Wem gehören Krankenkassen-Artikel
Hallo,
meine Mutter bekam vom Arzt einen Toilettenstuhl und einen Rollator verschrieben. Beides hat die Krankenkasse gezahlt. Meine Mutter zahlte nur eine Gebühr dazu. Nun wüsste ich gerne, gehören diese Sachen denn nun meiner Mutter, oder der Krankenkasse?
Ich vermute, es gehört der Krankenkasse?
Wenn sie verstirbt, muß ich dann melden, daß sie noch so etwas hatte + das auf meine Kosten zurück schicken?
Oder wenden Sie sich dann selber an mich, und holen es ab?
Ich wüßte das gerne mal bevor etwas ist, dann ist man gleich schon mal schlauer!
Danke für Tipps!
LG Sheera
8 Antworten
Wenn es sich um einen einfachen Toilettenstuhl handelt dann wurden die Kosten dafür von der KK übernommen und dieses Hilfsmittel geht in das Eigentum des Nutzers über. Es wird in der Regel aus Hygienischen Gründen vom Leistungserbringer nicht wieder zurückgeholt und findet somit auch keine Wiederverwendung. Wenn er nicht mehr gebraucht wird kannst du damit machen was du willst.
Wenn es allerdings ein Toilettenstuhl fahrbar (also mit 4 Rädern) sein sollte dann sieht die Sache etwas anders aus. (siehe Erklärung Rollator)
Der Rollator ist bei vielen KK eine so genannte Fallpauschale. Das bedeutet das Himi bleibt in diesem Fall Eigentum des Leistungserbringers (Sanitätshaus). Es wird quasi von der KK für einen gewissen Zeitraum x vom Leistungserbringer für den Versicherten zu einem Pauschalbetrag x ausgeliehen.Wenn der Rollator nicht mehr gebraucht wird mußt du das San.haus welches den Rollator geliefert hat darüber informieren und wieder zurückgeben. Analog würde es sich beim fahrbaren Toilettenstuhl verhalten. Wobei es da aber von KK zu KK Unterschiede gibt.
Wenn du mir noch sagen würdest bei welcher KK deine Mutter versichert ist könnte ich es dir eventuell auch noch etwas konkreter sagen.....schreiben : )
Gruß doc.imod
Wenn es allerdings ein Toilettenstuhl fahrbar (also mit 4 Rädern) sein sollte dann sieht die Sache etwas anders aus.
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Ähm, das hat nix mit Rollen etc zu tun, eher mit der Art der Ausführung, einer mit Ledersitz wird aus hygienischen Gründen nie zurückgenommen, einer mit einer Plastikausstattung ist hygienischer besser zu behandeln/desinfizieren, ob mit oder ohne Räder!
@Sheera Schade....ich hatte insgeheim gehofft das deine Mutter nicht bei so einer "Exotenkasse" versichert ist. Diese KK ist hier in Mitteldeutschland nicht mal mit einer Niederlassung vertreten und ich hatte leider auch noch nicht die Gelegenheit einen solchen Versicherten zu versorgen. Von daher kann ich dir leider nicht mit genaueren Informationen dienen. Aber eins kann ich dir sagen, alle Hilfsmittel (Badlifter, Toist.-fahrb., u. Rollator) sind entweder Eigentum des Sanitätshauses oder gar Kasseneigentum. Wenn die Hilfsmittel nicht mehr benötigt werden reicht es wenn du den Lieferanten darüber informierst und einen Abholtermin mit denen vereinbarst.Alles weitere regeln die dann schon.Sollte dir der Lieferant aus welchen Gründen auch immer nicht bekannt sein, kannst du auch die KK anrufen.Die lösen dann den Rückholauftrag beim ensprechenden SH aus. Für den "kleinen" Sachschaden solltest du meiner Meinung nach keine Geldforderungen befürchten müssen.Der Rollator ist vermutlich nicht mehr der allerneuste und wenn es sich um ein standard Modell handelt auch nicht von sooo wahnsinnig hohem Wert.
