Ist es Strafbar eine nicht verschreibungspflichtige Schmerztablette nach Anfrage jemanden geben?
Ich habe heute einen Erstehilfeschein gemacht. Dort wurde uns gesagt, dass wir nicht behandeln dürfen. Das dürfen halt nur Ärzte. Leuchtet ja ein. Nun sagte aber der Ausbilder, dass wenn z.B. eine Kollegin fragt, ob ich ihr eine Aspirin gebe, ich das nicht dürfte, weil es eine Behandlung wäre und ich das gesetzlich nicht darf. Hat da jemand Erfahrung mit?
3 Antworten
Medikamente, mal abgesehen von medizinischem Sauerstoff (bei entsprechender Ausbildung), haben in der Ersten Hilfe nichts zu suchen. Was die Einnahme eines Medikamentes betritt, so darfst du nur bei der Einnahme eines Medikamentes behilflich sein. Beispiel Asthma Mittel. Dieses hat der Patient in der Regel selbst dabei und du darfst es ihm dann in die Hand geben, er muss es aber selbst nehmen. Das gleiche gilt für die Aspirin. Auf gar keinen Fall solltest du dem Patienten Medikamente anbieten, die du selbst dabei hast, auch wenn er sie nehmen will. Darum brauchst du als Ersthelfer auch keine Medikamente in deiner Tasche.
Warum sollte man keine Medikamente geben? Da gibt es mehrere Gründe. Zunächst einmal kannst du Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten nicht ausschließen, dann kann es auch sein, dass der Patient gegen einen der Wirkstoffe allergisch ist. Ein weiterer Grund bei Frauen ist z..B dass viele Medikamente in einer Frühschwangerschaft das Kind schädigen können. Das willst du alles sicherlich nicht riskieren, also Finger weg von Medikamenten in der Ersten Hilfe.
Nein, so schlimm ist es nciht. Normalerweise darf Medikamente nur ein Apotheker abgeben. Die Abgabe von nicht-verschreibungspflichtigen Schmerzmedikamenten gegen "haushaltsübliche" Kopfschmerzen in normalen Mengen (also 1-2 Tabletten Aspirin oder Paracetamol) ist vollkommen unproblematisch, wenn du danach gefragt wirst. Du darfst sie allerdings nciht verordnen: Wenn jemand sagt "ich habe Kopfschmerzen" und du sagst "dann nimm mal hiervon zwei", das wäre nicht erlaubt. Ich kenne allerdings keinen Fall, in dem bei so etwas ein Straftatbestandverfolgt worden wäre
Falsch. Die Herausgabe ist strafbar. Das darf der Arzt oder Apotheker.
Dein Ausbilder meinte, daß wenn du das Medikament verabreichst, bist du für alle Folgen verantwortlich. ZB wenn er allergisch auf das Medikament reagiert.
Anreichen/in die Hand geben, darfst du aber ihm jedes Medikament, solange er es sleber einnimmt. Dies ist zB wichtig für Asthmamedikamente, die du als Ersthelfer öffnen und schütteln kannst, so daß der Betroffene es leichter hat, das Medikament selber zu nehmen.
Falsch, Medikamente herausgeben darf nur der Arzt oder Apotheker.