Ist dieses Attest ausreichend für eine Kündigung?

F1 - (Sport, Deutsch, Arzt)

6 Antworten

Das Attest kann ausreichen, es braucht es aber nicht.

Es gibt zu diesem Thema ein BGH-Urteil aus dem Jahre 2012, welches oft mißverstanden wird. Hier zunächst das Urteil im vollen Wortlaut:

http://lexetius.com/2012,691

Entgegen verbreiteten Irrglaubens hat der BGH nicht entschieden, dass man als Kunde nur irgendein Arztattest vorlegen müsse und schon sei man raus aus dem Vertrag. Es ging in der BGH-Entscheidung vielmehr um die Wirksankeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach denen besondere Anforderungen an das Attest geknüpft werden. Der BGH stellt ausdrücklich fest, dass es dem Fitnessstudio unbenommen bleibt, die Richtigkeit eines Arztattests im Einzelfall und damit die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung insgesamt anzuzweifeln.

Was bedeutet das für Dich? Durch Vorlage dieses Attests kannst Du die außerordentliche Kündigung des Studiovertrags erklären. Die ist dann wahrscheinlich formal ausreichend mit Krankheit entschuldigt. Das "wahrscheinlich" ist dem Umstand geschuldet, dass da kein genauer Zeitraum steht, sondern nur "bis auf weiteres". Ich bin mir nahezu sicher, dass dort das erste Problem für Dich entstehen wird.

Unbenommen bleibt dem Fitnessstudio aber anzuzweifeln, dass die attestierte Krankheit überhaupt besteht. Das wird in einem Gerichtsverfahren dann von einem medizinischen Sachverständigen beurteilt.

Nun, ich habe ein Attest wegen multipler Nervenwurzelentzündung die nun zu meinem Glück auch noch chronisch ist. Mit dieser habe ich die Mitgliedschaft gekündigt.. es gibt vor Gericht und ich hab verloren.

Keine 6 Monate später ging ein Urteil durch die Medien, das man aufgrund eines solches Attestes kündigen kann und das Studio das zu akzeptieren hat..

Vor Gericht und auf hoher See ....

Ich würde auf alle Fälle kündigen und deren Reaktion abwarten.

@Jurafragen Ich such schon mal das Aktenzeichen raus :)

Nein, das Attest ist nicht für eine vorzeitige Kündigung ausreichend. Du wirst, bis zum Ende der Vertragslaufzeit, weiter zahlen müssen. Also solltes du den Vertrag jetzt fristgerecht kündigen. Darauf achten das du zeitnah eine Kündigungsbestätigung bekommst.

Nein das klappt nicht, "bis auf weiteres" gibt mit Wohlwollen einen Aufschub aber keine Kündigung.

Das ist so, weil der Betreiber grosse Ausgaben hat seine Geräte zu finanzieren ( laufende Verträge). Deshalb kann er sich mit Verträgen schützen. Steht ausdrücklich im Vertrag, dass du den nicht einfach auflösen kannst.

Du müsstest mindestens 1 Jahr nicht trainieren dürfen und selbst davon müsstest du noch weitere 3-6 Monate Monate bezahlen.

Es kommt drauf an: Bietet diese Fitnessstudio andere Übungen an, die gelenkschonend sind? Ich denk das ist so eine rechtliche Grauzone. Geh damit dort hin und tritt selbstbewusst auf. Normalerweise sollten sie das verstehen.

Goodnight  14.01.2015, 01:23

Das ist keine rechtliche Grauzone, bis auf weiteres heisst, dass der Kunde nicht so krank ist, dass er nicht wieder trainieren kann.

Goodnight  14.01.2015, 11:44
@Meggie2015

Das reicht eben für eine sofortige Auflösung des Vertrages nicht. Das ginge erst nachträglich. Der Arzt müsste einen Ausschluss für immer oder mindestens ein Jahr machen. Mit der Regelung für die KK hat das nichts zu tun.