Achso noch 1....was für eine Gebühr und in welcher Höhe hat denn deine Mutter gezahlt? Normalerweise wäre es "nur" die Gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10,00 Euro für den Toistuhl und zw. ca. 7,50 u knapp 10,00Euro für den Rollator. Es sei denn sie hatte beim Rollator einen Sonderwunsch?
Nein, soweit ich weiß war das auch nur die gesetzliche Zuzahlung. Der Arzt hat beides verschrieben (hatten wir also nicht selber bei der KK beantragt) und dann bekam sie so etwas. Mir fällt ein, einen Badewannenlift haben wir auch noch da. Alles ist ganz normale Standartware gewesen. Den Toilettenstuhl und den Badewannenliftsitz bekam sie direkt auf das Rezept geliefert. Nur bei dem Rollator waren wir in einem Laden, weil sie da schauen mußte, wie sie mit dem Modell zurecht kommt.
Zur Info, weder einen fahrbaren Toistuhl noch einen Badewannenlift (elektrisch betrieben) bekommt man ohne weiters einfach so auf Rezept geliefert. Zwischen Arzt und KK hängt immer noch der Leistungserbringer (SH) und der muß per Kostenvoranschlag oder Versorgungsanzeige solche Hilfsmittel bei der KK zur Genehmigung einreichen. Erst nach Kostenzusage durch die KK können dann diese Hilfsmittel dem Versicherten geliefert werden. Davon hast du wahrscheinlich nix mitbekommen, weil die Verordnung vermutlich direkt dem SH übergeben wurde. Zur Rollatoranprobe hat man Euch sicher bestellt um sich einerseits Wege zu sparen (waas völlig ok ist) und um andererseits festzustellen, ob sich deine Mutter mit einem Standardmodell begnügt, oder nicht vieleicht doch etwas bessers haben möchte. Beispielsweise hätte sie bei einem LGW Rollator eventuell etwas aus eigener Tasche drauf zahlen müssen. Das ist aber auch wieder nicht für alle Krankenkassen zutreffend, da jede seine eigenen Vertragsregelungen hat.
Wenn die Kasse die Sachen gezahlt hat, dann werden sie auch der Kasse gehören! Im Todesfall würde ich an Deiner Stelle die Kasse kontaktieren und nachfragen, wie Du ihnen die Sachen zukommen lassen kannst.
Der Rollator ist sicherlich per Leihvertrag über ein Sanitätshaus gelaufen und muß zurückgegeben werden, der Toilettensitz zählt unter Hygieneartikel, kann und darf aus hygienischen Gründen nicht desinfiziert und so einen neuen Nutzer zugestellt werden, daher muß er entsorgt werden (diese Antwort bekommt ihr auch von der Krankenkasse)
Hallo Sheera, selbstverständlich musst Du keines dieser Hilfsmittel zurückschicken, und sie werden Dir auch nicht in Rechnung gestellt. Dafür ist man versichert. Die Tatsache, dass Deine Mutter eine Gebühr dazu bezahlt, hängt damit zusammen, dass Versicherungen eben nicht immer die Gesamtkosten einer Behandlung übernehmen. Sei aber versichert, dass der Toilettenstuhl und der Rollator nach dem Ableben Deiner Mutter Dir gehören.
Es wäre für Dich mal besser, Du informierst Dich mal in einem Sanitätshaus! Wundere Dich aber nicht, wenn Du eine andere Antwort bekommst, als Du hier geschrieben hast.
Keine Sorge, die Krankenkasse hat die Teile zwar bezahlt, aber ohne direkten Hinweis auf etwaige Rückgabe, braucht ihr die Geräte bestimmt nicht "zurückerstatten". Bisher hat noch keine Kasse einen Gebrauchtwarenhandel für Toilettensitze und Rollatoren am Start!
Die ist bei der Energie BKK. Der Toilettenstuhl ist fahrbar. Den hat sie im Pflegeheim auch noch in Gebrauch. Aber der Rollator wird nicht mehr benötigt, da sie ja gar nicht mehr aufstehen kann. Leider hat er durch Sonneneinstrahlung bedingt ein Loch auf der Sitzfläche gehabt, was mir dann geklebt haben. Hoffentlich müssen wir da nicht noch etwas dafür bezahlen, wenn wir ihn zurückgeben sollen.