Kann die Krankenkasse eine Krankschreibung aufheben oder ändern?

13 Antworten

du hattest eine AU - da aber am besagten Tag weiterhin die AU Bestand hatte, kannst an dem Tag keinen Urlaub gehabt haben; den Tag kannst nachholen.

Es gibt keine Gesundschreibung - du hast dich wohlgefühlt - du hättest auch an dem Tag arbeiten können; hast dir aber ein Tattoo stechen lassen,

deiner Gesundheit war das nicht abträglich

dein Chef soll sich mal nicht so anstellen.

ER hätte auch nix machen können, wenn du in der Eisdiele gesessen hättest.

Und wie hat dieser überhaupt von Deinem Tattootermin am vergangenen Freitag erfahren? ( Mal davon abgesehen, dass die Aktion wohl nicht so clever war, sich an diesem Tag ein Tattoo stechen zu lassen. )

Jetzt meine frage. kann meine Krankenkasse den Freitag von der Krankschreibung weg nehmen?

Damit hat Deine KK nicht zu tun.

es gibt keine gesundschreibung mehr. wenn man sich vor ablauf der au wieder gut fühlt, geht man einfach wieder arbeiten und gut ist es. deinen arbeitgeber geht es überhaupt nichts an wann du das tattoo bekommen hast.

HaruNeko 
Beitragsersteller
 30.07.2018, 15:50

Den Gedanken hatte ich auch.

Woher weiss Dein Arbeitgeber, dass Du Dich an dem Krankfreitag hast tätowieren lassen? Per Facebook? Oder Instagram? Google? Snapchat?

Auf den Zetteln steht 'voraussichtlich arbeitsunfähig bis'. Du kannst also auch eher wieder arbeiten gehen. Nimm lieber einen Tag Urlaub. Ich glaube, dass das auch das ist, was Dein Arbeitgeber Dir anbot.

steffen5555  30.07.2018, 15:46

Alexa hat wieder geplaudert ^^

HaruNeko 
Beitragsersteller
 30.07.2018, 15:58

Leider musste ich an diesem Tag nach Arbeit kommen um etwas für die nächste Woche zu klären. Und dort hat mein Chef es dann gesehen. Ich weiß selbst das es nicht sehr clever war das zu machen aber der Termin stand auch vorher schon ewig fest noch bevor ich krank geschrieben war. Und wie gesagt eigentlich wäre es ein Urlaubstag gewesen und da es mir an diesem Freitag blendend ging. Habe ich den Termin angenommen. Da ja die allergische Reaktion vollkommen weg war.

Golfgottheit  30.07.2018, 15:59
@HaruNeko
Da ja die allergische Reaktion vollkommen weg war.

Dann hättest Du ja auch arbeiten gehen können.

HaruNeko 
Beitragsersteller
 30.07.2018, 15:59
@Golfgottheit

Eben nicht ich hätte ja Urlaub gehabt

Golfgottheit  30.07.2018, 16:01
@HaruNeko

Stimmt. Hatte ich überlesen, sorry. Dann nimmst Du rückwirkend den Urlaubstag. Fertig. Wenn Dein Arbeitgeber das nicht will, dann will er Dich eh loswerden.

HaruNeko 
Beitragsersteller
 30.07.2018, 16:14
@Golfgottheit

Den Gedanken habe ich auch. Es gab schon viele Andere Dinge lapidare bei denen er sich aufregte. Was mich ärgert ist das ich wohl eine Abmahnung deswegen bekomme.

Die Krankenkasse kann nix an einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ändern.

Du darfst auch zu einer Freundin gehen, wenn du "krankgeschrieben" bisst.

Warum meckert dein Arbeitgeber denn.

HaruNeko 
Beitragsersteller
 30.07.2018, 15:53

Naja das dachte ich mir auch. Ich sollte ja mein Bein schonen und es kühlen. Das habe ich getan auch an dem Tag an dem ich das Tattoo bekam. Die Tätowiererin kam nämlich zu mir nach Hause. Meinen Arbeitgeber regt es auf weil ich ja dann auch hätte arbeiten gehen können. Aber ich hatte auch vor besagtem Stich an dem Freitag Urlaub gehabt. Also wäre ich so oder so an diesem Tag nicht dort gewesen ob nun krank oder nicht krank.