Ärger mit der Krankenkasse nach Tod meines Vaters
Hallo,
und erneut ein Problem. Ich habe bis zum Tod meines Vaters im Februar eben diesen gepflegt. Er hatte eine 24 Stunden Sauerstoffversorgung. Wir haben zusammen in einem Haushalt gelebt.
Mein Vater hatte im Februar kurz vor seinem Tod noch die Stromkosten für das Gerät geltend gemacht. Dieser Antrag ist wundersamerweiße nach seinem Tod verschollen. Dabei hab ich den Antrag selber zur Post gebracht.
Ich sollte dann den Antrag noch einmal einreichen (Zählerstände der Geräte). Dies habe ich getan. Seit dem Funkstille.
Ich habe dann heute mal dort angerufen. Sie fingen an mit sie bräuchten wohl einen Erbschein. Ich habe das Erbe aber aufgrund von seinen noch vorhandenen Schulden abgelehnt.
Nun ist es aber so das der Strom über unseren gemeinsamen Vermieter läuft. Nach dem Tod meines Vaters bin ich aus der Wohnung ausgezogen und ich möchte nun mit meinem Vermieter abrechnen. Da ja das Sauerstoffgerät doch einiges an Strom verbraucht, bin ich eigentlich auf das Geld angewiesen um keinen Stress mit dem Vermieter zu bekommen.
Meine Frage daher lautet: Kann die Kasse die Zahlung verweigern? Wenn ja was kann ich dagegen tun? Wie haben ja schließlich in einem Haushalt gewohnt und nun soll ich auf den Kosten sitzen bleiben.
Lg
Biene
6 Antworten
Hallo,
das ist sehr knifflig. Ich würde mich hier kostenlos beraten lassen:
patientenberatung.de
Gruß
RHW
Danke für den Stern! Ich bin neugierig: wie ist es ausgegangen?
Ist ja mal wieder eine ganz miese Krankenkassen-Tour! Drücken sich immer, die Kosten zu erstatten. Es gehen Unterlagen verloren und dann wollen sie wieder andere Dinge (wie Erbschein)!
Setz die Krankenkasse unter Verzug, indem du ihnen ein Datum setzt, bis zu dem sie ihren Verpflichtungen, die Kosten zu erstatten nachkommen sollen (z.B. innerhalb der nächsten 2-3 Wochen), da du bereits zuvor alle notwendigen Unterlagen für eine Erstattung eingereicht hast! Aber du musst dann ein fixes Datum angeben! (z.B. 15. Juni 2015)
Falls sie bis zu dem Datum nicht reagieren, würdest du juristische Schritte einleiten! - Was dich nicht viel Kosten wird, da es eine Sozialversicherung ist und dafür das Sozialgericht zuständig ist. (Da brauchst du dann auch keine Kosten übernehmen!)
Versuche es mit einem Anwalt!
Den Kommentar hätten sie sich sparen können. Anscheinend ist ihnen nicht klar was für Stromkosten ein Sauerstoffgerät anrichtet das 24 Stunden am Tag läuft und wenn dann plötzlich die Rente weg fällt, von der so etwas gezahlt wurde, ist das für einen Angehörigen ziemlich schlecht!!!!
Der Vertragspartner der Krankenkasse ist verstorben. Tut mir übrigens leid..... hätte ich anfangs schreiben sollen.
Du hast das Erbe - und somit auf die Rechte - abgelehnt. Höchstwahrscheinlich wirst Du für die Stromkosten aufkommen müssen.
Ich erlaube mir dich auf die Pfändungsgrenzen hinzuweisen. Wer darunter verdient muss nichts bezahlen. Da solltest du dich beraten lassen.
Wenn schon das Geld für den Strom fehlt, wo sollte das Geld für einen Anwalt herkommen?