrag wieder kostenlos familienversichert werden). Ggf. besteht dann auch Anspruch auf Halbwaisenrente (ggf. auch Bafög).
  • Aushilfsjob suchen für mehr als 450 Euro brutto. Dann kümmert sich der Arbeitgeber um die Sozialversicherung (ab Zeitpunkt entfallen dann die 190 Euro für die Krankenversicherung)
  • ab 1.8. oder 1.9. einen Ausbildungsplatz suchen. Dann kümmert sich der Arbeitgeber um die Sozialversicherung (ab Zeitpunkt entfallen dann die 190 Euro für die Krankenversicherung). Ggf. besteht dann auch Anspruch auf Halbwaisenrente.
KADAv2 
Beitragsersteller
 05.05.2020, 19:04

Jetzt Nebenjobs finden ist etwas blöd, ansonsten halt warten bis 1.8. 1.9 für eine Ausbildung...

RHWWW  05.05.2020, 19:08
@KADAv2

Es gibt auch Betriebe und Branchen, die aktuell besonders viel Arbeit haben.

Für einen Ausbildungsplatz sollte man sich auch sehr schnell bewerben. Ggf. mögliche Ausbildungsbetriebe anrufen!