Kann das Sanitätshaus trotz Eigenanteil ein Hilfsmittel zurückverlangen?
Moin zusammen, wir haben vor einem halben Jahr einen Toilettenstuhl von der Krankenkasse für meinen Vater bekommen. Da wir einen fahrbaren Toilettenstuhl wollten, mussten wir 270 EUR selbst dazuzahlen. Leider ist mein Vater inzwischen verstorben, so dass das Sanitätshaus nun trotz unserer Zuzahlung und mehrfacher Nachfrage die Herausgabe des Toilettenstuhles verlangt. Die Krankenkasse sagt, klären Sie das mit dem Sanitätshaus.
Also ich war bisher immer der Meinung, dass wenn man einen Eigenanteil leistet, einem das Hilfsmittel dann auch gehört, ergo keine Rückgabe erfolgt. Gibt es hierzu eine gesetzliche Vorlage, in der die Rückgabe klar geregelt ist oder ist dies von Fall zu Fall unterschiedlich? Wir sind auf jeden Fall nicht gewillt, dem Sanitätshaus den Stuhl zu schenken. Da das Ding nur 2 Monate genutzt wurde, müsste man doch noch den anteiligen Gebrauchswert des Eigenanteils zurückbekommen? Oder alternativ die Pauschale selbst bezahlen, die die Kasse geleistet hat, so dass man den Stuhl dann selbst verkaufen kann.
Wäre super, wenn uns jemand weiterhelfen könnte!
3 Antworten
Alle Reha-Hilfsmittel werden mit Ausschreibungen vergeben.
Meist auch nur auf Leasing, das heißt der Kollege bekommt einen Pauschal Betrag, muss das Hilfsmittel kostenlos warten, bekommt es dann wieder zurück.
Wenn das Teil nur in der Garage steht schön... im Altersheim wenn der Patient den ganzen Tag sitzt ist es zum wegwerfen.. ist der Kasse egal.
Servus
LR
Das mag ja für den Fall, dass man nur seine Zuzahlung von 10 EUR leistet, richtig und auch sinnvoll sein.
Wenn allerdings mein Eigenanteil höher war als der pauschale Betrag, den das Sanitätshaus erhalten hat, dann kann das so ja eigentlich nicht sein. Der aktuelle Wert müsste ja schon berücksichtigt werden.
Ich kenn das nur von Rollatoren und dort war es bei mehreren Bekannten so, dass Sie den Rollator behalten durften, da Sie einen Eigenanteil getragen haben.
Daher die Frage, gibt es hierfür eine klare gesetzliche Regel oder kann das jede Krankenkasse anders auslegen?
Hallo,du hast recht, normalerweise hätte das Geschäft dir bei der Zuzahlung etwas unterschreiben lassen müssen wo das genau draufsteht. In dem Fall würde ich die Kasse einschalten. Vor der haben alle Respekt, in den Kassenverträge steht so was genau drin ist aber momentan bei jeder Kasse anders. Früher einen Kassenvertrag für ganz Deutschland, jetzt macht jede Kasse einen eigenen. (ein paar sind zusammen, kann man aber an einer Hand abzählen)
Durch die blöden Bestimmungen werden z.B. Rollatoren mit Vollgummireifen ausgeliefert, müssten sonst den Schlauch flicken. (kostenlos)
Servus
LR
Die Krankenkasse soll mal nicht so unschuldig tun, die verlangen das. Bestes Beispiel von heute: Eine Bildschirm-Lesegerät kostet rd. 3000 Euro, die KKasse gibt ca. 1.400 Euro dazu, Rest soll ich selbst bezahlen. Aber das Gerät muß irgendwann an die Kasse zurückgegeben werden, in diesem Fall an den Lieferanten. Ich habe mir ein anderes Gerät gekauft, ohne KKasse.